Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Mitglieder  verbrecherischer  Organisationen  wurden  automatisch  als  Hauptschuldige ­
  und  Schuldige  eingestuft 37 .  Am  17.  November  1947  schickte  Laffon  eine  ausführliche ­
  Beschreibung  der  einzelnen  verbrecherischen  Organisationen  an  die  Ländergouvemeure.
  Die  Instruktionen  sollten  an  die  Intemierten-Untersuchungsrichter
und  die  deutschen  Landeskommissare  für  die  politische  Säuberung  weitergereicht
werden 38 .  Zuerst  sollte  in  den  Lagern  eine  erneute  Überprüfung  der  Insassen  stattfinden, ­
  um  sicherzustellen,  daß  sich  kein  Kriegsverbrecher  oder  Mitglied  einer  gesperrten ­
  Einheit  unter  ihnen  befand;  diese  mußten  dem  BERCG  übergeben  werden.
Danach  sollten  die  restlichen  Internierten  in  zwei  Gruppen  aufgeteilt  werden:  Mitglieder ­
  verbrecherischer  Organisationen  und  NS-Aktivisten  (des  nazis  actifs  et  malfaisants).
  Erstere  sollten  automatisch  als  Hauptschuldige,  die  anderen  je  nach  formaler ­
  Belastung  als  Hauptschuldige  oder  Schuldige  (I  oder  II)  eingestuft  werden:
-  Politische  Leiter  der  NSDAP:  I:  Politische  Leiter  ab  politischer  Einsatzleiter  einschließlich, ­
  II:  alle  Ränge  darunter;
-  Waffen-SS:  I:  Mitglieder  der  Totenkopf  verbände,  höhere  Offiziere  ab  Sturmbannführer ­
  einschließlich,  SS-Helferinnen  und  SS-Kriegshelferinnen  in  den  Konzentrationslagern, ­
  II:  alle  anderen  Mitglieder  der  Waffen-SS,  ausgenommen  die  zwangsweise ­
  eingegliederten  Personen,  soweit  sie  innerhalb  der  SS  weder  zum  Offizier
noch  zum  Unteroffizier  aufgestiegen  waren;
-  Allgemeine  SS:  I:  Offiziere  ab  Untersturmführer  einschließlich,  II:  alle  anderen
Mitglieder;
-  Gestapo  und  SD:  I:  alle  Mitglieder  der  Gestapo,  leitende  Beamte  des  RSHA  und
der  untergeordneten  Behörden,  höhere  Beamte  der  Geheimen  Feldpolizei  und  der
Grenzpolizei  (Grepo),  alle  Mitglieder  des  deutschen  Geheimdienstes,  II:  das  übrige
Personal  des  RSHA,  der  Feld-  und  Grenzpolizei.
Alle  Betroffenen  sollten  die  Möglichkeit  haben,  Entlastungsmaterial  beizubringen,
um  vor  der  Spruchkammer  eine  mildere  Einstufung  erreichen  zu  können.  Wenige
Tage  später  gab  Laffon  die  Prioritäten  bei  der  Überprüfung  dieser  Personen  bekannt.
In  folgender  Reihenfolge  sollten  die  Untersuchungsrichter  die  Akten  erstellen:
1  .junge  Mitglieder  der  Waffen-SS,  die  weder  als  individuelle  Kriegsverbrecher  angeklagt ­
  waren  noch  einer  der  blockierten  Einheiten  angehört  hatten  und  erst  in  den
beiden  letzten  Kriegsjahren  zur  Waffen-SS  gekommen  waren;
2.  ältere  Waffen-SS  Mitglieder,  die  ebenfalls  erst  1944  mobilisiert  oder  als  Wehrmachtsangehörige ­
  der  SS  einverleibt  worden  waren;
3.  Kranke  und  Invalide 39 .
Die  Kritik  der  Kirchen
Gegen  Ende  des  Jahres  1947  verstärkte  sich  die  kirchliche  Kritik  an  der  Existenz  der
Internierungslager.  Von  Koenig  im  November  1947  darauf  aufmerksam  gemacht,

37  Die  Militärregierung  verwies  dabei  auf  die  Bestimmungen  der  KR  38;  CCFA,  Februar  1948  (Anm.  21).
38  CCFA/CAB/C  11609:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,  17.11.1947;  AOFAA  DGAPc.3306  p.l  15.
39  CCFA/CAB/C  11927:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,  25.11.1947;  AOFAA  DG  AP  c.3302  p.91  d.2.
            
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