Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Anfang  Juli  1947  beauftragte  Laffon  die  Internierten-Untersuchungsrichter  -  das
Saarland  ausgenommen  die  Akten  derjenigen  Internierten  vorzubereiten,  über  die
die  Spruchkammern  voraussichtlich  keine  Freiheitsstrafen  verhängen  würden 32 .  Falls
kein  besonderer  Grund  vorlag,  sollten  diese  -  nach  Rücksprache  mit  dem  Lagerkommandanten ­
  und  dem  Contröleur  de  la  Sürete  -  vom  Gouverneur  freigelassen
werden.  Die  Genehmigung  der  Sürete  in  Baden-Baden  sei  nur  dann  einzuholen,
wenn  die  Internierung  auf  ihre  Veranlassung  hin  erfolgt  war.  Alle  Personen,  die  aufgrund ­
  ihrer  formalen  Belastung  automatisch  interniert  worden  waren,  sowie  die  Mitglieder ­
  verbrecherischer  Organisationen  waren  davon  ausgenommen.  Die  Richter
sollten  Baden-Baden  vierzehntäglich  über  die  Ergebnisse  informieren 33 .  Nachdem
die  Direktive  nicht  die  gewünschte  deutliche  Verringerung  der  Intemiertenzahl  gebracht ­
  hatte  -  es  erfolgten  parallel  dazu  noch  Verhaftungen  -,  gestattete  Laffon  den
Richtern,  auch  Ortsgruppenleiter  auf  die  Möglichkeit  einer  Freilassung  hin  zu  überprüfen ­
 34 .

Tabelle  44:
Internierte  in  der  ZFO  (Juni  -  Oktober  1947).* 35

Saar

Pfalz

R-H-N

ZFO

15.6.1947

666

2.467

1.602

8.539

15.7.1947

494

2.372

1.668

8.303

15.  8.1947

463

2.170

1.597

8.077

15.9.1947

372

1.924

1.640

7.854

31.10.1947

281

1.748

1.504

7.215

Ende  September  1947  war  die  Zahl  der  Internierten  in  der  französischen  Zone  im
Verhältnis  zur  Bevölkerung  unterschiedlich  hoch;  das  Saarland  fiel  auch  hier  durch
eine  sehr  geringe  Anzahl  von  Internierten  auf: 36

Einwohner

Internierte

%

Saar

748.805

323

4%

Pfalz

1.268.936

1.919

15%

R-H-N

1.478.557

1.544

10%

Baden

1.173.549

3.147

26%

Wü-Ho

1.114.034

719

6%

ZFO

5.783.881

7.652

13%

32  CCFA/SUR/PG  1005:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,  7.7.1947;  AOFAA  DGAP  c.3302  p.9l  d.2.
33  Diese  Berichte  befinden  sich  (nicht  vollständig)  in:  AOFAA  DGAP  c.3302  p.91  d.2.
34  CCFA/CAB/C  9980:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,  1.10.1947;  AOFAA  DGAPc.3306  p.l  15.
33  AOFAA  DGAP  c.  1675  p.71.
36  CCFA/SUR,  30.9.47;  AOFAA  DGAP  c.1675  p.71.
            
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