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Die Entnazifizierung juristischer Personen in der Privatwirtschaft
Die LVO hatte die Möglichkeit der Entnazifizierung juristischer Personen vorgesehen.
Hettier de Boislambert hatte bei den Gesetzesberatungen der Landesregierung
zugesagt, daß die konfiszierten Vermögen dem Land und nicht der französischen
Militärregierung zufallen würden 115 . Coue, Chef des Service Epuration in Neustadt,
forderte im Oktober 1947 den stellvertretenden Landeskommissar Wolf auf, die Verfahren
gegen die "Nazi-Firmen" wiederaufzunehmen 116 . Im Frühjahr 1948 erfuhr der
Service Epuration in Baden-Baden, daß die pfälzischen Spruchkammerorgane - mit
Genehmigung des Gouverneurs Brozen-Favereau - die Nationalisierung einiger
"Nazi-Firmen" planten. Flecher untersagte jede derartige Maßnahme: A l'heure actuelle,
il n’apparait pas opportun d'operer la nationalisation d'entreprises dans la Zone
Frangaise d'Occupation, mais d'envisager d'autres formes de sanctions presentant
toutefois le meme caractere de gravite 117 .
Im Juni 1948 gab Junglas bekannt, daß künftig nur noch gegen Firmen, die als juristische
Personen im Sinne des Handelsgesetzbuches anzusehen seien 118 , ein Verfahren
eröffnet werden dürfe. Alle anderen Urteile wurden aufgehoben, allerdings ohne
Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Geldbußen. Ein Jahr später zog
Roynette ein Fazit der bisherigen Entnazifizierung in der Privatwirtschaft. Als Ursache
für die ausgebliebenen Sanktionen nannte er die Schwierigkeit, politische Schuld
nachzuweisen: Ils ont soutenu le regime nazi financierement et leur culpabilite est
souvent difficile ä prouver parce que les temoins sont discrets, les archives manquent
et les inculpes restent parfois influents l19 .
Die Kritik am Spruchkammerverfahren
Die Kritik am Spruchkammerverfahren richtete sich zum einen gegen den schleppenden
Fortgang der Entnazifizierung und zum anderen gegen die zu milden Spruchkammerurteile.
Nachdem sich die Organe konstituiert hatten, fehlten oft die materiellen
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme: Räumlichkeiten, Mobiliar,
Schreibmaschinen und Heizung. Die Militärregierung machte den fehlenden Willen
der deutschen Verwaltung hierfür verantwortlich 120 . War dieses Problem behoben,
konnten die Organe trotzdem nicht mit der Arbeit anfangen, da sie auf den Erlaß der
Durchführungsbestimmungen zur LVO warteten. Sowohl die Militärregierung als
115 GMRP: "Entretien politique du 10.4.1947"; AOFAA RP c.901 p.8.
116 GMPA/AA/INT/DEN 5302: Cou<L 2.10.1947; LA SP H 13/753/568.
1,7 Zitiert nach: GMRP/EPU 7346: Roynette an Julitte, 9.4.1948; AOFAA RP c.920 p.24 d.229. Flöcher
dachte dabei an den Verkauf der Unternehmen zugunsten des Landes oder die Stellung unter Gewerkschaftskontrolle.
118 Alle Personalgesellschaften (OHG, KG, sG) fielen damit nicht mehr unter die LVO; Junglas: VA
Nr. 12 u. 22, 22.6.1948 u. 10.2.1949; AOFAA RP c.3190 p.71 u. Min.blatt-RLP Nr. 6/49 (23.2.1949),
S. 54f.
119 GMRP/EPU 1107: Roynette, 16.5.1949; AOFAA RPc.901 p.5.
120 Hierzu: Bericht des Landrates von Neuwied, 3.1.1948; GMRP/District Trtves: De Vassoigne an
Roynette, 8.1.1948; LHA KO 441/45362/30If. u. AOFAA RPc.1093.