Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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ten  die  Minderbelasteten  freigelassen  und  gegebenenfalls  ausgewiesen  werden.  Danach ­
  sollten  die  Internierungslager  aufgelöst,  in  Strafgefangenenlager  (camps  de  prison)
  umbenannt  und  der  saarländischen  Gefängnisverwaltung  übergeben  werden.
Eine  Baracke  für  fünfzig  Personen  sollte  für  die  Sürete  freigehalten  werden  (pour
nous  permettre  "d'heberger”  les  individus  ä  l'encontre  de  qui  nous  pourront  et  re
amenes  ä  prendre  des  mesures  administratives  de  breve  duree) 22 .
Die  Überprüfung  der  Internierten  in  Saarbrücken  und  Theley  wurde  von  den  französischen ­
  Untersuchungsrichtern  Chalret  und  Latte  vorgenommen 23 .  Nachdem  zu
Ostern  275  Internierte  entlassen  worden  waren,  konnte  das  Lager  Saarbrücken  am
31.  Juli  1947  geschlossen  werden.  Ende  September  befanden  sich  noch  323  Internierte ­
  im  Lager  Theley.  Diese  Zahl  reduzierte  sich  bis  Ende  November  1947  auf  221
Personen.  Ein  Teil  der  freigelassenen  Internierten  wurde  auf  Anordnung  der  Militärregierung ­
  unter  Polizeiaufsicht  gestellt,  anderen  wurden  die  Bürgerrechte  entzogen 24 .
Das  Saarland  war  damit  in  der  französischen  Zone  das  Land,  in  dem  die  Internierten
am  frühesten  überprüft  und  freigelassen  wurden 25 .
Der  Intemiertenaustausch  mit  der  amerikanischen  Zone  1947/48
Am  14.  Mai  1947  bat  das  hessische  Landesamt  für  Internierte  und  Arbeitslager  die
Verwaltungskommission  um  Übernahme  der  im  Lager  Darmstadt  internierten  saarländischen ­
  Nationalsozialisten.  Die  Verwaltungskommission  wollte  diesem  Wunsch
entgegenkommen.  Der  Direktor  des  Innern,  Georg  Schulte,  wurde  beauftragt,  Verhandlungen ­
  mit  der  Militärregierung  aufzunehmen.  Leroy  legte  sich  jedoch  ihm  gegenüber ­
  nicht  fest 26 .  Zwischen  der  amerikanischen  und  französischen  Militärregierung ­
  in  Baden-Baden  war  es  inzwischen  zu  Verhandlungen  über  einen  umfangreichen ­
  Intemiertenaustausch  gekommen.  Directeur  Andrieu  informierte  Laffon,  daß
die  Militärregierung  in  Saarbrücken  einer  Übernahme  saarländischer  Internierter  ablehnend ­
  gegenüberstehe.  Trotzdem  forderte  Laffon  am  26.  Oktober  1947  Grandval
auf,  die  Vorbereitungen  für  den  Transfer  zu  veranlassen.  Es  sei  unbedingt  erforderlich, ­
  daß  die  Betroffenen  von  der  Spruchkammer  ihres  Heimatlandes  entnazifiziert
und  deshalb  auch  in  einem  saarländischen  Lager  interniert  werden  würden.  Es  stünde
ihm  frei,  die  Internierten  nach  dem  Urteil  auszuweisen:  II  vous  sera  toujours  possi-22

  GMSA/CAB:  Grandval,  16.4.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.50.  Laffon  hatte  zuvor  dem  Plan  Grandvals ­
  zugestimmt.
23  Chalret  und  Latte  waren  im  Herbst  1947  mit  ihrer  Arbeit  im  Saarland  fertig  und  wurden  der  Militärregierung ­
  von  Rheinland-Pfalz  zur  Verfügung  gestellt;  CCFA/CAB/C  11180:  Laffon  an  Hettier  de  Boislambert, ­
  5.11.1947;  AOFAA  DGAP  c.232  p.48.
24  GMSA:  "Rapport  d6tail!6",  April  u.  Oktober  1947;  GMSA/DAA/IC  6276  u.  6708:  Parisot  an  Müller,
23.6.  u.  5.7.1947;  Sauerland:  Rücksprache  mit  Leroy,  8.7.1947;  LA  SB  Handelsamt  10,  11,  Min/Innem
134  u.  VK  205/47.  Statistiken  in:  AOFAA  DGAP  c.1675  p.7.
25  Siehe  das  Kapitel  F.  1.3.
25  98.  u.  113.  VK-Sitzung,  19.6.  u.  12.8.1947;  Bericht  Schultes,  13.8.1947;  LA  SB  VK  212  u.  24.  Bereits
am  24.  März  1947  hatten  35  Saarländer,  die  im  Lager  Nümberg-Langwasser  interniert  waren,  an  die
Verwaltungskommission  appelliert,  sich  für  ihre  Heimkehr  einzusetzen.  Grandval  lehnte  dies  Anfang
Juli  1947  ab;  LA  SB  VK  147.
            
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