Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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ble,  apres  leur  condamnation,  d'envisager  leur  expulsion  du  Territoire  de  la  Sarre 27
Verwaltungschef  Parisot  antwortete,  daß  das  Saarland  kein  Interesse  an  ehemaligen
NS-Aktivisten  (des  elements  hostiles  ä  notre  politique  et  par  consequent  indesirables)
  habe.  Der  bevorstehende  wirtschaftliche  Anschluß  und  die  politische  Autonomie
würden  deren  Ausweisung  künftig  unmöglich  machen.  Er  schlug  vor,  die  Internierten
stattdessen  in  das  rheinland-pfälzische  Internierungslager  Diez  zu  überführen  und
dort  von  den  Untersuchungsrichtern  überprüfen  zu  lassen.  Erst  dann  könne  entschieden ­
  werden,  ob  der  Betreffende  in  ein  saarländisches  Lager  komme 28 .  Während  Directeur
  Andrieu  Bedenken  bezüglich  der  Praktikabilität  dieser  Lösung  hatte,  stimmte
Radenac  unter  der  Voraussetzung,  daß  alle  Internierten  vor  eine  saarländische
Spruchkammer  kämen,  zu 29 .
Der  Austausch  im  Dezember  1947  umfaßte  110  Internierte  aus  französischen  und
1.741  Internierte  -  nur  zum  Teil  Saarländer  -  aus  amerikanischen  Lagern.  Sie  wurden ­
  je  nach  Herkunftsland  auf  die  Lager  Lahr/Baden,  Landau/Pfalz  und
Diez/Montabaur  verteilt.  Die  saarländischen  Internierten  wurden  zuerst  nach  Diez,
dann  -  wegen  der  besseren  Verkehrsverbindungen  -  nach  Landau  überführt 30 .
Staatskommissar  Manderscheid  sah  keine  Möglichkeit,  zugunsten  einzelner  Betroffener ­
  zu  intervenieren 31 .  Am  26.  Januar  1948  teilte  Leroy  ihm  mit,  daß  in  den  nächsten ­
  Tagen  ein  Transport  mit  216  Internierten  aus  Landau  in  Theley  eintreffen  werde.
Diese  sollten  umgehend  vernommen  werden 32 .
2.2.  Die  Entnazifizierung  der  Internierten
Bis  zum  Herbst  1947  war  die  saarländische  Verwaltung  nur  an  den  Kosten  für  die
Internierungslager  beteiligt.  Die  Verwaltung  und  Kontrolle  der  Lager  fiel  in  die  ausschließliche ­
  Zuständigkeit  der  Militärregierung.  Die  Verwaltungskommission  kannte
nicht  einmal  die  Namen  aller  Lagerinsassen 33 .  Am  4.  Oktober  1947  wurden  dem
Staatskommissar  die  Untersuchungsakten  des  inzwischen  einzigen  Lagers  Theley
übergeben.  Die  Internierten  wurden  zuerst  im  Lager  vom  Staatskommissar  vernommen, ­
  bevor  sie  direkt  -  ohne  Verhandlung  vor  einem  Untersuchungsausschuß  -  vor
die  Spruchkammer  III  unter  Vorsitz  des  Rechtsanwalts  Otto  Dietz  kamen;  ab  No27 ­

  CCFA/CAB/C  10814:  Laffon  an  Grandval,  26.10.1947;  AOFAA  DGAP  c.232  p.48.
28  GMSA/DAA/IC  9509:  Parisot  an  Laffon,  4.11.1947;  AOFAA  DGAP  c.232  p.48.
29  CCFA/SUR  1868:  Andrieu  an  Laffon,  12.11.1947;  CCFA/CAB/C  11332:  Radenac  an  Grandval,
8.11.1947;  AOFAA  DGAP  c.3302  p.91  u.  c.232  p.48.  Leroy  teilte  dies  Staatskommissar  Manderscheid
am  18.  November  1947  mit;  LA  SB  OSR  128.
30  Der  Transport  in  das  Lager  Diez  hatte  420  Internierte  umfaßt.  Darunter  befanden  sich  sieben  Gestapobeamte, ­
  fünf  SD-Mitarbeiter,  sieben  Kreis-  und  143  Ortsgruppenleiter,  45  Parteifunktionäre  der  Gauund
  Kreisebene,  119  Waffen-SS-Mitglieder  (darunter  15  Offiziere),  43  Mitglieder  der  Allgemeinen  SS,
zwölf  hohe  SA-Offiziere  und  25  SS-Angehörige,  die  einer  KZ-Wachmannschaft  angehört  hatten;
CCFA/SUR  2186:  Andrieu  an  Laffon,  13.12.1947;  AOFAA  DGAP  c.3302  p.91.
31  Manderscheid  an  Müller,  15.12.1947.  Müller  hatte  die  Informationen  zur  Beantwortung  einer  Anfrage
der  SPS-Fraktion  benötigt;  LA  SB  VK  166/103.  Siehe  auch  den  Hinweis  des  Generalsekretärs  der
CVP,  Emil  Lehnen,  auf  dem  CVP-Delegiertentag  in  Ottweiler;  SVZ  Nr.  7/48  (28.1.1948),  S.  lf.
32  Bericht  Sauerlands,  26.1.1948;  LA  SB  OSR  75.
33  Ende  April  1947  bat  Müller  Leroy  um  eine  Namensliste;  LA  SB  OSR  77.
            
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