Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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vember  1947  tagte  diese  viermal  in  der  Woche  im  Lager.  Sie  war  aber  nicht  nur  für
die  Internierten  zuständig.  Damit  wollte  der  Staatskommissar  verhindern,  daß  sich  -
wie  bei  der  Lagerspruchkammer  Darmstadt  beobachtet  -  die  Bewertungsmaßstäbe
durch  den  ausschließlichen  Umgang  mit  schwer  belasteten  Nationalsozialisten  allmählich ­
  verschoben 34 .
Die  Militärregierung  hatte  sich  ein  Kontroll-  und  Weisungsrecht  Vorbehalten.  Parisot
gab  im  Dezember  1947  Manderscheid  die  Reihenfolge  für  die  Spruchkammerverhandlungen ­
  bekannt,  die  ihm  zuvor  von  Baden-Baden  mitgeteilt  worden  war.  Anträge ­
  auf  vorzeitige  Freilassung  mußten  von  Leroy  genehmigt  werden 35 .  Die  Vollmachten ­
  des  Staatskommissars  wurden  Ende  April  1948  erweitert.  Der  Hohe  Kommissar ­
  Grandval  beschloß,  den  Staatskommissar,  der  bislang  nur  die  Untersuchungsakten ­
  erstellt  hatte,  jetzt  selbst  entscheiden  zu  lassen,  ob  der  Internierte  im  Lager  behalten, ­
  unter  Polizeiaufsicht  gestellt  oder  ausgewiesen  (s'il  s'agit  d'intemes  non  sarrois)
  werden  sollte.  Der  Beschluß  mußte  aber  dem  Hohen  Komissariat  zur  Genehmigung ­
  vorgelegt  werden  (ä  mon  visa  prealable) 36 .
Bis  Mitte  Mai  1948  waren  in  Theley  478  Internierte  vernommen  worden,  350  wurden ­
  vorzeitig  und  21  nach  dem  Spruchkammerurteil  freigelassen 37 .  Am  20.  Mai  1948
übertrug  Grandval  der  saarländischen  Regierung  die  Verwaltung  des  Lagers  Theley,
in  dem  nur  noch  Personen  inhaftiert  waren,  die  auf  ihre  Spruchkammerverhandlung
warteten;  die  Überwachung  wurde  durch  das  Saarbataillon  sichergestellt 38 .  Vier  Monate ­
  später  waren  nur  noch  elf  Personen  interniert;  zwei  von  ihnen  waren  bereits  zu
längeren  Haftstrafen  (bis  1951)  verurteilt  worden.  Die  Zahl  der  Internierten  reduzierte ­
  sich  bis  Jahresende  1948  weiter  auf  acht  -  vier  von  ihnen  wurde  zu  Weihnachten ­
  Hafturlaub  gewährt 39 .  Im  April  1949  war  einer  der  beiden  letzten  Internierten ­
  haftunfähig  und  der  andere  mit  Außenarbeiten  beschäftigt.  Sie  wurden  von  einem
Gendarmerie-Oberwachtmeister  als  Lagerleiter  und  zwei  Angehörigen  des  Saarbataillons ­
  bewacht  und  von  einer  Köchin  versorgt.  Trotzdem  zögerte  die  Regierung
zunächst  mit  der  endgültigen  Schließung  des  Lagers.  Auf  Anordnung  Hectors  sollte
ein  Teil  des  Lagers  für  die  Aufnahme  von  etwa  250  Personen  hergerichtet  werden 40 .
Außerdem  rechnete  Manderscheid  damit,  daß  die  meisten  der  laufenden  Strafprozesse ­
  wegen  Verbrechen  gegen  die  Menschlichkeit  wahrscheinlich  eingestellt,  die  60
bis  80  Angeklagten  aber  im  Spruchkammerverfahren  mit  Intemierungshaft  belegt
werden  würden 41 .  Das  Hohe  Kommissariat  schlug  Ende  Mai  1949  vor,  den  letzten

34  GMSA/DAA/IC:  Leroy  an  Manderscheid,  3.11.1947;  LA  SB  VK  196.  Siehe  den  Reisebericht  Sauerlands ­
  im  Kapitel  E.2.4.
35  GMSA/DAA/IC  10454:  Parisot  an  Manderscheid,  10.12.1947;  LA  SB  OSR  75.  Die  Internierten,  die
zuerst  vernommen  werden  sollten,  trugen  ein  weißes  Kennzeichen;  Bericht,  26.1.1948  (Anm.  32).
36  HCRFS/REL/ADM  4208:  Grandval  an  Manderscheid,  26.4.1948;  LA  SB  OSR  127.
37  Manderscheid  an  Hector,  24.5.1948;  LA  SB  OSR  129.
38  HCRFS/DEL/SG  665:  De  Carbonnei  an  Hoffmann,  20.5.1948;  LA  SB  SK  1250.
39  Manderscheid  an  Leroy,  20.11.1948,  u.  an  Hector,  13.12.1948;  LA  SB  OSR  127  u.  129.
40  Aus  den  Akten  wurde  der  Grund  für  diese  Anordnung  Hectors  nicht  ersichtlich.
41  Es  kam  nur  in  Einzelfällen  zu  Spruchkammerverhandlungen  -  keine  davon  endete  mit  einer  Intemierungsstrafe.
  Die  meisten  Angeklagten  kamen  in  den  Genuß  der  Abschlußgesetze  und  mußten  keine
            
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