Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Stellung  bei  der  früheren  Dienststelle  entstehe;  die  Betroffenen  könnten  sich  aber  um
eine  freie  Stelle  bewerben 4 .  Das  Verfahren  wurde  im  Juli  1948  zeitgleich  mit  der
Saarlandamnestie  geregelt:  Das  Gesetz  zur  Bereinigung  von  Dienst-  und  Beamtenverhältnissen ­
  im  Saarland  vom  31.  Juli  1948  (Bereinigungsgesetz)  sollte  eine  Überprüfung ­
  der  Bediensteten  der  öffentlichen  Verwaltung  nach  rein  fachlicher,  unparteilicher ­
  Beurteilung  möglich  machen 5 .  Die  Auswirkungen  des  NS-Regimes,  des
Krieges  und  der  Nachkriegszeit  auf  die  personelle  Zusammensetzung  des  öffentlichen ­
  Dienstes  sollten  in  Übereinstimmung  mit  dem  Beamtenrecht  gebracht  werden.
Ein  radikaler  Personalabbau  wurde  für  notwendig  gehalten 6 .  Das  Bereinigungsgesetz
verpflichtete  den  Dienstherm,  Epurationsbescheide  als  dienstrechtliche  Entscheidungen ­
  anzusehen.  Amnestierte  konnten  nur  nach  Maßgabe  des  Stellenplanes  wiedereingestellt ­
  werden.  Sie  konnten  wieder  entlassen  werden,  wenn  sie  folgende  Voraussetzungen ­
  nicht  mehr  erfüllten:  Ablehnung  der  nationalsozialistischen  Ideologie,  jederzeitiges ­
  Bekenntnis  zu  der  Verfassung  einschließlich  ihrer  Präambel,  gerechte
und  unparteiische  Verwaltung  des  ihm  übertragenen  Amtes,  Beachtung,  Befolgung
und  Verteidigung  der  Verfassung  und  der  Gesetze  des  Staates  7 .  Erst  auf  Drängen  der
SPS-Fraktion  war  in  dem  Gesetz  ein  besonderer  Schutz  für  die  nach  1945  in  die
Verwaltung  eingestellten,  politisch  unbelasteten  Personen  festgeschrieben  worden 8 .
Nach  der  Zustimmung  des  Hohen  Kommissariats  trat  das  Gesetz  am  21.  September
1948  in  Kraft 9 .
Die  zunehmende  Wiedereinstellung  ehemaliger  Nationalsozialisten  mißfiel  dem  Hohen ­
  Kommissariat,  dem  nur  noch  die  Personalvorschläge  für  die  höheren  Beamten
zur  Genehmigung  vorgelegt  werden  mußten 10 .  Grandval  beklagte  im  Juli  1948  die
"Renazifizierung"  des  öffentlichen  Dienstes  und  führte  folgende  Zahlen  auf:  in  der
Präsidialkanzlei  befänden  sich  unter  sechs  Beamten  ein  Pg,  im  Innenministerium  von
14  Beamten  vier,  ebenfalls  vier  im  Justizministerium  bei  insgesamt  acht  und  im  Finanzministerium ­
  16  Pgs  bei  24  Beamten.  Er  äußerte  die  Befürchtung,  diese  Situation
inquietante  könne  dazu  führen,  daß  der  Verwaltungsapparat  allmählich  von  Kräften
unterwandert  werde,  die  der  gegenwärtigen  Politik  feindlich  gesonnen  seien 11 .  Gegenüber ­
  dem  Quai  d'Orsay  führte  Grandval  diese  Entwicklung  auf  den  eklatanten
Mangel  an  politisch  unbelasteten  Fachkräften  zurück.  Außerdem  besäße  das  Hohe

4  Reg.Saar./Buschlinger  an  alle  Minister,  22.1.1948;  HCRFS:  Grandval  an  Hoffmann,  28.1.1948;  LA  SB
Min/Kultus  Z  II  A  2  g-1.
5  Bereinigungsgesetz,  31.7.1948;  ABl-Saar  Nr.  68/48  (21.9.1948),  S.  1119-1122.  Abgeordneter  Ludwig
Geraldy  (CVP)  am  30.  Juli  1948  im  Landtag:  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/37:  Sitzungsbericht,  S.  17f.
6  Begründung  des  Regierungsentwurfes  durch  Staatssekretär  Hector:  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/35:  Sitzungsbericht, ­
  27.7.1948,  S.  10.
7  §  9  Bereinigungsgesetz  (Anm.  5).
8  Die  Wiedereinstellung  von  Beamten  ...  ist  nur  zulässig,  wenn  dadurch  die  Entlassung  von  vorhandenem
Personal  nicht  verursacht  wird;  §  13  Abs.  3  Bereinigungsgesetz;  ebd.;  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/37
(Anm.  5).
9  HCRFS/CAB  12444:  Grandval  an  Hoffmann,  28.8.1948;  LA  SB  SK  1590.
10  Ministerialräte,  Polizeidirektoren,  Land-  und  Schulräte  sowie  die  Direktoren  der  normalen  und  höheren
Schulen  mit  mehr  als  400  Schülern;  HCRFS/CAB  10964:  Grandval  an  Hoffmann,  24.3.1948.
11  HCRFS/REL/ADM  5602  u.  HCRFS/CAB  12117:  Grandval  an  Hoffmann,  16.  u.  24.7.1948;  LA  SB  SK
1250  u.  MAE  NANTES  Cab.Pol.  49/51-54.
            
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