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Kläger Regierungsrat Alex 109 . Zuerst wurden die nur gering belasteten Personen
überprüft. Von den insgesamt 750 Universitätsangehörigen blieben im September
1948 20 Personen übrig, bei denen die Einstufung als Minderbelasteter oder höher in
Frage kam 110 . Nachdem die Hälfte der Fälle verhandelt worden war 111 , kritisierte
Roy nette die bisherige Arbeit scharf: L'examen des dossiers montre en substance que
l'instruction des affaires a ete tres superficielle. Die bisherigen Entscheidungen seien
nur auf Grund der Angaben im Meldebogen getroffen worden, ohne daß zusätzliche
Ermittlungen angestellt worden waren. Er behielt sich deshalb die Nachprüfung aller
Fälle vor. Der Öffentliche Kläger Alex wies Junglas darauf hin, daß alle Universitätsangehörigen
bereits vor ihrer Einstellung von der Militärregierung überprüft worden
seien. Aus Protest gegen die Vorwürfe legte er sein Amt nieder 112 . Im Februar
1949 beendete die Universitäts-Spruchkammer ihre Arbeit: Insgesamt waren 653
Personen überprüft worden. Im schriftlichen Verfahren waren 412 durch Nichtbetroffenen-Bescheide
(Dozentenschaft: 106, Verwaltungspersonal: 306), 147 durch die
Jugend-, 40 durch die Mitläufer- und 52 durch die erweiterte Mitläuferamnestie für
politisch tragbar erklärt worden. Nur in zwei Fällen war eine mündliche Verhandlung
notwendig gewesen: Gegen einen Assistenzarzt und einen Medizinprofessor hatte
eine schwerwiegende politische Belastung Vorgelegen. Zwei Monate später genehmigte
die Militärregierung das Ergebnis 113 .
Durch einen Zufall wurde erst später die schwere politische Belastung eines anderen
Professors bekannt. Die Militärregierung forderte daraufhin die sofortige Entlassung
des Betreffenden. Rektor Hellmut Isele lehnte ab, da er den Erklärungen des Betroffenen
Glauben schenkte. Hettier de Boislambert akzeptierte zwar diese Entscheidung,
äußerte aber seinen Unmut über den Verlauf der Entnazifizierung an der Universität
Mainz. Es habe viel Verständnis, guten Willen und Sanftmut erfordert, pour,
oubliant le passe, rendre ä leurs täches, des hommes dont certains avaient oublie
leur devoir humain pendant une longue periode. Die Entnazifizierung der Universität
sei letztlich ohne Folgen geblieben: Ces decisions marquent, je crois, cettefois, la fin
de tout echange de correspondance ayant trait ä la denazification de l'Universite de
Mayence, et ceci pour la raison evidente que la denazification de l'Universite Johannes
Gutenberg se sera reduite ä rien 114 .
109 GMRP/EPU 7234 u. 8275: Hettier de Boislambert an Altmeier, 31.3. u. 16.6.1948; LHA KO 856
A/101 u. AOFAA DGAPc.3306p.115.
110 GMRP/EPU 9264: Roynette an Julitte, 15.9.1948; AOFAA RP c.901 p.5.
1,1 LK: Vermerk, 14.11.1948; Junglas an den Vorsitzenden Schneider, 6.12.1948; LHA KO 856 A/101.
112 GMRP/EPU 9985: Roynette an Junglas, 17.12.1948; Universitäts-SprK Mainz: Öffentlicher Kläger
Alex an Junglas, 15.1.1949; LHA KO 856 A/101.
113 LK: Bericht Wallauers, 15.2.1949; GMRP/EPU 868: Hettier de Boislambert an Altmeier, 21.4.1949;
LHA KO 856 A/101 u. AOFAA RPc.901 p.l.
114 HCAA/CRP: Hettier de Boislambert an Rektor Isele, 11.8.1950; AOFAA RP Consul Mayence p.32
d.3102. Eine Abschrift des Schreibens wurde an den Hohen Kommissar Frankreichs in Bonn, Fran^ois-Pon$et,
und an den Directeur General des Affaires Culturelles in Mainz, Schmittlein, geschickt.