Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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1.  Die  "Renazifizierung"  der  deutschen  Verwaltung
Der  Sieg  der  Ehemaligen:
Die  stille,  allmähliche,  schleichende,  unaufhaltsame  Wiederkehr  der  Gestrigen
scheint  das  Schicksal  der  Bundesrepublik  zu  sein.  Angetan  mit  alten  und  neuen
Gesetzesmänteln  der  Gerechtigkeit,  lassen  sie  sich  einzeln  auf  den  hohen,  reihenweise ­
  auf  den  mittleren  Sesseln  der  Verwaltung,  der  Justiz  und  der  Verbände
nieder,  ln  der  Wirtschaft  halten  sie  ohnehin  nicht  erst  seit  heute  die  Hebel  in  ihren ­
  sicheren,  ach  so  zuverlässigen,  so  welterfahrenen,  so  angesehenen  Händen,
-  nun  wieder  die  Hände  der  Macht.
Dieses  resignative  Fazit  zog  Mitte  der  50er  Jahre  der  katholische  Publizist  und  ehemalige ­
  KZ-Häftling  Eugen  Kogon 1 .  Auch  in  der  französischen  Zone  wurde  durch  die
Amnestien  der  Jahre  1947/48  und  die  im  Gegensatz  zu  den  früheren  Entnazifizierungsbescheiden ­
  durchweg  milderen  Spruchkammerurteile  Anfang  1948  -  in  den  anderen ­
  Besatzungszonen  eher  noch  früher  -  ein  Prozeß  in  Gang  gesetzt,  der  sowohl
von  der  Militärregierung  als  auch  von  deutschen  Kritikern  bald  schlagwortartig
"Renazifizierung" 2  genannt  wurde.  Nach  1945  entlassene  beziehungsweise  nichtwiedereingestellte ­
  Beamte  und  Angestellte  des  öffentlichen  Dienstes,  die  amnestiert
oder  als  Mitläufer  eingestuft  waren,  forderten  ihren  alten  Arbeitsplatz  zurück.  Unterstützt ­
  vom  Beamtenbund  und  den  Kirchen  beriefen  sie  sich  dabei  auf  die  Bestimmungen ­
  des  deutschen  Beamtenrechts.  Die  Militärregierung  befürchtete,  daß  mit  den
ehemaligen  Pgs  auch  die  nationalsozialistische  Gesinnung  wieder  in  die  Verwaltung
zurückkehren  würde  und  dadurch  der  Aufbau  der  deutschen  Demokratie  gefährdet
sei.  Die  Entwicklung  der  folgenden  Jahre  zeigte  jedoch,  daß  sich  die  große  Mehrheit
der  ehemaligen  Nationalsozialisten  nicht  mehr  für  rechtsextreme  Ziele  aktivieren
ließ 3 .
1.1.  Saarland
Sowohl  die  saarländische  Regierung  als  auch  das  Hohe  Kommissariat  kamen  im  Januar ­
  1948  überein,  daß  durch  eine  Amnestie  kein  Rechtsanspruch  auf  Wiederein-1

  Kogon,  Eugen:  Beinahe  mit  dem  Rücken  an  der  Wand,  in:  Frankfurter  Hefte  9  (1954),  S.  641-645,  hier
S.  641.
2  Zum  Begriff  "Renazifizierung"  äußert  sich  kritisch  Vollnhals,  Einleitung,  S.  63;  Henke,  Die  Trennung,
S.  53f.,  will  ihn  höchstens  als  Analogie-Terminus  zur  politisch  weitgehend  entkernten  Entnazifizierung
verwenden.  Der  Begriff  wird  hier  verwendet,  weil  er  a)  zeitgenössischen  Ursprungs  ist  und  sowohl  von
deutscher  als  auch  französischer  Seite  verwendet  wurde,  und  b)  am  anschaulichsten  die  weitgehende
Rückgängigmachung  personalpolitischer  Säuberungsmaßnahmen  im  Rahmen  der  Entnazifizierung
deutlich  macht.  Der  Begriff  wird  hier  nur  auf  den  Prozeß  der  Rückkehr  ehemaliger  Pgs  angewandt,
nicht  auf  eine  etwaige  gleichzeitige  "ideelle  Renazifizierung"  -  siehe  auch  die  Erörterung  der  Frage  des
Elitenwechsels  im  Schlußkapitel.
3  Dagegen  wurde  in  den  Nachkriegsjahren  bei  amerikanischen  Meinungsumfragen  in  Deutschland  festgestellt, ­
  daß  der  Nationalsozialismus  keineswegs  mit  Krieg,  Terror  und  Verbrechen  gleichgesetzt
wurde.  Die  Hälfte  der  Befragten  bejahte  in  den  Jahren  1947/49  den  zweiten  Teil  der  Frage:  Was  National ­
  Socialism  a  bad  idea,  or  a  good  idea  badly  carried  out  ?\  Public  Opinion  in  Occupied  Germany.
The  OMGUS  Surveys  1945-1949/hrsg.  von  Richard  und  Anna  Merritt.  Urbana  1970,  S.  33;  Vollnhals,
Einleitung,  S.  62f.
            
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