Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Vor  den  deutschen  Verwaltungschefs  äußerte  Laffon  am  4.  Dezember  1946  die
Hoffnung,  daß  trotzdem  50%  der  Lagerinsassen  entnazifiziert  werden  könnten 23 .
Zwei  Monate  später,  am  10.  Februar  1947,  kamen  die  zuständigen  Stellen  der  Militärregierung ­
  jedoch  überein,  die  Mitglieder  verbrecherischer  Organisationen  -  soweit
sie  nicht  individueller  Straftaten  beschuldigt  wurden  -  jetzt  doch  von  den  Spruchkammern ­
  überprüfen  zu  lassen 24 .
Das  weitere  Vorgehen  wurde  auf  der  Konferenz  am  26.  März  1947  in  Baden-Baden
festgelegt.  Neben  Kabinettsdirektor  Grimaud  nahmen  Radenac,  Directeur  Andrieu,
Directeur  General  Furby  und  seine  Mitarbeiter  Schmelck,  Junker  und  Martin  daran
teil 25 .  Zuerst  sollten  die  etwa  4.000  bis  5.000  Internierten,  deren  politische  Belastung
als  geringer  angesehen  wurde,  entnazifiziert  werden.  Zur  Vorbereitung  sollten  neun
französische  Richter,  die  das  Justizministerium  in  Paris  zur  Verfügung  gestellt  hatte,
in  den  einzelnen  Internierungslagern  die  Ermittlungsakten  zusammenstellen 26 .  Ihre
Arbeit  wurde  durch  den  Mitarbeiter  der  Direction  Generale  de  la  Justice,  Conseiller  ä
la  Cour  d'Appel  Gustave  Maugain,  koordiniert.  Politische  Direktiven,  zum  Beispiel
die  Festsetzung  der  Prioritäten  bei  der  Untersuchung  der  verschiedenen  Interniertengruppen, ­
  konnten  nur  in  Abstimmung  mit  dem  Chef  des  Service  Epuration,  Radenac,
herausgegeben  werden.  Fragen,  die  direkt  mit  dem  Nürnberger  Urteil  zusammenhingen, ­
  fielen  in  die  Kompetenz  des  Generaldirektors  der  Justiz.  Conseiller  Maugain
entwarf  Ende  März  1947  erste  Instruktionen.  Jeder  Intemierten-Untersuchungsrichter
(magistrat  detache)  sollte  in  dem  ihm  zugeteilten  Lager  die  Insassen  überprüfen.  Dabei ­
  sollte  er  engen  Kontakt  mit  der  Militärregierung  vor  Ort  und  den  betreffenden
Abteilungen  der  Militärregierung  auf  Landesebene  (Affaires  Administratives,  Service ­
  Epuration,  Sürete)  halten.  Ein  umfangreicher  Anhang  zu  seinem  Schreiben
(KR  38,  Rangtafel  der  NSDAP  und  der  NS-Organisationen)  sollte  den  Richtern  bei
der  Aufgabe  helfen,  die  formale  politische  Belastung  der  Betroffenen  genau  festzustellen: ­
  Quoiqu'il  en  soit,  il  faut  vous  ejforcer  de  determiner  le  röle  exact  de
l'inte  resse  et  de  preciser  son  degre  de  culpabilite  selon  l'echelon  qu'il  occupait  dans
le  parti  et  dans  les  formations  annexes  27 .
Die  Betroffenen  sollten  auf  Propaganda-Tätigkeit,  NS-Auszeichnungen,  Parteispenden ­
  und  Nutznießerschaft  überprüft  werden.  Von  jeder  Person  sollten  zwei  Akten
angelegt  werden:  Die  erste  Akte  war  für  die  deutschen  Spruchkammern  bestimmt
und  sollte  den  politischen  Fragebogen,  Erklärungen  des  Betroffenen  und  deutscher
Zeugen  sowie  Beweismaterial  enthalten.  Die  zweite  Akte,  die  unter  keinen  Umständen ­
  in  deutsche  Hände  geraten  durfte  (en  aucun  cas,  ce  rapport  ne  doit  etre  lu  par

23  3.  Konferenz  der  Oberregierungspräsidenten  in  Baden-Baden,  4.12.1946;  MAE  Y  1944—49  d.438/168f.
24  An  der  Konferenz  hatten  neben  Amal  die  Vertreter  der  Justizdirektion  Schmelck  und  Bourthoumieux
(Justice  allemande)  teilgenommen;  CCFA/DGJ:  Furby  an  Laffon,  10.2.1947;  AOFAA  DGAP  c.3306
p.  117.
25  CCFA:  "Procös-verbal  de  la  röunion  du  26  mars  1947  relative  au  probleme  de  l'epuration",  27.3.1947;
AOFAA  DGAP  c.233  p.50.  Siehe  auch  das  Kapitel  E.l.l.  u.  CCFA/CAB/C  3427:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,
  2.4.1947;  MAE  Y  1944-49  d.440/133-135.
26  Später  arbeiteten  zeitweise  zehn  Richter  -  allerdings  war  nur  einer  der  deutschen  Sprache  kundig;
CCFA/CAB/C  10887:  Laffon  an  Hettier  de  Boislambert,  26.10.1947;  AOFAA  DGAP  c.233  p.51.
27  CCFA/DGJ/Direction  des  Services  de  Justice:  Maugain,  Ende  März  1947;  AOFAA  DGAP  c.233  p.50.
            
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