364
Vor den deutschen Verwaltungschefs äußerte Laffon am 4. Dezember 1946 die
Hoffnung, daß trotzdem 50% der Lagerinsassen entnazifiziert werden könnten 23 .
Zwei Monate später, am 10. Februar 1947, kamen die zuständigen Stellen der Militärregierung
jedoch überein, die Mitglieder verbrecherischer Organisationen - soweit
sie nicht individueller Straftaten beschuldigt wurden - jetzt doch von den Spruchkammern
überprüfen zu lassen 24 .
Das weitere Vorgehen wurde auf der Konferenz am 26. März 1947 in Baden-Baden
festgelegt. Neben Kabinettsdirektor Grimaud nahmen Radenac, Directeur Andrieu,
Directeur General Furby und seine Mitarbeiter Schmelck, Junker und Martin daran
teil 25 . Zuerst sollten die etwa 4.000 bis 5.000 Internierten, deren politische Belastung
als geringer angesehen wurde, entnazifiziert werden. Zur Vorbereitung sollten neun
französische Richter, die das Justizministerium in Paris zur Verfügung gestellt hatte,
in den einzelnen Internierungslagern die Ermittlungsakten zusammenstellen 26 . Ihre
Arbeit wurde durch den Mitarbeiter der Direction Generale de la Justice, Conseiller ä
la Cour d'Appel Gustave Maugain, koordiniert. Politische Direktiven, zum Beispiel
die Festsetzung der Prioritäten bei der Untersuchung der verschiedenen Interniertengruppen,
konnten nur in Abstimmung mit dem Chef des Service Epuration, Radenac,
herausgegeben werden. Fragen, die direkt mit dem Nürnberger Urteil zusammenhingen,
fielen in die Kompetenz des Generaldirektors der Justiz. Conseiller Maugain
entwarf Ende März 1947 erste Instruktionen. Jeder Intemierten-Untersuchungsrichter
(magistrat detache) sollte in dem ihm zugeteilten Lager die Insassen überprüfen. Dabei
sollte er engen Kontakt mit der Militärregierung vor Ort und den betreffenden
Abteilungen der Militärregierung auf Landesebene (Affaires Administratives, Service
Epuration, Sürete) halten. Ein umfangreicher Anhang zu seinem Schreiben
(KR 38, Rangtafel der NSDAP und der NS-Organisationen) sollte den Richtern bei
der Aufgabe helfen, die formale politische Belastung der Betroffenen genau festzustellen:
Quoiqu'il en soit, il faut vous ejforcer de determiner le röle exact de
l'inte resse et de preciser son degre de culpabilite selon l'echelon qu'il occupait dans
le parti et dans les formations annexes 27 .
Die Betroffenen sollten auf Propaganda-Tätigkeit, NS-Auszeichnungen, Parteispenden
und Nutznießerschaft überprüft werden. Von jeder Person sollten zwei Akten
angelegt werden: Die erste Akte war für die deutschen Spruchkammern bestimmt
und sollte den politischen Fragebogen, Erklärungen des Betroffenen und deutscher
Zeugen sowie Beweismaterial enthalten. Die zweite Akte, die unter keinen Umständen
in deutsche Hände geraten durfte (en aucun cas, ce rapport ne doit etre lu par
23 3. Konferenz der Oberregierungspräsidenten in Baden-Baden, 4.12.1946; MAE Y 1944—49 d.438/168f.
24 An der Konferenz hatten neben Amal die Vertreter der Justizdirektion Schmelck und Bourthoumieux
(Justice allemande) teilgenommen; CCFA/DGJ: Furby an Laffon, 10.2.1947; AOFAA DGAP c.3306
p. 117.
25 CCFA: "Procös-verbal de la röunion du 26 mars 1947 relative au probleme de l'epuration", 27.3.1947;
AOFAA DGAP c.233 p.50. Siehe auch das Kapitel E.l.l. u. CCFA/CAB/C 3427: Laffon an die Ländergouvemeure,
2.4.1947; MAE Y 1944-49 d.440/133-135.
26 Später arbeiteten zeitweise zehn Richter - allerdings war nur einer der deutschen Sprache kundig;
CCFA/CAB/C 10887: Laffon an Hettier de Boislambert, 26.10.1947; AOFAA DGAP c.233 p.51.
27 CCFA/DGJ/Direction des Services de Justice: Maugain, Ende März 1947; AOFAA DGAP c.233 p.50.