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vember 1947 tagte diese viermal in der Woche im Lager. Sie war aber nicht nur für
die Internierten zuständig. Damit wollte der Staatskommissar verhindern, daß sich -
wie bei der Lagerspruchkammer Darmstadt beobachtet - die Bewertungsmaßstäbe
durch den ausschließlichen Umgang mit schwer belasteten Nationalsozialisten allmählich
verschoben 34 .
Die Militärregierung hatte sich ein Kontroll- und Weisungsrecht Vorbehalten. Parisot
gab im Dezember 1947 Manderscheid die Reihenfolge für die Spruchkammerverhandlungen
bekannt, die ihm zuvor von Baden-Baden mitgeteilt worden war. Anträge
auf vorzeitige Freilassung mußten von Leroy genehmigt werden 35 . Die Vollmachten
des Staatskommissars wurden Ende April 1948 erweitert. Der Hohe Kommissar
Grandval beschloß, den Staatskommissar, der bislang nur die Untersuchungsakten
erstellt hatte, jetzt selbst entscheiden zu lassen, ob der Internierte im Lager behalten,
unter Polizeiaufsicht gestellt oder ausgewiesen (s'il s'agit d'intemes non sarrois)
werden sollte. Der Beschluß mußte aber dem Hohen Komissariat zur Genehmigung
vorgelegt werden (ä mon visa prealable) 36 .
Bis Mitte Mai 1948 waren in Theley 478 Internierte vernommen worden, 350 wurden
vorzeitig und 21 nach dem Spruchkammerurteil freigelassen 37 . Am 20. Mai 1948
übertrug Grandval der saarländischen Regierung die Verwaltung des Lagers Theley,
in dem nur noch Personen inhaftiert waren, die auf ihre Spruchkammerverhandlung
warteten; die Überwachung wurde durch das Saarbataillon sichergestellt 38 . Vier Monate
später waren nur noch elf Personen interniert; zwei von ihnen waren bereits zu
längeren Haftstrafen (bis 1951) verurteilt worden. Die Zahl der Internierten reduzierte
sich bis Jahresende 1948 weiter auf acht - vier von ihnen wurde zu Weihnachten
Hafturlaub gewährt 39 . Im April 1949 war einer der beiden letzten Internierten
haftunfähig und der andere mit Außenarbeiten beschäftigt. Sie wurden von einem
Gendarmerie-Oberwachtmeister als Lagerleiter und zwei Angehörigen des Saarbataillons
bewacht und von einer Köchin versorgt. Trotzdem zögerte die Regierung
zunächst mit der endgültigen Schließung des Lagers. Auf Anordnung Hectors sollte
ein Teil des Lagers für die Aufnahme von etwa 250 Personen hergerichtet werden 40 .
Außerdem rechnete Manderscheid damit, daß die meisten der laufenden Strafprozesse
wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrscheinlich eingestellt, die 60
bis 80 Angeklagten aber im Spruchkammerverfahren mit Intemierungshaft belegt
werden würden 41 . Das Hohe Kommissariat schlug Ende Mai 1949 vor, den letzten
34 GMSA/DAA/IC: Leroy an Manderscheid, 3.11.1947; LA SB VK 196. Siehe den Reisebericht Sauerlands
im Kapitel E.2.4.
35 GMSA/DAA/IC 10454: Parisot an Manderscheid, 10.12.1947; LA SB OSR 75. Die Internierten, die
zuerst vernommen werden sollten, trugen ein weißes Kennzeichen; Bericht, 26.1.1948 (Anm. 32).
36 HCRFS/REL/ADM 4208: Grandval an Manderscheid, 26.4.1948; LA SB OSR 127.
37 Manderscheid an Hector, 24.5.1948; LA SB OSR 129.
38 HCRFS/DEL/SG 665: De Carbonnei an Hoffmann, 20.5.1948; LA SB SK 1250.
39 Manderscheid an Leroy, 20.11.1948, u. an Hector, 13.12.1948; LA SB OSR 127 u. 129.
40 Aus den Akten wurde der Grund für diese Anordnung Hectors nicht ersichtlich.
41 Es kam nur in Einzelfällen zu Spruchkammerverhandlungen - keine davon endete mit einer Intemierungsstrafe.
Die meisten Angeklagten kamen in den Genuß der Abschlußgesetze und mußten keine