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mung 36 . Kuraner wurde bald zur bestimmenden Figur im Landeskommissariat. Das
Verhältnis zwischen ihm und dem Präsidenten der Spruchkammer, Wallauer, war
von Anfang an gespannt. Kuraner kritisierte öfters dessen eigenmächtiges Vorgehen
in Entnazifizierungsfragen und seine langsame Arbeitsweise als Spruchkammervorsitzender
37 .
3.2. Durchführungsbestimmungen und Abschlußgesetze 1947 bis 1952
Die LVO hatte viele Fragen offengelassen. Neue Probleme traten bei ihrer Durchführung
und der Konstituierung der Spruchkammerorgane auf. Es zeigte sich rasch, daß
nicht ausreichend politisch unbelastete Juristen vorhanden waren, die zur Spruchkammerarbeit
bereit waren. Junglas drängte auf die Einführung einer Dienstpflicht
sowie eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen der LVO. Anfang September
1947 legte die Landesregierung der Militärregierung den Gesetzesentwurf vor;
diese genehmigte die parlamentarischen Beratung 38 .
Das Ergänzungsgesetz vom 5. November 1947
Der Regierungsentwurf wurde Anfang November 1947 im Landtag beraten. Junglas
begründete die Einführung einer Dienstpflicht damit, daß es Juristen gäbe, die es
gerne tun würden, wenn man sie dazu beordert. Der SPD-Abgeordnete Eugen Hertel
sah darin nicht nur einen bedenklichen Mangel an Zivilcourage, sondern auch einen
Mangel an Vertrauen zum Fortbestand des demokratischen Staates. Der Entwurf
wurde am 5. November 1947 bei zwei Gegenstimmen angenommen 39 . Die Militärregierung
forderte die Landesregierung auf, das Gesetz umgehend zu veröffentlichen 40 .
Das Ergänzungsgesetz sah vor, daß in außergewöhnlichen Fällen auch Personen zu
Vorsitzenden bestellt werden konnten, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder Stellung im
öffentlichen Leben hierfür besonders geeignet erscheinen; die Berufungsinstanz war
von dieser Regelung ausgenommen. Jede geeignete Person konnte durch den Landeskommissar
zur Mitarbeit in den Spruchkammerorganen verpflichtet werden. Für
die Beschlußfähigkeit der Organe wurde es als ausreichend angesehen, wenn die
Hälfte der Parteienbeisitzer anwesend war.
36 Hettier de Boislambert, 11.3.1948 (Anm. 33). GMRP/EPU 7157: Roynette an Brozen-Favereau,
20.3.1948; GMRP/EPU 7156: Hettier de Boislambert an Altmeier, 26.3.1948; AOFAA RPc.90! p.2 u.
LHA KO 860/1951/15.
37 LK/Kuraner an Junglas, 23.9.1948 u. 27.5.1949; LHA KO 856 A/28 u. 68.
38 Min.Justiz/Süsterhenn an Innenminister Steffan, 9.9.1947; Steffan an Süsterhenn, 1.10.1947;
GMRP/EPU 5528: Hettier de Boislambert an Altmeier, 1.10.1947; AOFAA RP c. 901 p.8, LHA KO
880/8380 u. AOFAA DG AP c.233 p.51.
39 Ltag RLP l.WP Drs. II/l 17 (Regierungsentwurf) u. 1/11: Sitzungsprotokoll, 5.11.1947.
40 Das Gesetz trat aber erst am 25. Mai 1948 in Kraft. GMRP/EPU 6171: Hettier de Boislambert an Altmeier,
o.D. (Mitte November 1947); LHA KO 860/1951/849. "Landesgesetz zur Ergänzung der Säuberungsverordnung",
5.11.1947; GVBL-RLP Nr. 15/48 (25.5.1948), S. 231.