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schuß persönlich auszusagen - seien die Betroffenen benachteiligt; dies rufe bei ihnen
Verbitterung hervor. Das Ziel der Entnazifizierung, die Läuterung der Nationalsozialisten,
werde in das Gegenteil verkehrt 25 . Die Militärregierung wies die Kritik
zurück und gab die Schuld am schleppenden Gang des Verfahrens den Spruchkammerorganen
und der deutschen Verwaltung. Sie selbst bemühe sich um einen raschen
Abschluß der Maßnahmen. Alle Internierten seien bereits überprüft und eingestuft
worden. Während Minderbelastete auch ohne Spruchkammerurteil vorzeitig freigelassen
worden seien, müßte bei den noch im Lager befindlichen 885 schwerbelasteten
Nationalsozialisten das Spruchkammerurteil abgewartet werden 26 .
Anläßlich des französischen Nationalfeiertages entließ Brozen-Favereau am 14. Juli
1948 rund 500 Internierte aus dem Lager Landau. Der Bischof von Speyer, Wendel,
und der Präses der protestantischen Landeskirche der Pfalz, Stempel, nahmen dies
zum Anlaß, weitere Maßnahmen zur beschleunigten Auflösung der Internierungslager
zu fordern. Sie kamen der Aufforderung der Militärregierung, einen eigenen
Beitrag dazu zu leisten, insofern nach, als sie um die Genehmigung kirchlicher
Rechtsberatungsstellen im Lager baten. Durch verbesserte Verteidigungsmöglichkeiten
und Mithilfe bei der Beschaffung entlastenden Beweismaterials wollten sie
zügigere Spruchkammerverhandlungen ermöglichen 27 . Während das Justizministerium
das Schreiben der Kirchenführer vorbehaltlos unterstützte, äußerte Kuraner gegenüber
dem stellvertretenden Landeskommissar Wolf sein Unverständnis: Vertraulich
weise ich Sie darauf hin, daß mich das Schreiben der Kirchen insofern überrascht
hat, als es nicht meinen Erwartungen entspricht. Er habe vielmehr erwartet,
daß die beiden Kirchen nun bereit seien, in der politischen Säuberung - unter Gestellung
von öffentlichen Klägern und Vorsitzenden - mitzuwirken, während in diesem
Schreiben nur die Rede von der Verteidigung ist 28 .
Die rechtliche Betreuung mittelloser Internierter wurde, nachdem die Militärregierung
zugestimmt hatte, von einem Juristen des evangelischen Hilfswerks Pfalz organisiert.
Auch die katholische Kirche beantragte die Zulassung eines Juristen der Caritas
bei der Lagerspruchkammer 29 .
25 Schreiben Niemöllers, Stohrs und Dirichs an Hettier de Boislambert, 14., 15. u. 20.5.1948; BROM-MER,
S.574-577.
26 GMRP: Hettier de Boislambert an Niemöller, 30.6.1948; AEKRH Bf 11. Siehe auch: GMRP/EPU
8295: Roynette an Julitte, 22.6.1948; AOFAA RP c.901 p.5. Junglas konnte trotzdem einige Verfahrensverbesserungen
für die Internierten durchsetzen; Junglas an Niemöller, Stohr und Dirichs,
9.7.1948; AEKRH Bf 11.
27 Wendel und Stempel an Brozen-Favereau, 27.7.1948; AOFAA DG AP c.232 p.46.
28 Süsterhenn an Junglas, 16.8.1948; LK/Kuraner an Wolf, 24.8.1948; LHA KO 856 A/140.
29 CCFA/CC/SG/AACS/INT/DENAZ 1123: Secr&aire G<5n6ral Gromand an Koenig, 25.8.1948; Sedlaczek
an das BO Speyer/z.Hdn. Herrn Schneeberger, 1.7.1948; BO Speyer: Haußner an Brozen-Favereau,
11.8.1948; AOFAA DGAP c.1675 p.73 u. BSTA SP 12/4a.