347
mokratie in Deutschland sahen 104 . Die französische Militärregierung wollte sich aber
zumindest das Recht zur Kontrolle "a posteriori" erhalten. In einem Gespräch zwischen
dem jetzt zum "Commissaire pour le Land Rheno-Palatin" ernannten Hettier
de Boislambert und Ministerpräsident Altmeier wurde Anfang Dezember 1949 vereinbart,
daß:
- die LVO und die Amnestien ihre volle Gültigkeit behielten;
- das Gnadenrecht auf den Ministerpräsidenten überging;
- die Kontrolle der Militärregierung über die Spruchkammerurteile sich fortan auf
die Überprüfung "a posteriori" beschränkte 105 .
Die Entnazifizierung der Universität Mainz (Teil II)
Im Mai 1947 ordnete Laffon an, daß das Verwaltungspersonal und die Dozenten der
Universität Mainz vor den neuen deutschen Spruchkammern entnazifiziert werden
sollten. Der besonderen Situation der Universität sollte durch eine sorgfältige Auswahl
der nicht-universitären Mitglieder der Spruchkammer Rechnung getragen werden.
Bereits rechtskräftig entnazifizierte oder politisch unbelastete Personen sollten
ohne ein erneutes Verfahren nach den neuen Bestimmungen eingestuft werden. Der
Landeskommissar sollte diese Vorprüfung in Zusammenarbeit mit der Universität
und dem französischen Universitätsoffizier vornehmen 106 . Hettier de Boislambert beauftragte
Junglas Anfang September 1947 mit der Bildung der Universitäts-Spruchkammer.
Der Vorsitzende und der Öffentliche Kläger sollten Juristen sein. Die beiden
Berufsgruppenbeisitzer sollten vom Rektor vorgeschlagen werden, die vier Parteienvertreter
entweder dem Unterrichtspersonal angehören oder eine Universitätsausbildung
haben 107 . Drei Monate später bat Junglas Rektor August Reatz um Personalvorschläge
für die Beisitzer, die vorher befragt wurden und mit der Berufung einverstanden
sind. Nach Rücksprache mit Reatz und Roy nette schlug Junglas vor, dem
gesamten Universitätspersonal den Meldebogen zukommen zu lassen. Nur die Personen,
bei denen die Einstufung als Minderbelastete oder höher zu erwarten sei, kämen
für eine Spruchkammerverhandlung in Frage 108 .
Erst im Juni 1948 stand die endgültige Zusammensetzung der Universitäts-Spruchkammer
fest: Vorsitzender war Landgerichtspräsident a.D. Schneider, Öffentlicher
104 Das Besatzungsstatut vom 10. April 1949 ist abgedruckt in: Neubeginn, S. 479ff. Die politische Abteilung
des Hohen Kommissariats stellte fest: Le Statut ne prevoit pas la denazißcation parmi les pouvoirs
reserves. Les Allemands sont donc, desormais, libres de legiferer ä son sujet; HCAA-RP/DGAP
1106: Botschafter Andr6 Fran^ois-Pon^et an Außenminister Schuman, 8.9.1950; AOFAA RPP c.2311
р. 3/1 d.13.
105 HCAA-RP: Hettier de Boislambert an die Kreisdelegierten, 15.12.1949; HCAA-RP/POL 1244: Foucry
an Altmeier, 1.12.1949; AOFAA RPc.1089 p.30 u. RPc.901 p.l.
106 CCFA/CAB/C 5251 u. 5516: Laffon an Hettier de Boislambert, 22. u. 31.5.1947; AOFAA DGAP
с. 233 p.56.
107 GMRP/EPU 5200: Hettier de Boislambert an Junglas, 5.9.1947; AOFAA RP c.901 p.l.
108 Junglas an Roynette, 9.12.1947; AOFAA DGAP c.901 p.l.