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Anfang Juli 1947 beauftragte Laffon die Internierten-Untersuchungsrichter - das
Saarland ausgenommen die Akten derjenigen Internierten vorzubereiten, über die
die Spruchkammern voraussichtlich keine Freiheitsstrafen verhängen würden 32 . Falls
kein besonderer Grund vorlag, sollten diese - nach Rücksprache mit dem Lagerkommandanten
und dem Contröleur de la Sürete - vom Gouverneur freigelassen
werden. Die Genehmigung der Sürete in Baden-Baden sei nur dann einzuholen,
wenn die Internierung auf ihre Veranlassung hin erfolgt war. Alle Personen, die aufgrund
ihrer formalen Belastung automatisch interniert worden waren, sowie die Mitglieder
verbrecherischer Organisationen waren davon ausgenommen. Die Richter
sollten Baden-Baden vierzehntäglich über die Ergebnisse informieren 33 . Nachdem
die Direktive nicht die gewünschte deutliche Verringerung der Intemiertenzahl gebracht
hatte - es erfolgten parallel dazu noch Verhaftungen -, gestattete Laffon den
Richtern, auch Ortsgruppenleiter auf die Möglichkeit einer Freilassung hin zu überprüfen
34 .
Tabelle 44:
Internierte in der ZFO (Juni - Oktober 1947).* 35
Saar
Pfalz
R-H-N
ZFO
15.6.1947
666
2.467
1.602
8.539
15.7.1947
494
2.372
1.668
8.303
15. 8.1947
463
2.170
1.597
8.077
15.9.1947
372
1.924
1.640
7.854
31.10.1947
281
1.748
1.504
7.215
Ende September 1947 war die Zahl der Internierten in der französischen Zone im
Verhältnis zur Bevölkerung unterschiedlich hoch; das Saarland fiel auch hier durch
eine sehr geringe Anzahl von Internierten auf: 36
Einwohner
Internierte
%
Saar
748.805
323
4%
Pfalz
1.268.936
1.919
15%
R-H-N
1.478.557
1.544
10%
Baden
1.173.549
3.147
26%
Wü-Ho
1.114.034
719
6%
ZFO
5.783.881
7.652
13%
32 CCFA/SUR/PG 1005: Laffon an die Ländergouvemeure, 7.7.1947; AOFAA DGAP c.3302 p.9l d.2.
33 Diese Berichte befinden sich (nicht vollständig) in: AOFAA DGAP c.3302 p.91 d.2.
34 CCFA/CAB/C 9980: Laffon an die Ländergouvemeure, 1.10.1947; AOFAA DGAPc.3306 p.l 15.
33 AOFAA DGAP c. 1675 p.71.
36 CCFA/SUR, 30.9.47; AOFAA DGAP c.1675 p.71.