375
ble, apres leur condamnation, d'envisager leur expulsion du Territoire de la Sarre 27
Verwaltungschef Parisot antwortete, daß das Saarland kein Interesse an ehemaligen
NS-Aktivisten (des elements hostiles ä notre politique et par consequent indesirables)
habe. Der bevorstehende wirtschaftliche Anschluß und die politische Autonomie
würden deren Ausweisung künftig unmöglich machen. Er schlug vor, die Internierten
stattdessen in das rheinland-pfälzische Internierungslager Diez zu überführen und
dort von den Untersuchungsrichtern überprüfen zu lassen. Erst dann könne entschieden
werden, ob der Betreffende in ein saarländisches Lager komme 28 . Während Directeur
Andrieu Bedenken bezüglich der Praktikabilität dieser Lösung hatte, stimmte
Radenac unter der Voraussetzung, daß alle Internierten vor eine saarländische
Spruchkammer kämen, zu 29 .
Der Austausch im Dezember 1947 umfaßte 110 Internierte aus französischen und
1.741 Internierte - nur zum Teil Saarländer - aus amerikanischen Lagern. Sie wurden
je nach Herkunftsland auf die Lager Lahr/Baden, Landau/Pfalz und
Diez/Montabaur verteilt. Die saarländischen Internierten wurden zuerst nach Diez,
dann - wegen der besseren Verkehrsverbindungen - nach Landau überführt 30 .
Staatskommissar Manderscheid sah keine Möglichkeit, zugunsten einzelner Betroffener
zu intervenieren 31 . Am 26. Januar 1948 teilte Leroy ihm mit, daß in den nächsten
Tagen ein Transport mit 216 Internierten aus Landau in Theley eintreffen werde.
Diese sollten umgehend vernommen werden 32 .
2.2. Die Entnazifizierung der Internierten
Bis zum Herbst 1947 war die saarländische Verwaltung nur an den Kosten für die
Internierungslager beteiligt. Die Verwaltung und Kontrolle der Lager fiel in die ausschließliche
Zuständigkeit der Militärregierung. Die Verwaltungskommission kannte
nicht einmal die Namen aller Lagerinsassen 33 . Am 4. Oktober 1947 wurden dem
Staatskommissar die Untersuchungsakten des inzwischen einzigen Lagers Theley
übergeben. Die Internierten wurden zuerst im Lager vom Staatskommissar vernommen,
bevor sie direkt - ohne Verhandlung vor einem Untersuchungsausschuß - vor
die Spruchkammer III unter Vorsitz des Rechtsanwalts Otto Dietz kamen; ab No27
CCFA/CAB/C 10814: Laffon an Grandval, 26.10.1947; AOFAA DGAP c.232 p.48.
28 GMSA/DAA/IC 9509: Parisot an Laffon, 4.11.1947; AOFAA DGAP c.232 p.48.
29 CCFA/SUR 1868: Andrieu an Laffon, 12.11.1947; CCFA/CAB/C 11332: Radenac an Grandval,
8.11.1947; AOFAA DGAP c.3302 p.91 u. c.232 p.48. Leroy teilte dies Staatskommissar Manderscheid
am 18. November 1947 mit; LA SB OSR 128.
30 Der Transport in das Lager Diez hatte 420 Internierte umfaßt. Darunter befanden sich sieben Gestapobeamte,
fünf SD-Mitarbeiter, sieben Kreis- und 143 Ortsgruppenleiter, 45 Parteifunktionäre der Gauund
Kreisebene, 119 Waffen-SS-Mitglieder (darunter 15 Offiziere), 43 Mitglieder der Allgemeinen SS,
zwölf hohe SA-Offiziere und 25 SS-Angehörige, die einer KZ-Wachmannschaft angehört hatten;
CCFA/SUR 2186: Andrieu an Laffon, 13.12.1947; AOFAA DGAP c.3302 p.91.
31 Manderscheid an Müller, 15.12.1947. Müller hatte die Informationen zur Beantwortung einer Anfrage
der SPS-Fraktion benötigt; LA SB VK 166/103. Siehe auch den Hinweis des Generalsekretärs der
CVP, Emil Lehnen, auf dem CVP-Delegiertentag in Ottweiler; SVZ Nr. 7/48 (28.1.1948), S. lf.
32 Bericht Sauerlands, 26.1.1948; LA SB OSR 75.
33 Ende April 1947 bat Müller Leroy um eine Namensliste; LA SB OSR 77.