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ten die Minderbelasteten freigelassen und gegebenenfalls ausgewiesen werden. Danach
sollten die Internierungslager aufgelöst, in Strafgefangenenlager (camps de prison)
umbenannt und der saarländischen Gefängnisverwaltung übergeben werden.
Eine Baracke für fünfzig Personen sollte für die Sürete freigehalten werden (pour
nous permettre "d'heberger” les individus ä l'encontre de qui nous pourront et re
amenes ä prendre des mesures administratives de breve duree) 22 .
Die Überprüfung der Internierten in Saarbrücken und Theley wurde von den französischen
Untersuchungsrichtern Chalret und Latte vorgenommen 23 . Nachdem zu
Ostern 275 Internierte entlassen worden waren, konnte das Lager Saarbrücken am
31. Juli 1947 geschlossen werden. Ende September befanden sich noch 323 Internierte
im Lager Theley. Diese Zahl reduzierte sich bis Ende November 1947 auf 221
Personen. Ein Teil der freigelassenen Internierten wurde auf Anordnung der Militärregierung
unter Polizeiaufsicht gestellt, anderen wurden die Bürgerrechte entzogen 24 .
Das Saarland war damit in der französischen Zone das Land, in dem die Internierten
am frühesten überprüft und freigelassen wurden 25 .
Der Intemiertenaustausch mit der amerikanischen Zone 1947/48
Am 14. Mai 1947 bat das hessische Landesamt für Internierte und Arbeitslager die
Verwaltungskommission um Übernahme der im Lager Darmstadt internierten saarländischen
Nationalsozialisten. Die Verwaltungskommission wollte diesem Wunsch
entgegenkommen. Der Direktor des Innern, Georg Schulte, wurde beauftragt, Verhandlungen
mit der Militärregierung aufzunehmen. Leroy legte sich jedoch ihm gegenüber
nicht fest 26 . Zwischen der amerikanischen und französischen Militärregierung
in Baden-Baden war es inzwischen zu Verhandlungen über einen umfangreichen
Intemiertenaustausch gekommen. Directeur Andrieu informierte Laffon, daß
die Militärregierung in Saarbrücken einer Übernahme saarländischer Internierter ablehnend
gegenüberstehe. Trotzdem forderte Laffon am 26. Oktober 1947 Grandval
auf, die Vorbereitungen für den Transfer zu veranlassen. Es sei unbedingt erforderlich,
daß die Betroffenen von der Spruchkammer ihres Heimatlandes entnazifiziert
und deshalb auch in einem saarländischen Lager interniert werden würden. Es stünde
ihm frei, die Internierten nach dem Urteil auszuweisen: II vous sera toujours possi-22
GMSA/CAB: Grandval, 16.4.1946; AOFAA DGAP c.233 p.50. Laffon hatte zuvor dem Plan Grandvals
zugestimmt.
23 Chalret und Latte waren im Herbst 1947 mit ihrer Arbeit im Saarland fertig und wurden der Militärregierung
von Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt; CCFA/CAB/C 11180: Laffon an Hettier de Boislambert,
5.11.1947; AOFAA DGAP c.232 p.48.
24 GMSA: "Rapport d6tail!6", April u. Oktober 1947; GMSA/DAA/IC 6276 u. 6708: Parisot an Müller,
23.6. u. 5.7.1947; Sauerland: Rücksprache mit Leroy, 8.7.1947; LA SB Handelsamt 10, 11, Min/Innem
134 u. VK 205/47. Statistiken in: AOFAA DGAP c.1675 p.7.
25 Siehe das Kapitel F. 1.3.
25 98. u. 113. VK-Sitzung, 19.6. u. 12.8.1947; Bericht Schultes, 13.8.1947; LA SB VK 212 u. 24. Bereits
am 24. März 1947 hatten 35 Saarländer, die im Lager Nümberg-Langwasser interniert waren, an die
Verwaltungskommission appelliert, sich für ihre Heimkehr einzusetzen. Grandval lehnte dies Anfang
Juli 1947 ab; LA SB VK 147.