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reagierte Laffon zunächst abweisend: Zwar seien einzelne Ungerechtigkeiten und
Irrtümer in der Vergangenheit vorgekommen, im großen und ganzen seien die konkreten
Vorwürfe aber haltlos. Die religiöse Betreuung sei sichergestellt und die parfaite
tenue des camps durch Inspektionen des Internationalen Roten Kreuzes nachgewiesen.
Außerdem habe er kurz zuvor kirchlichen Würdenträgern gestattet, die
Lager zu besuchen. Gleichzeitig warnte Laffon Koenig davor, die Kritik der Kirchen
nur als Ausdruck christlicher Nächstenliebe zu betrachten. Sie trage vielmehr Anzeichen
einer Solidarität mit den ehemaligen Nationalsozialisten gegen die Besatzungsmacht,
was einmal mehr die tiefe Verstrickung des gesamten Volkes in den
Nationalsozialismus aufzeige 40 .
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKiD) versuchte, diesem Vorwurf
entgegenzutreten, als er sich am 27. Februar 1948 an General Koenig wandte.
Der Rat betonte, daß seine Kritik von aller nationalen Leidenschaft ungetrübt sei und
mit der Zurückhaltung, die uns Deutschen ziemt, einzig der Gerechtigkeit und
Menschlichkeit und damit einem wahren Frieden unter den Völkern dienen will. Er
kritisierte vor allem die fehlende Rechtssicherheit für die Internierten 41 . Toumie,
sous-Directeur des Affaires Administratives, schlug Koenig vor, in der Antwort die
gemeinsame Sorge um den zügigen Abschluß der Entnazifizierung zu betonen und
die EKiD an ihre Mitverantwortung zu erinnern. Koenig erklärte gegenüber Bischof
Wurm, es liege jetzt bei den deutschen Spruchkammern, die Entnazifizierung voranzutreiben
42 .
Freilassungen und Spruchkammerverhandlungen
Im Quai d'Orsay hatte die Kritik der Kirchen einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.
Der Leiter des Service Politique, Jean Morin, berichtete Außenminister Bidault
Ende Februar 1948 über die Ergebnisse seiner Reise in die französische Zone. Er
bezeichnete das Problem der Internierten als particulierement brülante. Immer noch
seien neben gefährlichen Nationalsozialisten auch harmlose Personen interniert, die
in den ersten Besatzungstagen von den Amerikanern festgenommen worden waren
und seitdem auf ihre Freilassung warteten. Der Secretaire d'Etat aux Affaires Allemandes
et Autrichiennes, Pierre Schneiter, forderte daraufhin Koenig auf, diese und
40 CCFA/CAB/C 11650: Laffon an Koenig, 16.11.1947: Anlaß war die Kritik des Bischofs der evangelischen
Kirche Baden, Bender; AOFAA DGAP c.233 p.50. Neuere Forschungen haben das Verhalten
der evangelischen und katholischen Kirchen gegenüber ehemaligen NS-Aktivisten und Kriegsverbrechern
nach 1945 z.T. scharf kritisiert; siehe u.a. Klee, Emst: Persilscheine und falsche Pässe. Wie die
Kirchen den Nazis halfen. Frankfurt/Main 1991; Vollnhals, Clemens: Die Hypothek des Nationalprotestantismus.
Entnazifizierung und Strafverfolgung von NS-Verbrechen nach 1945, in: GG 18 (1992),
S. 51-69.
41 EKiD an Koenig, 27.2.1948 (unterschrieben von Asmussen, Oberkirchenrat Rost (Badische Landeskirche)
und den Bischöfen Wurm und Stempel); AOFAA DGAP c.3302 p.97.
42 CCFA/DGAA/INT/CAB: Toumie an Koenig, Ende Februar 1948; CCFA/CC/SG/AACS/INT/DENAZ
256: Koenig an den Vorsitzenden der EKiD, Wurm, 25.5.1948; AOFAA DGAP c.3302 p.97 u. c.1675
P-73.