Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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3.2.  Die  Entnazifizierung  der  Internierten
Roy  nette  beauftragte  im  Dezember  1947  die  Landesregierung,  Lagerspruchkammem
in  Landau  und  Diez  einzurichten 19 .  Nach  zwei  Monaten  waren  die  Mitglieder  für  die
Lagerspruchkammer  Diez  gefunden  und  von  der  Militärregierung  genehmigt  worden; ­
  die  ersten  Verhandlungen  fanden  Anfang  Mai  1948  statt 20 .  Der  Spruchkammervorsitzende, ­
  der  kein  Jurist  war,  war  angesichts  der  auf  Entnazifizierungsverfahren
spezialisierten  Verteidiger  überfordert.  Zudem  hatten  sich  juristisch  vorgebildete  Lagerinsassen ­
  zu  einer  Art  Rechtshilfeverein  zusammengeschlossen.  Erst  nach  mehrmaliger ­
  Aufforderung  stellte  das  Justizministerium  einen  qualifizierten  Juristen  zur
Verfügung 21 .  In  der  Pfalz  bestanden  noch  größere  Schwierigkeiten  bei  der  Einrichtung ­
  der  Lagerspruchkammer  Landau.  Erst  im  Juni  1948  konnte  mit  Hilfe  der  evangelischen ­
  Landeskirche,  die  einen  ihrer  Beamten  zur  Verfügung  stellte,  der  Posten
des  Öffentlichen  Klägers  besetzt  werden.  Während  die  CDU  niemanden  vorgeschlagen ­
  hatte,  waren  die  beiden  Personalvorschläge  der  SPD  und  KPD  von  der  Militärregierung ­
  abgelehnt  worden 22 .
Das  Spruchkammerverfahren  gegen  die  Internierten  war  bereits  im  Dezember  1947
zwischen  Roynette  und  Junglas  besprochen  worden.  Der  Untersuchungsausschuß  der
Heimatgemeinde  des  Internierten  bekam  die  Ermittlungsakte  ausgehändigt,  die  der
französische  Richter  zusammengestellt  hatte.  Die  Lagerspruchkammer  entschied
dann  erstinstanzlich,  Berufungen  kamen  vor  die  Rechtsmittelabteilung  in  Koblenz 23 .
Nur  die  endgültig  freigelassenen,  nicht  aber  die  unter  Polizeiaufsicht  gestellten  Internierten ­
  bekamen  ihr  Verfahren  vor  der  Spruchkammer  ihres  Heimatortes.  Diese  Regelung ­
  galt  bis  Anfang  Juli  1948,  danach  waren  die  Lagerspruchkammem  nur  noch
für  die  im  Lager  untergebrachten  Internierten  zuständig 24 .
Die  Unterstützung  der  Internierten  durch  die  Kirchen
Die  Kirchen  nahmen  sich  gegen  Ende  1947  verstärkt  der  Internierten  an.  Kirchenpräsident ­
  Niemöller  und  die  Bischöfe  Stohr  (Mainz)  und  Dirichs  (Limburg)  forderten  im
Mai  1948  die  Militärregierung  auf,  die  noch  bestehenden  Lager  zu  schließen.  Nach
ihren  Informationen  befänden  sich  dort  nur  noch  sehr  wenige  schwer  belastete  Nationalsozialisten. ­
  Durch  die  lange  Haft  ohne  richterlichen  Haftbefehl  und  das  besondere ­
  Verfahren  -  der  Internierte  hatte  keine  Möglichkeit,  vor  dem  Untersuchungsaus19 ­

  GMRP/EPU  6381:  Roynette  an  Altmeier,  12.12.1947,  u.  das  Antwortschreiben  Altmeiers,  19.12.1947;
AOFAA  DGAP  c.233  p.51,  RP  c.901  p.l  u.  LHA  KO  860/1007/31-37.  Landeskommissar  Junglas  gab
den  Auftrag  zehn  Tage  später  an  den  Regierungspräsidenten  in  Montabaur  weiter;  LHA  KO  502/862/5.
20  GMRP/EPU  6922:  Hettier  de  Boislambert  an  Altmeier,  26.2.1948;  GMRP:  Hettier  de  Boislambert  an
den  Präsidenten  der  ev.Kirche  Hessen/Nassau,  Niemöller,  30.6.1948;  AOFAA  DGAP  c.3306  p.l  15  u.
AEKRH  Bf  11.
21  LK/Lichter  an  Süsterhenn,  5.6.  u.  19.7.1948;  LHA  KO  856  A/113.
22  LK/Pfalz:  Wolf  an  Oberregierungspräsident  Bögler,  8.6.1948;  LA  SP  H  13/166/24.
23  LK/Hülsmann  an  Roynette,  9.12.1947,  u.  an  die  Vorsitzenden  u.  Öffentlichen  Kläger,  28.1.  u.
18.2.1948;  AOFAA  RPc.901  p.l,  c.3190  p.71  u.  LA  SP  R  18/53/29.
24  Junglas:  VA  Nr.  11  u.  13,  29.5.  u.  9.7.1948;  LHA  KO  469/207/20  u.  860/977  1/5.
            
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