Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Kläger  Regierungsrat  Alex 109 .  Zuerst  wurden  die  nur  gering  belasteten  Personen
überprüft.  Von  den  insgesamt  750  Universitätsangehörigen  blieben  im  September
1948  20  Personen  übrig,  bei  denen  die  Einstufung  als  Minderbelasteter  oder  höher  in
Frage  kam 110 .  Nachdem  die  Hälfte  der  Fälle  verhandelt  worden  war 111 ,  kritisierte
Roy  nette  die  bisherige  Arbeit  scharf:  L'examen  des  dossiers  montre  en  substance  que
l'instruction  des  affaires  a  ete  tres  superficielle.  Die  bisherigen  Entscheidungen  seien
nur  auf  Grund  der  Angaben  im  Meldebogen  getroffen  worden,  ohne  daß  zusätzliche
Ermittlungen  angestellt  worden  waren.  Er  behielt  sich  deshalb  die  Nachprüfung  aller
Fälle  vor.  Der  Öffentliche  Kläger  Alex  wies  Junglas  darauf  hin,  daß  alle  Universitätsangehörigen ­
  bereits  vor  ihrer  Einstellung  von  der  Militärregierung  überprüft  worden ­
  seien.  Aus  Protest  gegen  die  Vorwürfe  legte  er  sein  Amt  nieder 112 .  Im  Februar
1949  beendete  die  Universitäts-Spruchkammer  ihre  Arbeit:  Insgesamt  waren  653
Personen  überprüft  worden.  Im  schriftlichen  Verfahren  waren  412  durch  Nichtbetroffenen-Bescheide
  (Dozentenschaft:  106,  Verwaltungspersonal:  306),  147  durch  die
Jugend-,  40  durch  die  Mitläufer-  und  52  durch  die  erweiterte  Mitläuferamnestie  für
politisch  tragbar  erklärt  worden.  Nur  in  zwei  Fällen  war  eine  mündliche  Verhandlung
notwendig  gewesen:  Gegen  einen  Assistenzarzt  und  einen  Medizinprofessor  hatte
eine  schwerwiegende  politische  Belastung  Vorgelegen.  Zwei  Monate  später  genehmigte ­
  die  Militärregierung  das  Ergebnis 113 .
Durch  einen  Zufall  wurde  erst  später  die  schwere  politische  Belastung  eines  anderen
Professors  bekannt.  Die  Militärregierung  forderte  daraufhin  die  sofortige  Entlassung
des  Betreffenden.  Rektor  Hellmut  Isele  lehnte  ab,  da  er  den  Erklärungen  des  Betroffenen ­
  Glauben  schenkte.  Hettier  de  Boislambert  akzeptierte  zwar  diese  Entscheidung, ­
  äußerte  aber  seinen  Unmut  über  den  Verlauf  der  Entnazifizierung  an  der  Universität ­
  Mainz.  Es  habe  viel  Verständnis,  guten  Willen  und  Sanftmut  erfordert,  pour,
oubliant  le  passe,  rendre  ä  leurs  täches,  des  hommes  dont  certains  avaient  oublie
leur  devoir  humain  pendant  une  longue  periode.  Die  Entnazifizierung  der  Universität
sei  letztlich  ohne  Folgen  geblieben:  Ces  decisions  marquent,  je  crois,  cettefois,  la  fin
de  tout  echange  de  correspondance  ayant  trait  ä  la  denazification  de  l'Universite  de
Mayence,  et  ceci  pour  la  raison  evidente  que  la  denazification  de  l'Universite  Johannes ­
  Gutenberg  se  sera  reduite  ä  rien  114 .

109  GMRP/EPU  7234  u.  8275:  Hettier  de  Boislambert  an  Altmeier,  31.3.  u.  16.6.1948;  LHA  KO  856
A/101  u.  AOFAA  DGAPc.3306p.115.
110  GMRP/EPU  9264:  Roynette  an  Julitte,  15.9.1948;  AOFAA  RP  c.901  p.5.
1,1  LK:  Vermerk,  14.11.1948;  Junglas  an  den  Vorsitzenden  Schneider,  6.12.1948;  LHA  KO  856  A/101.
112  GMRP/EPU  9985:  Roynette  an  Junglas,  17.12.1948;  Universitäts-SprK  Mainz:  Öffentlicher  Kläger
Alex  an  Junglas,  15.1.1949;  LHA  KO  856  A/101.
113  LK:  Bericht  Wallauers,  15.2.1949;  GMRP/EPU  868:  Hettier  de  Boislambert  an  Altmeier,  21.4.1949;
LHA  KO  856  A/101  u.  AOFAA  RPc.901  p.l.
114 HCAA/CRP:  Hettier  de  Boislambert  an  Rektor  Isele,  11.8.1950;  AOFAA  RP  Consul  Mayence  p.32
d.3102.  Eine  Abschrift  des  Schreibens  wurde  an  den  Hohen  Kommissar  Frankreichs  in  Bonn,  Fran^ois-Pon$et,
  und  an  den  Directeur  General  des  Affaires  Culturelles  in  Mainz,  Schmittlein,  geschickt.
            
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