Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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schuß  persönlich  auszusagen  -  seien  die  Betroffenen  benachteiligt;  dies  rufe  bei  ihnen ­
  Verbitterung  hervor.  Das  Ziel  der  Entnazifizierung,  die  Läuterung  der  Nationalsozialisten, ­
  werde  in  das  Gegenteil  verkehrt 25 .  Die  Militärregierung  wies  die  Kritik
zurück  und  gab  die  Schuld  am  schleppenden  Gang  des  Verfahrens  den  Spruchkammerorganen ­
  und  der  deutschen  Verwaltung.  Sie  selbst  bemühe  sich  um  einen  raschen
Abschluß  der  Maßnahmen.  Alle  Internierten  seien  bereits  überprüft  und  eingestuft
worden.  Während  Minderbelastete  auch  ohne  Spruchkammerurteil  vorzeitig  freigelassen ­
  worden  seien,  müßte  bei  den  noch  im  Lager  befindlichen  885  schwerbelasteten ­
  Nationalsozialisten  das  Spruchkammerurteil  abgewartet  werden 26 .
Anläßlich  des  französischen  Nationalfeiertages  entließ  Brozen-Favereau  am  14.  Juli
1948  rund  500  Internierte  aus  dem  Lager  Landau.  Der  Bischof  von  Speyer,  Wendel,
und  der  Präses  der  protestantischen  Landeskirche  der  Pfalz,  Stempel,  nahmen  dies
zum  Anlaß,  weitere  Maßnahmen  zur  beschleunigten  Auflösung  der  Internierungslager ­
  zu  fordern.  Sie  kamen  der  Aufforderung  der  Militärregierung,  einen  eigenen
Beitrag  dazu  zu  leisten,  insofern  nach,  als  sie  um  die  Genehmigung  kirchlicher
Rechtsberatungsstellen  im  Lager  baten.  Durch  verbesserte  Verteidigungsmöglichkeiten ­
  und  Mithilfe  bei  der  Beschaffung  entlastenden  Beweismaterials  wollten  sie
zügigere  Spruchkammerverhandlungen  ermöglichen 27 .  Während  das  Justizministerium ­
  das  Schreiben  der  Kirchenführer  vorbehaltlos  unterstützte,  äußerte  Kuraner  gegenüber ­
  dem  stellvertretenden  Landeskommissar  Wolf  sein  Unverständnis:  Vertraulich ­
  weise  ich  Sie  darauf  hin,  daß  mich  das  Schreiben  der  Kirchen  insofern  überrascht ­
  hat,  als  es  nicht  meinen  Erwartungen  entspricht.  Er  habe  vielmehr  erwartet,
daß  die  beiden  Kirchen  nun  bereit  seien,  in  der  politischen  Säuberung  -  unter  Gestellung ­
  von  öffentlichen  Klägern  und  Vorsitzenden  -  mitzuwirken,  während  in  diesem ­
  Schreiben  nur  die  Rede  von  der  Verteidigung  ist 28 .
Die  rechtliche  Betreuung  mittelloser  Internierter  wurde,  nachdem  die  Militärregierung ­
  zugestimmt  hatte,  von  einem  Juristen  des  evangelischen  Hilfswerks  Pfalz  organisiert. ­
  Auch  die  katholische  Kirche  beantragte  die  Zulassung  eines  Juristen  der  Caritas ­
  bei  der  Lagerspruchkammer 29 .

25  Schreiben  Niemöllers,  Stohrs  und  Dirichs  an  Hettier  de  Boislambert,  14.,  15.  u.  20.5.1948;  BROM-MER,
  S.574-577.
26  GMRP:  Hettier  de  Boislambert  an  Niemöller,  30.6.1948;  AEKRH  Bf  11.  Siehe  auch:  GMRP/EPU
8295:  Roynette  an  Julitte,  22.6.1948;  AOFAA  RP  c.901  p.5.  Junglas  konnte  trotzdem  einige  Verfahrensverbesserungen ­
  für  die  Internierten  durchsetzen;  Junglas  an  Niemöller,  Stohr  und  Dirichs,
9.7.1948;  AEKRH  Bf  11.
27  Wendel  und  Stempel  an  Brozen-Favereau,  27.7.1948;  AOFAA  DG  AP  c.232  p.46.
28  Süsterhenn  an  Junglas,  16.8.1948;  LK/Kuraner  an  Wolf,  24.8.1948;  LHA  KO  856  A/140.
29  CCFA/CC/SG/AACS/INT/DENAZ  1123:  Secr&aire  G<5n6ral  Gromand  an  Koenig,  25.8.1948;  Sedlaczek
  an  das  BO  Speyer/z.Hdn.  Herrn  Schneeberger,  1.7.1948;  BO  Speyer:  Haußner  an  Brozen-Favereau, ­
  11.8.1948;  AOFAA  DGAP  c.1675  p.73  u.  BSTA  SP  12/4a.
            
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