Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Internierten  unter  Polizeiaufsicht  zu  stellen.  Durch  vorzeitige  Begnadigung  wurde
dieser  -  trotz  eines  negativen  Gutachtens  des  Lagerleiters  -  im  August  1949  von  der
saarländischen  Regierung  freigelassen.  Das  Lager  Theley  schloß  im  Mai  1950  endgültig ­
  seine  Pforten 42 .

Tabelle  46:

Internierte  im  Saarland  (1945  bis  August  1949):

1945:

September

460

Dezember

635

1946:

Januar

1.383

April

1.151

1947:

Juni

700

September

323

Dezember

221

1948:

September

11

1949:

April

2

Internierte  vor  der  Spruchkammer  1948-1950
Unter  den  ausgewerteten  Spruchkammerakten  des  Landesarchivs  Saarbrücken  befanden ­
  sich  die  Fälle  von  158  Internierten  -  darunter  nur  eine  Frau:  die  NSF-Gauführerin
  Pauline  Schwitzgebel 43 .  Von  den  im  November  1947  im  Lager  Theley  interniert
gewesenen  221  Personen 44  wurden  dadurch  etwa  die  Hälfte,  114  Personen,  erfaßt.
Die  Entnazifizierung  dieser  Personen  fand  bis  November  1948  erstinstanzlich  durch
die  Spruchkammer  III,  danach  durch  die  1.  Kammer  des  OSR  -  beidesmal  unter  dem
Vorsitz  des  Rechtsanwaltes  Dietz  -  statt.  Bereits  freigelassene  Internierte  wurden  vor
der  für  sie  örtlich  zuständigen  Spruchkammer  verhandelt 45 .  Zwei  Drittel  der  erstinstanzlichen ­
  Verfahren  konnten  bis  Ende  1948  abgeschlossen  werden.  Ein  Berufungsverfahren ­
  wurde  in  48  Fällen  durchgeführt:  In  der  Hälfte  der  Fälle  wurde  der  Betroffene ­
  milder  eingestuft,  davon  in  18  Fällen  von  der  Kategorie  II  in  die  Kategorie  III.
Nicht  alle  Personen,  die  nach  1945  interniert  gewesen  waren,  wurden  auch  entnazifiziert. ­
  Falls  sie  keine  besondere  politische  Belastung  aufwiesen  und  nach  ihrer  Freilassung ­
  keine  Anstellung  im  öffentlichen  Dienst  wünschten,  brauchten  sie  keinen
Epurationsbescheid.  Andere  frühzeitig  freigelassene  Internierte  waren  mit  ihrem
Epurationsbescheid  zufrieden  und  erhoben  keinen  Einspruch.  Personen,  die  unter

Sühne  leisten;  Manderscheid  an  Hector,  15.9.1948;  Bericht  des  Lagerkommandanten  an  Landespolizeipräsident ­
  Lackmann,  22.4.1949;  LA  SB  OSR  129  u.  8.
42  Lackmann  an  Manderscheid,  23.5.1949;  LA  SB  OSR  8  u.  72.
43  Siehe  das  Kapitel  E.2.5.
44  Siehe:  AOFAA  DGAP  c.1675  p.7;  GMSA:  "Rapport  ddtailld",  August  bis  Oktober  1947;  LA  SB  Handelsamt ­
  11.
45  Unter  den  158  hier  untersuchten  Fällen  waren  nur  30  ehemalige  Internierte  im  Besitz  eines  Epurationsbescheides,
  gegen  den  sie  Einspruch  erhoben  hatten.
            
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