329
3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
3.1. Die Konstituierung der Spruchkammerorgane
Die LVO trat am 28. Mai 1947 in Kraft - am Tag zuvor hatten sämtliche Entnazifizierungsorgane
ihre Arbeit eingestellt. Es dauerte aber bis zum Jahresende 1947, bis
die neuen Spruchkammerorgane zu arbeiten begannen. Neben materiellen und personellen
Schwierigkeiten trug nach Auffassung der Militärregierung die politische Instabilität
des Landes nach der Landtagswahl zur Verzögerung bei 1 . Das wichtigste
Amt des neuen Spruchkammerverfahrens, das Landeskommissariat für die politische
Säuberung, konnte rasch besetzt werden. Auf der Ministerratssitzung am 30. April
1947 schlug Boden den Minister für Gesundheit und Wohlfahrt, Johann Junglas
(CDP), vor. Junglas habe als ehemaliges Mitglied des Dreierausschusses eine lange
Erfahrung in der Entnazifizierung; außerdem werde damit die Forderung der Parteien
berücksichtigt, die Stelle des Landeskommissars einem Ministeramt gleichzusetzen.
Der Ministerrat begrüßte den Vorschlag. Auch die Militärregierung stimmte zu. Junglas
nahm seine neue Aufgabe parallel zu seinem Ministeramt wahr; sein Vertreter
war zunächst der Verwaltungsjurist Bernhard Hülsmann 2 .
Im Juni 1947 erinnerte Roynette Junglas an den Auftrag der LVO, aus Vertretern der
vier zugelassenen Parteien und der Gewerkschaft einen politischen Landesbeirat zu
bilden 3 . Dem daraufhin von Junglas eingereichten Personalvorschlag stimmte er
Ende Juli 1947 zu. Der politische Landesbeirat setzte sich paritätisch aus pfälzischen
und rheinländischen Vertretern zusammen. Mehrere der Mitglieder hatten bereits in
den früheren Entnazifizierungsorganen mitgearbeitet: Kuraner als PSR-, Jahn als
ZSK-, Breyer als ZSK- und PSR-Mitglied, Theby und Becker als Mitglieder des
Dreierausschusses. Der politische Landesbeirat kam nur wenige Male zusammen. Erfolglos
ermahnte Roynette Junglas, ihm eine größere Bedeutung zukommen zu lassen.
Die letzte Sitzung fand am 3. August 1948 statt 4 .
1 GMRP/EPU 4468: Hettier de Boislambert an Laffon, 16.7.1947; AOFAA DGAP c.233 p.51. Nach der
Landtagswahl am 18. Mai 1947 hatte Wilhelm Boden noch bis zum 9. Juli 1947 das Ministerpräsidentenamt
ausgeübt. Danach übernahm Peter Altmeier (CDU) mit einem Mehrparteien-Kabinett die Regierung.
Adolf Süsterhenn (CDU) übernahm das Justiz- und Jakob Steffan (SPD) das Innenministerium.
Süsterhenn war unter dem NS-Regime als Strafverteidiger tätig (u.a. in Prozessen gegen Geistliche),
Steffan von 1935 bis 1940 im KZ Dachau inhaftiert gewesen.
2 Protokoll der Ministerratssitzung, 30.4.1947; GMRP/CAB: Hettier de Boislambert an Altmeier,
30.5.1947; LHA KO 700,155/62/263-269 u. AOFAA RP c.l 104.
3 GMRP/EPU 3699: Roynette, 24.6.1947; AOFAA RPP c.2317 p.7.
4 Der politische Landesbeirat kam am 29.9., 7.10., 2.12., 16.12.1947, 12.4. u. 3.8.1948 zusammen; LHA
KO 856 A/17. GMRP/EPU 5853 u. 7182: Roynette, 16.10.1947 u. 25.3.1948; AOFAA RP c.901 p.5 u.
7.