Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Schaftsführer  sowie  der  Beschluß  des  Länderrates  in  Stuttgart  über  die  Amnestierung
der  Abwehrbeauftragten  wurden  zur  Urteilsbegründung  herangezogen 128 .  Als  weitere
Entscheidungshilfe  diente  ein  Gutachten  der  Industrie-  und  Handelskammer  Saarbrücken ­
  über  die  Geschichte  und  Funktion  des  Amtes  des  Wehrwirtschaftsführers 129 .
Dem  Gutachten  lag  eine  Erklärung  zugrunde,  die  der  "Erfinder"  des  Titels
"Wehrwirtschaftsführer",  der  damalige  Chef  des  Wehrwirtschafts-  und  Rüstungsamtes ­
  im  OKW,  General  Georg  Thomas,  im  Januar  1946  dem  Alliierten  Kontrollrat
abgegeben  hatte.  Im  Rahmen  der  Aufrüstung  habe  in  der  Wehrmachtsführung  ein
starkes  Interesse  an  einer  engen  Zusammenarbeit  mit  der  Wirtschaft  bestanden.
1937/38  war  der  Wehrwirtschaftsstab  beim  OKW  eingerichtet  worden,  der  sich  in
mehrere  Wehrwirtschafts-  und  Rüstungsinspektionen  sowie  Rüstungskommandos
aufgliederte.  Die  Ernennung  zum  Wehrwirtschaftsführer  sei  eine  persönliche  Titulatur ­
  ohne  Amt,  Rechte  und  Pflichten  gewesen;  sie  habe  weder  einen  militärischen
noch  einen  politischen  Inhalt  gehabt,  noch  sei  sie  an  Parteimitgliedschaft  oder  militärische ­
  Vorbildung  gebunden  gewesen.  Seit  Ende  1939  habe  die  NSDAP  versucht,  bei
der  Verleihung  des  Titels  mitzusprechen.  Nachdem  die  Wehrmacht  eine  Einmischung ­
  abgelehnt  habe,  seien  von  Göring  und  Wirtschaftsminister  Funk  eigene  Titelverleihungen ­
  vorgenommen  worden.  Auf  Vorschlag  der  Gauleiter  wurden  von  ihnen
vor  allem  verdiente  Nationalsozialisten  ernannt 130 .  Die  Beurteilung  des  Amtes
"Abwehrbeauftragter"  wandelte  sich  Ende  1947.  Bis  dahin  hatte  der  CSE  jeden
Amtsinhaber  automatisch  entlassen,  da  ein  Zusammenhang  mit  dem  Sicherheitsdienst ­
  der  SS  vermutet  worden  war.  Jetzt  wurde  allen  Betroffenen  ein  Sanktionsaufschub ­
  bis  zur  Spruchkammerverhandlung  genehmigt 131 .
Leroy  drängte  Manderscheid  im  November  1947  auf  den  baldigen  Beginn  der
Spruchkammerverhandlungen  gegen  die  saarländischen  Wehrwirtschaftsführer.  Die
Voruntersuchungen  wurden  auf  Anweisung  Manderscheids  zentral  durch  den  Untersuchungsausschuß ­
  in  Saarbrücken  vorgenommen 132 .  Im  Landesarchiv  konnten  die
Fälle  von  30  führenden  Persönlichkeiten  der  saarländischen  Privatwirtschaft  eingesehen ­
  werden.  In  den  Spruchkammerverhandlungen  wurden  sie  auf  folgende  Anklagepunkte ­
  überprüft:  Ausübung  hoher  Verwaltungsposten  in  der  Saarwirtschaft,  Titel
eines  Wehrwirtschaftsführers  oder  eines  Abwehrbeauftragten,  Nutznießerschaft

128  Die  "Frankfurter  Rundschau"  berichtete  am  13.  Februar  1947  über  die  Sitzung  des  Entnazifizierungsausschusses ­
  des  Länderrates  in  Stuttgart  am  15.  Januar  1947,  auf  der  beschlossen  wurde,  daß  die  Abwehrbeauftragten ­
  unter  die  Weihnachtsamnestie  fallen  sollten.  "Der  Tagesspiegel"  in  Berlin  meldete
am  26.  Februar  1947  den  Freispruch  des  Wehrwirtschaftsführers  Wolf-Dietrich  von  Witzleben,  früheres ­
  Vorstandsmitglied  von  Siemens;  LA  SB  OSR  11-SPR  151/48  u.  III-SPR  173/48.
129  IHK  Saarbrücken;  "Erläuterung  über  die  Ernennung  und  Stellung  der  Wehrwirtschaftsführer",  o.D.
(1946/47);  LA  SB  OSR  II-SPR  130/48  u.  II-SPR  151/48.
130  Ebd.
131  Vermerk  des  Untersuchungsausschuß-Vorsitzenden  Fischer  (Saarbrücken-Stadt),  18.3.1948;  LA  SB
OSR  II-SPR  129/48.  Im  französischen  Wirtschaftsfragebogen  Typ  "W"  von  1946  wurden  Abwehrbeauftragte ­
  als  Teil  des  NS-Terrorsystems,  zuständig  für  die  Fremdarbeiterüberwachung,  und  Wehrwirtschaftsführer ­
  als  Leiter  von  Rüstungsbetrieben  angesehen  (siehe  das  Kapitel  C.6.4.).
132  Leroy  nannte  dabei  die  Zahl  von  25  Wehrwirtschaftführem.  Manderscheid  an  Kuchenbecker,
11.11.1947;  Vermerk  Sauerlands  über  eine  Besprechung  mit  Leroy,  Bruchlen  u.  Werthenschlag,
26.1.1948;  Vermerk  des  Vorsitzenden  Fischer,  5.3.1948;  LA  SB  VK  205,  OSR  75  u.  II-SPR  151/48.
            
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