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Schaft von 2,75 Millionen Ende 1946 bedeutet dies, daß 10,9% der Bevölkerung
durch ein Spruchkammerorgan überprüft worden waren. Von den 4.840 Minderbela
steten wurden bis auf 31 alle am 1. April 1950 als Mitläufer eingestuft.
Tabelle 36:
Ergebnisse der Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz (Stand 31. März 1950): 158
Insgesamt
%
Hauptschuldige
5
0%
Belastete
440
0,2%
Minderbelastete
4.840
2,3%
Mitläufer
18.474
8,8%
Entlastete
711
0,3%
VO 92
42.309
20,4%
VO 133/165
139.478
66,4%
Einstellungsbeschlüsse
3.829
1,8%
Insgesamt;
210.087
100%
Im Vergleich der Ergebnisse der Pfalz zum Gesamtergebnis im Land Rheinland-
Pfalz 158 159 zeigt sich eine geringe Abweichung beim Anteil der Minderbelasteten, der
Mitläufer und der Amnestierten an der Gesamtzahl der Entnazifizierten. Während im
Landesteil Rheinland-Hessen-Nassau der Anteil der Amnestierten um die 93% be
trug, kamen in der Pfalz nur 80% in den Genuß der verschiedenen Amnestiemaß
nahmen. Entsprechend war hier der Anteil der Minderbelasteten und Mitläufer um
fast 1% beziehungsweise 3% höher als im Landesdurchschnitt. Als Ursachen hierfür
lassen sich die restriktivere Kontrollpraxis der Militärregierung in Neustadt und das
fortgeschrittenere Stadium der Entnazifizierung in der Pfalz zum Zeitpunkt des In
krafttretens der LVO nennen.
158 LK: Kuraner, 8.5.1950; LHA KO 856 A/28.
159 Die beiden Tabellen lassen sich nicht nur wegen des unterschiedlichen Abschlußdatums nicht direkt
miteinander vergleichen. Die pfälzische Statistik war ursprünglich auf den Zeitraum vom Anfang der
Säuberungsmaßnahmen 1945 bis Ende 1950 berechnet (die Tabelle 36 dagegen umfaßt nur die
Spruchkammerurteile 1947-1950) und wurde vom Autor für die Gegenüberstellung verändert (vorher:
Nichtbetroffenen-Bescheide Pfalz: 116.944, dito RLP: 89.476; die geringfügigen ZSK-Bescheide
(5.535) wurden den Amnestien dazugerechnet).