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3.2. Die Entnazifizierung der Internierten
Roy nette beauftragte im Dezember 1947 die Landesregierung, Lagerspruchkammem
in Landau und Diez einzurichten 19 . Nach zwei Monaten waren die Mitglieder für die
Lagerspruchkammer Diez gefunden und von der Militärregierung genehmigt worden;
die ersten Verhandlungen fanden Anfang Mai 1948 statt 20 . Der Spruchkammervorsitzende,
der kein Jurist war, war angesichts der auf Entnazifizierungsverfahren
spezialisierten Verteidiger überfordert. Zudem hatten sich juristisch vorgebildete Lagerinsassen
zu einer Art Rechtshilfeverein zusammengeschlossen. Erst nach mehrmaliger
Aufforderung stellte das Justizministerium einen qualifizierten Juristen zur
Verfügung 21 . In der Pfalz bestanden noch größere Schwierigkeiten bei der Einrichtung
der Lagerspruchkammer Landau. Erst im Juni 1948 konnte mit Hilfe der evangelischen
Landeskirche, die einen ihrer Beamten zur Verfügung stellte, der Posten
des Öffentlichen Klägers besetzt werden. Während die CDU niemanden vorgeschlagen
hatte, waren die beiden Personalvorschläge der SPD und KPD von der Militärregierung
abgelehnt worden 22 .
Das Spruchkammerverfahren gegen die Internierten war bereits im Dezember 1947
zwischen Roynette und Junglas besprochen worden. Der Untersuchungsausschuß der
Heimatgemeinde des Internierten bekam die Ermittlungsakte ausgehändigt, die der
französische Richter zusammengestellt hatte. Die Lagerspruchkammer entschied
dann erstinstanzlich, Berufungen kamen vor die Rechtsmittelabteilung in Koblenz 23 .
Nur die endgültig freigelassenen, nicht aber die unter Polizeiaufsicht gestellten Internierten
bekamen ihr Verfahren vor der Spruchkammer ihres Heimatortes. Diese Regelung
galt bis Anfang Juli 1948, danach waren die Lagerspruchkammem nur noch
für die im Lager untergebrachten Internierten zuständig 24 .
Die Unterstützung der Internierten durch die Kirchen
Die Kirchen nahmen sich gegen Ende 1947 verstärkt der Internierten an. Kirchenpräsident
Niemöller und die Bischöfe Stohr (Mainz) und Dirichs (Limburg) forderten im
Mai 1948 die Militärregierung auf, die noch bestehenden Lager zu schließen. Nach
ihren Informationen befänden sich dort nur noch sehr wenige schwer belastete Nationalsozialisten.
Durch die lange Haft ohne richterlichen Haftbefehl und das besondere
Verfahren - der Internierte hatte keine Möglichkeit, vor dem Untersuchungsaus19
GMRP/EPU 6381: Roynette an Altmeier, 12.12.1947, u. das Antwortschreiben Altmeiers, 19.12.1947;
AOFAA DGAP c.233 p.51, RP c.901 p.l u. LHA KO 860/1007/31-37. Landeskommissar Junglas gab
den Auftrag zehn Tage später an den Regierungspräsidenten in Montabaur weiter; LHA KO 502/862/5.
20 GMRP/EPU 6922: Hettier de Boislambert an Altmeier, 26.2.1948; GMRP: Hettier de Boislambert an
den Präsidenten der ev.Kirche Hessen/Nassau, Niemöller, 30.6.1948; AOFAA DGAP c.3306 p.l 15 u.
AEKRH Bf 11.
21 LK/Lichter an Süsterhenn, 5.6. u. 19.7.1948; LHA KO 856 A/113.
22 LK/Pfalz: Wolf an Oberregierungspräsident Bögler, 8.6.1948; LA SP H 13/166/24.
23 LK/Hülsmann an Roynette, 9.12.1947, u. an die Vorsitzenden u. Öffentlichen Kläger, 28.1. u.
18.2.1948; AOFAA RPc.901 p.l, c.3190 p.71 u. LA SP R 18/53/29.
24 Junglas: VA Nr. 11 u. 13, 29.5. u. 9.7.1948; LHA KO 469/207/20 u. 860/977 1/5.