Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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wurden  am  22.  März  1946  von  dem  Vertreter  des  Internationalen  Roten  Kreuzes,
Favre,  inspiziert 7 .  Das  Lager  Wörth,  in  einem  Wald  entlang  der  Straße  Karlsruhe-Landau
  gelegen,  war  vor  1945  vom  deutschen  Arbeitsdienst  benutzt  worden.  Die  Baracken ­
  waren  in  einem  guten  Zustand.  Bis  auf  wenige  Ausnahmen  waren  die  293  Lagerinsassen ­
  -  darunter  sechs  Frauen  -  Deutsche.  Ein  deutscher  Arzt  versorgte  die
Internierten.  Die  Ernährung  wurde  vom  Landrat  sichergestellt;  sie  bekamen  die  gleichen ­
  Rationen  wie  die  Zivilbevölkerung.  Dem  Lager  mangelte  es  an  zusätzlichen
Nahrungsmitteln,  Kleidern,  Schuhen  und  Medikamenten.  Das  Lager  Landau  befand
sich  außerhalb  der  Stadt  in  der  Fort-Kaserne,  die  zwar  längere  Zeit  nicht  mehr  benutzt ­
  worden,  aber  in  einem  guten  Zustand  war:  C'est  ä  dire  que  les  internes  jouissent
  d'un  certain  comfort,  vermerkte  Favre.  Im  März  1946  waren  dort  1.064  Personen ­
  in  Haft,  darunter  50  Frauen  und  170  Strafgefangene;  bei  letzteren  handelte  es
sich  überwiegend  um  Jugendliche,  die  wegen  unerlaubten  Waffenbesitzes  festgenommen ­
  worden  waren.  Die  Disziplin  in  beiden  Lagern  wurde  von  Favre  als  severe
mais  normale  bezeichnet,  was  ihm  vom  Vertrauensmann  bestätigt  worden  war.  Er
kritisierte,  daß  jeglicher  Schriftverkehr  verboten  und  der  Empfang  von  Paketen  schon
längere  Zeit  aus  disziplinarischen  Gründen  unterbunden  worden  war;  außerdem  sei
bei  einigen  Internierten  der  Haftgrund  nicht  bekannt.  Favre  forderte  die  Militärregierung ­
  auf,  die  Commission  de  Triage  wieder  tagen  zu  lassen  und  Freilassungen  vorzunehmen ­
 8 .  Anfang  Juni  1946  wurde  das  Lager  Wörth  aufgelöst  und  die  restlichen
Insassen  nach  Landau  überführt 9 .  Im  Januar  1947  wurde  das  Lager  Landau  erneut
durch  das  IRK  kontrolliert,  ohne  daß  es  zu  größeren  Beanstandungen  kam 10  11 .
Die  Überprüfung  durch  die  Untersuchungsrichter
Ende  1946  registrierten  die  Landräte  eine  wachsende  Unruhe  in  der  Bevölkerung:
Die  bisherige  Politik  der  zeitlich  unbegrenzten  Internierung  wird  als  Nazimethode
empfunden  ».  Die  Militärregierung  wartete  aber  die  Gesetzesarbeiten  zur  Umsetzung
der  Kontrollratsdirektive  Nr.  38  ab,  bevor  sie  an  die  Überprüfung  der  Internierten
ging.  Die  Arbeit  des  französischen  Untersuchungsrichters  im  Lager  Diez,  Roux,  lief
sehr  schleppend  an.  Die  Baden-Badener  Direktive  zur  Freilassung  der  minderbelasteten ­
  Internierten  vom  7.  Juli  1947  erreichte  ihn  erst  nach  einigen  Wochen 12 .  Die
Lagerinsassen  wurden  in  vier  Gruppen  aufgeteilt:

7  Die  Delegation  des  IRK  hatte  folgende  Lager  der  französischen  Zone  kontrolliert:  Altschweier,  Lahr-Dinglingen,
  Theley,  Landau  und  Wörth;  !RK/Del6gation  en  ZFO:  De  Reynier  an  Laffon,  20.5.1946;
AOFAA  LAFFON  c.3  A-D.
8  Seit  Dezember  1945  waren  keine  Freilassungen  mehr  vorgenommen  worden;  ebd.
9  GMPA/SUR/PG  2016:  Der  Kontrollofftzier  an  Oberregierungspräsident  Eichenlaub,  20.6.1946;  LA  SP
H  13/744/96.
10  GMPA:  Brozen-Favereau  an  Hettier  de  Boislambert,  8.2.1947;  AOFAA  RP  c.919  p.  19  d.205.
11  Landrat  von  Cochem  an  das  Regierungspräsidium  in  Koblenz,  30.9.1946;  LHA  KO  441/45360/63-67.
12  Der  Richter  besaß  kein  Auto  und  mußte  deshalb  die  vier  Kilometer  vom  Wohnort  zum  Lager  jedesmal
zu  Fuß  gehen.  Auch  das  Papier  für  die  Intemiertenakten  mußte  er  sich  erst  organisieren.  Laffon  übte
scharfe  Kritik  an  den  Verzögerungen.
            
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