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Militärregierung beharrte bis Ende 1949 auf ihrem Genehmigungsrecht 148 . Die
deutsch-französische Kommission in Neustadt, die im August 1948 ihre Arbeit aufnahm,
setzte sich aus dem jeweiligen Kreisdelegierten, dem Öffentlichen Kläger, einem
Vertreter des Gouverneurs, des Landeskommissars und der Spruchkammer zusammen
149 . Zwar wurde die Entnazifizierung durch die Amnestie deutlich beschleunigt,
die Militärregierung bekam aber wegen der Auswirkungen Bedenken. Sie ordnete
daher Ende Oktober 1948 an, daß alle Amnestieanträge von hohen und höheren
Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes, die zuvor entlassen worden waren,
vorerst nicht mehr bearbeitet werden sollten. Es müsse auf jeden Fall verhindert
werden, daß die Ergebnisse der Entnazifizierung durch die massive Rückkehr ehemaliger
Parteimitglieder zunichte gemacht werde (ä eviter la reoccupation systematique
des hauts postes de l Administration par d'anciens nazis) 150 .
Anfang Februar 1949 ordnete Junglas an, daß die Fälle der gering belasteten Nationalsozialisten,
bei denen eine Amnestie trotzdem nicht in Frage kam, mit einem Säuberungsbescheid
des Öffentlichen Klägers abzuschließen seien. Die Militärregierung
beauftragte die bereits bestehenden deutsch-französischen Kommissionen mit der
Überprüfung 151 . Hettier de Boislambert ermahnte die Kreisdelegierten, ihrerseits zu
einem raschen Abschluß der Entnazifizierung beizutragen. Die bevorstehende Bundestagswahl,
die finanzielle Belastung des Haushalts und die ablehnende öffentliche
Meinung würden dies erforderlich machen 152 .
Das Ende der Spruchkammerorgane - Bilanz
Der stellvertretende Landeskommissar Wolf schied Ende März 1950 aus dem Staatsdienst
aus und kehrte zu seiner Firma BASF zurück. Die Abteilung Pfalz des Landeskommissariats
wurde aufgelöst, ihre Funktionen gingen an den Landeskommissar
in Koblenz über 153 . Im Landeskommissariat waren bis zu seiner Auflösung am
4. April 1951 noch 84 Beamte und Angestellte beschäftigt. Danach arbeiteten nur
noch drei Beamte und neun Angestellte in der Abwicklungsstelle im Innenministerium.
Am 30. September 1951 wurde auch diese Stelle aufgelöst; die Abteilung 2 des
Innenministeriums übernahm ihre Aufgaben 154
148 GMRP/EPU 1785: Roynette an Junglas, 14.10.1949; LHA KO 856 A/68.
149 GMPA/AA/INT 7346: Brozen-Favereau: Note de Service, 10.8.1948; AOFAA RPP c.988 p.3. Im Bereich
des Landeskommissariats Koblenz wurden mehrere Unterkommissionen der deutsch-französischen
Kommission gebildet; GMRP/District Titves: De Vassoigne an den Kreisdelegierten in Saarburg,
13.9.1948; AOFAA RPc.l 100.
150 GMRP/CAB 8221: Hettier de Boislambert an Altmeier, 26.10.1948; GMRP/EPU 10018: Julitte an
Junglas, 23.12.1948; AOFAA RP c.l 104 u. c.943 p.26.
151 Junglas: VA, 10.2.1949; GMRP/EPU 535: Roynette an Junglas, 5.3.1949; Min.blatt-RLP Nr. 6/49
(23.2.1949), S. 53f. u. AOFAA RP c.901 p.5.
152 GMRP/EPU: Hettier de Boislambert: Note de service, 13.6.1949; GMRP/EPU 1221: Roynette an Junglas,
11.6.1949; AOFAA RPc.901 p.5 u. 7.
153 LK/Pfalz: Wolf an Capitaine Schneider, 28.3.1950; AOFAA RPPc.2312 p.2 d.724.
154 "pfälzische Volkszeitung", 10.10.1950; Junglas: Pressemitteilung, 22.5.1951; Min.Innern an das
Reg.präs. Trier, 23.10.1951; LHA KO 856 A/28 u. 26.