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entwurf am 29. November 1949 ohne Debatte an den Hauptausschuß. Vierzehn Tage
später berichtete Abgeordneter Ritterspacher (CDU) von den Ausschußberatungen 68 ,
die sehr kontrovers verlaufen seien. Vor allem die vorgesehene Herabstufung aller
Minderbelasteten zu Mitläufern sei umstritten gewesen. Der Hauptausschuß schlug
außerdem eine präzisere Fassung des § 5 vor, der die Möglichkeit einer Nachprüfung
der Urteile gegen Hauptschuldige und Belastete vorsah.
In der zweiten Lesung am 14. Dezember 1949 legte Abgeordneter Willi Feiler den
Standpunkt der KPD dar, die als einzige Partei seit längerem die Mitarbeit bei der
Entnazifizierung abgelehnt hatte. Die wahren Schuldigen - Nutznießer und Kriegsgewinnler
- säßen heute bereits wieder in maßgebenden Positionen. Die KPD sei daher
bereit, dem kleinen Pg die Möglichkeit zur Mitarbeit zu bieten, wenn er ehrlich
erkannt hat, daß er einem Irrtum zum Opfer gefallen ist, einem Betrug, einem braunen
Rattenfänger nachgelaufen ist. Abgeordneter Johann Beckenbach (SPD), ein Opfer
des NS-Regimes, erläuterte die Schwierigkeiten seiner Fraktion mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf. Er versuchte seinen Gefühlen Ausdruck zu geben, die mich
beschleichen, wenn ich hier ein Gesetz vor mir sehe, das denjenigen, die uns gepeinigt
haben, nun Absolution erteilt. Das Spruchkammerverfahren habe sich aber, seitdem
es die Juristen übernommen hatten, zu einer Säuberungskomödie entwickelt.
Das Ziel der politischen Entnazifizierung sei durch die Anwendung strafrechtlicher
Mittel verfehlt worden. Die CDU-Fraktion erklärte, daß das Volk endlich zur Ruhe
kommen müsse. Abgeordneter Wilhelm Nowack (FDP) wehrte sich gegen die resignative
Stimmung und hob den positiven Effekt des Gesetzes hervor. Er machte die
französische Militärregierung für die jetzige Situation mitverantwortlich: Es wäre
vielleicht noch die Frage aufzuwerfen, ob dieser Fehler und seine Schwere allein auf
das deutsche Konto zu schreiben ist, oder ob er nicht auch daher kommt, daß man
uns in einen Apparat hineingezwängt hat, der die Verhältnisse, so wie sie lagen, nun
einfach nicht meistern konnte.
Das Abschlußgesetz wurde bei vier Gegenstimmen der KPD und sieben Enthaltungen
am 14. Dezember 1949 angenommen 69 . Es regelte den Umfang der künftigen
Verfahren: Ab 1. April 1950 wurden nur noch gegen Hauptschuldige und Belastete
Verfahren durchgeführt; alle anderen Verfahren wurden eingestellt. Alle Personen,
die rechtskräftig zu Minderbelasteten erklärt worden waren, wurden - ohne das in
der LVO vorgesehene Nachverfahren - als Mitläufer eingestuft, soweit nicht der
Landeskommissar bis Ende März 1950 die Einordnung als Belasteter beantragte 70 .
Fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus, so die Begründung
der Regierungsvorlage, sei eine Gleichstellung der nur gering belasteten Nationalsozialisten
mit den übrigen Staatsbürgern unbedenklich und geboten; außerdem müßten
die mit der Säuberung verbundenen Kosten gesenkt werden.
68 Ltag RLP l.WP Drs. 1/71 u. 72: Sitzungsprotokoll, 29.11. u. 14.12.1949, S. 1931 u. 1961 ff.; Drs.
11/1334: Abänderungsantrag des Hauptausschusses zur Drs. 11/1315, 13.12.1949, S. 2591. Protokoll des
Hauptausschusses, 12.12.1949; LHA KO 860/4212.
69 Ltag RLP l.WP Drs. 1/72: Sitzungsprotokoll, 14.12.1949, S. 1962ff.
70 Nach Auskunft Kuraners waren bisher 5.500 Personen als minderbelastet eingestuft worden; "Die
Rheinpfalz", 20.1.1950.