Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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sich  das  Verhältnis  zwischen  Besatzungsmacht  und  deutscher  Verwaltung  grundsätzlich ­
  gewandelt  habe:  La  responsabilite  de  l'Epuration  est  entierement  lefait  des
pouvoirs  allemands.  Cependant  le  Gouvernement  Militaire  conserve  et  doit  effectuer
le  contröle  des  modalites  d'application  de  la  Loi  *  98  99 .  Die  Militärregierung  könne  sich
jede  Spruchkammerakte  vorlegen  lassen  und  die  Eröffnung  des  Verfahrens  gegen
einen  Verdächtigen  verlangen.  Eine  Abschrift  der  Sanktionsvorschläge  und  der
Spruchkammerurteile  müsse  der  Militärregierung  übergeben  werden.  Falls  der  Gouverneur ­
  mit  dem  Urteil  nicht  einverstanden  sei,  habe  der  Landeskommissar  Berufung
einzulegen.  Anträge  auf  Wiedereinstellung  oder  auf  Weiterbeschäftigung,  Amnestiebescheide ­
  und  alle  Entscheidungen  im  Spruchkammerverfahren  mußten  der
Militärregierung  vor  ihrer  Inkraftsetzung  vorgelegt  werden".  Sowohl  Junglas  als
auch  die  Militärregierung  in  Neustadt  wehrten  sich  erfolgreich  gegen  einen  Teil  der
Kontrollvorschriften,  die  als  zu  umständlich  und  schwerfällig  angesehen  wurden.
Capitaine  Schneider  lehnte  eine  Vorprüfung  der  Einspruchsanträge  durch  die  Militärregierung ­
  ab,  da  dies  der  LVO  widerspräche  und  von  den  Deutschen  nur  als  eine  zusätzliche ­
  Schikane  angesehen  werde  (comme  une  brimade  inutile) 100 .
Trotz  eindeutiger  Direktiven  fiel  es  manchen  Kreisdelegierten  schwer,  sich  mit  den
eingeschränkten  Kontrollbefugnissen  anzufreunden.  Roynette  ermahnte  sie  im  Oktober ­
  1947,  nicht  direkt  in  das  Spruchkammerverfahren  einzugreifen 101 .  Er  selber
achtete  darauf,  daß  sich  die  Militärregierung  an  den  Wortlaut  der  LVO  hielt  und  nur
in  den  dafür  vorgesehenen  Fällen  Berufung  einlegte 102 .  Die  Militärregierung  in  Neustadt ­
  lehnte  bis  Januar  1949  von  966  Spruchkammerurteilen  der  1.  Instanz  168  ab,
davon  17  bereits  zum  zweiten  und  eins  zum  dritten  Mal.  Der  Präsident  der  Spruchkammer ­
  Wallauer  forderte  in  einem  Zeitungsartikel:  Die  Militärregierung  möchte
von  ihrem  Kontrollrecht  nur  in  Ausnahmefällen  Gebrauch  machen  und  auf  die  Ausübung ­
  eines  in  der  Landesverordnung  nicht  vorgesehenen  Bestätigungsrechtes  verzichten ­
  103 .
Das  Inkrafttreten  des  Besatzungsstatuts  am  21.  September  1949  veränderte  die  Kontrollrechte ­
  in  der  Entnazifizierung  grundlegend:  Die  Besatzungsmächte  konnten  nur
noch  eingreifen,  wenn  sie  eine  Gefahr  für  die  Sicherheit  und  die  Erhaltung  der  DeKoblenz ­

  geregelt.  GMRP/EPU  6013:  Hettier  de  Boislambert  an  Junglas,  4.11.1947.  ln  deutscher  Übersetzung ­
  erschien  das  Schreiben  als  VA  Nr.  5,  3.12.1947;  AOFAA  DGAPc.233  p.51  u.  RPc.3190  p.71.
98  GMRP/EPU  4622:  Roynette,  28.7.1947.  Siehe  auch  GMRP/EPU:  "Rapport  sur  la  d^nazification  dans
le  Land  Rh^no-Palatin",  23.9.1947;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229  u.  DGAP  c.233  p.51.
99  Hierzu:  GMRP/EPU:  Roynette  an  Junglas,  16.10.1947;  Junglas  an  die  Öffentlichen  Kläger,  9.12.1947
u.  29.4.1948;  AOFAA  RPc.901  p.7,  LA  SP  R  18/53,  AOFAA  RPP  c.2317  p.7.
ioogmPA/AA  2663:  Schneider  an  Roynette,  30.8.1947;  GMPA/AA:  Schneider  an  Wolf,  16.9.1947;  AOFAA ­
  RP  c.901  p.2  u.  LA  SP  H  13/753/630-632.
101  GMRP/EPU  5837:  Roynette,  15.10.1947;  AOFAA  RPc.920  p.24  d.229.
102  Als  Voraussetzung  für  die  Zulässigkeit  eines  Einspruches  galt  nach  §  41  LVO  das  Vorliegen  neuer  Tatsachen, ­
  Beweismittel  oder  nachgewiesene  Falschaussagen  von  Zeugen;  GMRP/EPU  9437:  Roynette  an
Julitte,  5.10.1948;  AOFAA  RP  c.901  p.5.
103  GMRP/EPU  9988:  Hettier  de  Boislambert  an  Koenig,  16.12.1948;  Bericht  der  SprK  II  in  Neustadt  an
Wolf,  15.1.1949;  AOFAA  DGAPc.3302  p.91  u.  LA  SP  R  18/347.  Schluß  mildert  Mitläufern!,  Artikel
von  Wallauer  in  der  "Allgemeinen  Zeitung”,  9.8.1948,  S.  lf.
            
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