Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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lieh  zu  mißbilligendes  Verhalten  fest.  In  sechs  Fällen  wurde  außerdem  der  frühzeitige ­
  Rückzug  von  den  Parteiämtern  positiv  vermerkt.  In  der  1.  Instanz  wurden  folgende ­
  Einstufungen  vorgenommen:  Schuldige:  9,  Minderbelastete:  20  und  Mitläufer: ­
  2.  In  neun  Fällen  fand  eine  Berufungsverhandlung  statt,  die  in  fünf  Fällen  die
Schuldigen  zu  Minderbelasteten  herabstufte.  Die  rechtskräftige  Einstufung  der  31
Ortsgruppenleiter  sah  deshalb  folgendermaßen  aus:  Schuldige:  4,  Minderbelastete: ­
  25  und  Mitläufer:  2.

Lehrer  vor  der  Spruchkammer
Unter  den  424  untersuchten  Spruchkammerakten  befanden  sich  die  Fälle  von  69
Lehrkräften,  darunter  elf  Lehrerinnen,  zwei  Schulräte,  ein  Oberregierungsrat  und  14
Schulrektoren.  Die  Epurationsbescheide  hatten  nicht  in  allen  Fällen  auf  Entlassung
gelautet,  sondern  enthielten  auch  weniger  harte  Sanktionen.  16  der  69  Lehrkräfte
(darunter  eine  Frau)  waren  nach  Kriegsende  interniert  worden.  Zwölf  Lehrkräfte  waren ­
  nicht  Parteimitglied  gewesen.  Die  anderen  waren  in  folgenden  Jahren  der
NSDAP  beigetreten:  1922-32:8,  1933/34:30,  1935/36:  15  und  nach  1936:4.  29
Lehrer  hatten  in  der  NSDAP  oder  einer  ihrer  Gliederungen  hohe  Ämter  innegehabt:

-  Kreisleiter:  2
-  Kreisamtsleiter:  1
-  Ortsgruppenleiter:  4
-  Ortsgruppenamtsleiter:  12
-  Zellenleiter:  1
-  NSF-Gau-Leiterin:  1
-  NSF-Ortsgruppenleiterin:  3
-  NSF-Ortsgruppenamtsleiterin:  3
-  HJ-Bannführer:  1
-  HJ-Stammführer:  1

Die  Lehrkräfte  hatten  dabei  meist  Ämter  und  Funktionen  innegehabt,  die  mit  Propaganda ­
  und  Parteischulung  in  Zusammenhang  gestanden  hatten.  Ämter  im  nationalsozialistischen ­
  Fachverband  NSLB  hatten  zwölf  Personen  ausgeübt;  davon  waren  fünf
gleichzeitig  in  der  NSDAP  aktiv  gewesen:

-  Gauhauptstellenleiter:  2
-  Gaureferentin:  1
-  Kreiswalter:  3
-  Kreisabschnittsleiter:  3
-  Kreishauptstellenleiter:  1
-  Zellenwalter:  2

Neun  der  Lehrkräfte  hatten  der  SA,  fünf  der  SS  angehört.  Dem  SD  hatten  vier  Lehrkräfte ­
  als  Zulieferer  gedient  und  Berichte  erstellt,  bei  weiteren  drei  Personen  hatte
sich  dieser  Verdacht  während  der  Verhandlung  nicht  erhärtet.
Für  die  Einstufung  der  Betroffenen  war  vor  allem  ihre  Parteiaktivität  ausschlaggebend ­
  gewesen,  in  einigen  Fällen  auch  der  Nachweis  der  Nutznießerschaft.  Die  Mehrheit ­
  der  Lehrkräfte  hatte  sich  nur  in  der  Partei  oder  in  der  Fachorganisation  NSLB
            
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