Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Militärregierung  beharrte  bis  Ende  1949  auf  ihrem  Genehmigungsrecht 148 .  Die
deutsch-französische  Kommission  in  Neustadt,  die  im  August  1948  ihre  Arbeit  aufnahm, ­
  setzte  sich  aus  dem  jeweiligen  Kreisdelegierten,  dem  Öffentlichen  Kläger,  einem ­
  Vertreter  des  Gouverneurs,  des  Landeskommissars  und  der  Spruchkammer  zusammen ­
 149 .  Zwar  wurde  die  Entnazifizierung  durch  die  Amnestie  deutlich  beschleunigt, ­
  die  Militärregierung  bekam  aber  wegen  der  Auswirkungen  Bedenken.  Sie  ordnete ­
  daher  Ende  Oktober  1948  an,  daß  alle  Amnestieanträge  von  hohen  und  höheren
Angestellten  und  Beamten  des  öffentlichen  Dienstes,  die  zuvor  entlassen  worden  waren, ­
  vorerst  nicht  mehr  bearbeitet  werden  sollten.  Es  müsse  auf  jeden  Fall  verhindert
werden,  daß  die  Ergebnisse  der  Entnazifizierung  durch  die  massive  Rückkehr  ehemaliger ­
  Parteimitglieder  zunichte  gemacht  werde  (ä  eviter  la  reoccupation  systematique
  des  hauts  postes  de  l  Administration  par  d'anciens  nazis) 150 .
Anfang  Februar  1949  ordnete  Junglas  an,  daß  die  Fälle  der  gering  belasteten  Nationalsozialisten, ­
  bei  denen  eine  Amnestie  trotzdem  nicht  in  Frage  kam,  mit  einem  Säuberungsbescheid ­
  des  Öffentlichen  Klägers  abzuschließen  seien.  Die  Militärregierung
beauftragte  die  bereits  bestehenden  deutsch-französischen  Kommissionen  mit  der
Überprüfung 151 .  Hettier  de  Boislambert  ermahnte  die  Kreisdelegierten,  ihrerseits  zu
einem  raschen  Abschluß  der  Entnazifizierung  beizutragen.  Die  bevorstehende  Bundestagswahl, ­
  die  finanzielle  Belastung  des  Haushalts  und  die  ablehnende  öffentliche
Meinung  würden  dies  erforderlich  machen 152 .
Das  Ende  der  Spruchkammerorgane  -  Bilanz
Der  stellvertretende  Landeskommissar  Wolf  schied  Ende  März  1950  aus  dem  Staatsdienst ­
  aus  und  kehrte  zu  seiner  Firma  BASF  zurück.  Die  Abteilung  Pfalz  des  Landeskommissariats ­
  wurde  aufgelöst,  ihre  Funktionen  gingen  an  den  Landeskommissar
in  Koblenz  über 153 .  Im  Landeskommissariat  waren  bis  zu  seiner  Auflösung  am
4.  April  1951  noch  84  Beamte  und  Angestellte  beschäftigt.  Danach  arbeiteten  nur
noch  drei  Beamte  und  neun  Angestellte  in  der  Abwicklungsstelle  im  Innenministerium. ­
  Am  30.  September  1951  wurde  auch  diese  Stelle  aufgelöst;  die  Abteilung  2  des
Innenministeriums  übernahm  ihre  Aufgaben 154

148  GMRP/EPU  1785:  Roynette  an  Junglas,  14.10.1949;  LHA  KO  856  A/68.
149  GMPA/AA/INT  7346:  Brozen-Favereau:  Note  de  Service,  10.8.1948;  AOFAA  RPP  c.988  p.3.  Im  Bereich ­
  des  Landeskommissariats  Koblenz  wurden  mehrere  Unterkommissionen  der  deutsch-französischen ­
  Kommission  gebildet;  GMRP/District  Titves:  De  Vassoigne  an  den  Kreisdelegierten  in  Saarburg, ­
  13.9.1948;  AOFAA  RPc.l  100.
150  GMRP/CAB  8221:  Hettier  de  Boislambert  an  Altmeier,  26.10.1948;  GMRP/EPU  10018:  Julitte  an
Junglas,  23.12.1948;  AOFAA  RP  c.l  104  u.  c.943  p.26.
151  Junglas:  VA,  10.2.1949;  GMRP/EPU  535:  Roynette  an  Junglas,  5.3.1949;  Min.blatt-RLP  Nr.  6/49
(23.2.1949),  S.  53f.  u.  AOFAA  RP  c.901  p.5.
152  GMRP/EPU:  Hettier  de  Boislambert:  Note  de  service,  13.6.1949;  GMRP/EPU  1221:  Roynette  an  Junglas, ­
  11.6.1949;  AOFAA  RPc.901  p.5  u.  7.
153  LK/Pfalz:  Wolf  an  Capitaine  Schneider,  28.3.1950;  AOFAA  RPPc.2312  p.2  d.724.
154  "pfälzische  Volkszeitung",  10.10.1950;  Junglas:  Pressemitteilung,  22.5.1951;  Min.Innern  an  das
Reg.präs.  Trier,  23.10.1951;  LHA  KO  856  A/28  u.  26.
            
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