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wurden am 22. März 1946 von dem Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes,
Favre, inspiziert 7 . Das Lager Wörth, in einem Wald entlang der Straße Karlsruhe-Landau
gelegen, war vor 1945 vom deutschen Arbeitsdienst benutzt worden. Die Baracken
waren in einem guten Zustand. Bis auf wenige Ausnahmen waren die 293 Lagerinsassen
- darunter sechs Frauen - Deutsche. Ein deutscher Arzt versorgte die
Internierten. Die Ernährung wurde vom Landrat sichergestellt; sie bekamen die gleichen
Rationen wie die Zivilbevölkerung. Dem Lager mangelte es an zusätzlichen
Nahrungsmitteln, Kleidern, Schuhen und Medikamenten. Das Lager Landau befand
sich außerhalb der Stadt in der Fort-Kaserne, die zwar längere Zeit nicht mehr benutzt
worden, aber in einem guten Zustand war: C'est ä dire que les internes jouissent
d'un certain comfort, vermerkte Favre. Im März 1946 waren dort 1.064 Personen
in Haft, darunter 50 Frauen und 170 Strafgefangene; bei letzteren handelte es
sich überwiegend um Jugendliche, die wegen unerlaubten Waffenbesitzes festgenommen
worden waren. Die Disziplin in beiden Lagern wurde von Favre als severe
mais normale bezeichnet, was ihm vom Vertrauensmann bestätigt worden war. Er
kritisierte, daß jeglicher Schriftverkehr verboten und der Empfang von Paketen schon
längere Zeit aus disziplinarischen Gründen unterbunden worden war; außerdem sei
bei einigen Internierten der Haftgrund nicht bekannt. Favre forderte die Militärregierung
auf, die Commission de Triage wieder tagen zu lassen und Freilassungen vorzunehmen
8 . Anfang Juni 1946 wurde das Lager Wörth aufgelöst und die restlichen
Insassen nach Landau überführt 9 . Im Januar 1947 wurde das Lager Landau erneut
durch das IRK kontrolliert, ohne daß es zu größeren Beanstandungen kam 10 11 .
Die Überprüfung durch die Untersuchungsrichter
Ende 1946 registrierten die Landräte eine wachsende Unruhe in der Bevölkerung:
Die bisherige Politik der zeitlich unbegrenzten Internierung wird als Nazimethode
empfunden ». Die Militärregierung wartete aber die Gesetzesarbeiten zur Umsetzung
der Kontrollratsdirektive Nr. 38 ab, bevor sie an die Überprüfung der Internierten
ging. Die Arbeit des französischen Untersuchungsrichters im Lager Diez, Roux, lief
sehr schleppend an. Die Baden-Badener Direktive zur Freilassung der minderbelasteten
Internierten vom 7. Juli 1947 erreichte ihn erst nach einigen Wochen 12 . Die
Lagerinsassen wurden in vier Gruppen aufgeteilt:
7 Die Delegation des IRK hatte folgende Lager der französischen Zone kontrolliert: Altschweier, Lahr-Dinglingen,
Theley, Landau und Wörth; !RK/Del6gation en ZFO: De Reynier an Laffon, 20.5.1946;
AOFAA LAFFON c.3 A-D.
8 Seit Dezember 1945 waren keine Freilassungen mehr vorgenommen worden; ebd.
9 GMPA/SUR/PG 2016: Der Kontrollofftzier an Oberregierungspräsident Eichenlaub, 20.6.1946; LA SP
H 13/744/96.
10 GMPA: Brozen-Favereau an Hettier de Boislambert, 8.2.1947; AOFAA RP c.919 p. 19 d.205.
11 Landrat von Cochem an das Regierungspräsidium in Koblenz, 30.9.1946; LHA KO 441/45360/63-67.
12 Der Richter besaß kein Auto und mußte deshalb die vier Kilometer vom Wohnort zum Lager jedesmal
zu Fuß gehen. Auch das Papier für die Intemiertenakten mußte er sich erst organisieren. Laffon übte
scharfe Kritik an den Verzögerungen.