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Manchmal scheiterten aber auch alle Ermittlungen am entschlossenen Widerstand
der ganzen Gemeinde. Der Gemeinderat von Jünkerath/Daun beschloß in seiner Sitzung
am 18. Mai 1948,fiir alle Jünkerather Einwohner ein Gutachten dergestalt abzugeben,
daß kein ehemaliges Mitglied der NSDAP, welches in Jünkerath wohnt, sich
habe Verbrechen oder Handlungen zuschulden kommen lassen, die eine nachteilige
Beurteilung in Bezug auf die politische Bereinigung rechtfertigen l34 .
3.4. Der Abschluß der Entnazifizierung
Aufsehenerregende Spruchkammerverhandlungen blieben in Rheinland-Pfalz aus.
Kuraner stellte Anfang 1950 fest, daß die politische Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
bisher ohne Skandalfälle durchgeführt worden war 135 .
Das Schutzgesetz vom 30. Dezember 1948
Bereits Ende 1948 hatte Landeskommissar Junglas den Abbau der meisten Untersuchungsausschüsse
angekündigt. Die Durchführung der Amnestien habe für die Verfahren
gegen Hauptschuldige und Belastete Platz gemacht 136 . Der Gesamtbetriebsrat
des Landeskommissariats/Abteilung Pfalz forderte die Übernahme sämtlicher Mitglieder
in den öffentlichen Dienst. Es sei nicht akzeptabel, daß ehemalige Nationalsozialisten
wiedereingestellt, die politisch unbelasteten Mitglieder der Spruchkammerorgane
aber entlassen werden würden 137 . In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium
entwarf das Landeskommissariat das Landesgesetz zur Überführung der bei
der politischen Säuberung tätigen Personen in andere Beschäftigungen
(Schutzgesetz), das am 11. Januar 1949 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht
wurde. Jeder zuvor fest Angestellte sollte in seine alte Stelle zurückkehren können;
ein einjähriger Kündigungsschutz sollte die Betroffenen vor Boykottierungsversuchen
schützen. Die Beschäftigten, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet
hatten, konnten beantragen, entsprechend ihren Fähigkeiten weiterbeschäftigt zu
werden. Die Entscheidung oblag einer Gutachterkommission. Alle anderen Personen
wurden an die Arbeitsämter zur bevorzugten Vermittlung überwiesen; ihnen konnte
für drei Monate eine Übergangsbeihilfe gewährt werden 138 .
Überall in den drei westlichen Besatzungszonen stieß die Unterbringung der ehemaligen
Beschäftigten der Säuberungsbehörden auf Schwierigkeiten. Die Konferenz der
Ministerpräsidenten beschloß daher im Mai 1949, daß diese Personen im Rahmen
134 Zitiert nach: Junglas an das Regierungspräsidium Trier, 25.8.1948; LHA KO 457/26.
135 LK/Kuraner an die Redaktion der "Rheinischen Landeszeitung", 9.2.1950; LHA KO 856 A/28. Siehe
auch die Danksagung Junglas an alle Mitarbeiter der Spruchkammerorgane: Ltag RLP 1 .WP Drs. 1/84:
Sitzungsprotokoll, 13.7.1950, S. 2420ff.
136 Junglas: Runderlaß, 29.11. u. 16.12.1948; LHA KO 457/26 u. LA SP R 18/53.
137 Gesamtbetriebsrat des LK/Pfalz, 17.7.1948; AsD Bezirk Pfalz 806.
138 Schutzgesetz, 30.12.1948; GVBL-RLP Nr. 1/49 (11.1.1949), S. 5f. Zum Gesetzgebungsverfahren:
LHA KO 860/4100 u. Ltag RLP l.WP Drs. 11/693 u. 706; Drs. 1/41: Sitzungsprotokoll, 25.11.1948.