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Diese Liste diente auch den Einheiten der l^ re Armee Fransaise als Direktive 3 . Die
Verschärfung der Internierungsrichtlinien, wie sie im SHAEF-Handbook Governing
Policy and Procedure vom April 1945 vorgenommen wurde, fand in den französisch
besetzten Gebieten keine Anwendung; sie hatte unter anderem die Internierung aller
Mitglieder der Waffen-SS ab Scharführer und der Allgemeinen SS ab Unterscharführer
vorgesehen 4 . Die Intemierungsmaßnahmen der französischen Militärregierung
wurden vom Directeur de la Sürete in Baden-Baden, Andrieu, geleitet; sein Stellvertreter
war Raymond Viguie. Als Jurist hatte Andrieu bis 1944 eine leitende Funktion
in der Polizeiverwaltung in Marseille ausgeübt. Seine Direktion unterstand - wie die
drei Directions Generales - direkt Generalverwalter Laffon. Leiter der Unterabteilung
Police Generale war der Chef de Service Iversenc. In den einzelnen Ländern
übernahmen die Contröleurs de la Sürete diese Aufgaben; ihnen unterstanden in den
Kreisen je ein Commissaire de la Sürete.
In der französischen Zone befanden sich im November 1945 11.120 Personen in den
verschiedenen Internierungslagern - weitere 1.463 Personen waren in Gefängnissen
inhaftiert. Der ehemalige Gauleiter von Baden, Robert Wagner, war der prominenteste
Gefangene 5 . Die große Anzahl der Internierten einerseits, unter denen auch viele
nur leicht belastete oder unschuldige Personen waren, und andererseits die große
Zahl schwer belasteter Nationalsozialisten, die sich noch in Freiheit befanden, veranlaßten
die Militärregierung, im Januar 1946 eine eigene Intemierungsdirektive zu
entwerfen. Laffon machte den Mangel an qualifiziertem Personal für die Misere verantwortlich.
Künftig sollte nach einem von der Justiz-Direktion entworfenen Formular
für jeden Internierten eine Personalakte angelegt werden, afm d'eviter les errements
du debut de l'occupation, qui se sont traduits le plus souvent par une absence
complete de dossiers pour des personnes arretees ou internees. Parallel dazu
sollte jeder Commissaire eine Namensliste aller in seinem Kreis ansässigen höheren
Funktionsträger der NSDAP, ihrer Gliederungen und Verbände erstellen. Diese Personen
seien dann, soweit noch nicht geschehen, zu internieren 6 . Die Intemierungsliste
des SHAEF-Handbooks wurde nur in wenigen Punkten verändert. Neu hinzu kamen
Bestimmungen für drei NS-Jugendorganisationen: Deutsches Jungvolk, Bund
Deutscher Mädel und Jungmädel. Jede/r Führer/-in in vergleichbarer Position wie ein
HJ-Bannführer sollte interniert werden. NSDAP-Funktionäre sollten künftig erst ab
3 l£re Armöe Fran£./9e DJ.C./GM: "Instruction particulifcre No 1 sur le Gouvernement Militaire en AL-LEMAGNE
- ANNEXE - No 2: Liste des Organisations Nazies, dont les membres doivent etre arretes
et detenus", o.D. (März 1945); AOFAA SEAAA 2 c.2669 p.4.
4 SHAEF-Handbook "Governing Policy and Procedures for the Military Occupation of Germany". Revised
Edition, April 1945: Chapter VI: 323; AOFAA DGAP c.1909 p.342. Im Februar 1948 wies Tournie,
sous-Directeur der Division des Affaires Administratives, General Koenig darauf hin, daß der
größte Teil der in der ZFO internierten SS-Unteroffiziere aus amerikanischen Lagern überführt worden
sei; CCFA/DGAA/INT/CAB: Toumie, Februar 1948; AOFAA DGAP c.3302 p.97. Zu den Internierungslagern
in Südbaden: Grohnert, S. 162ff.
5 CCFA/SUR, 8.12.1945; AOFAA DGAP c.232 p.47.
6 CCFA/SUR/RG 753: Laffon an die Ländergouvemeure, 15.1.1946; AOFAA DGAP c.3306 p.l 15. Es
fehlte nicht nur am Personal: Im Juli 1947 stellte der Contröleur de la Sürete von Rheinland-Pfalz fest,
daß einige seiner Commissaires (noch) nicht im Besitz dieser Direktive waren; GMRP/SUR/PG 772,
15.7.1947; AOFAA RP c.l 125.