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lieh zu mißbilligendes Verhalten fest. In sechs Fällen wurde außerdem der frühzeitige
Rückzug von den Parteiämtern positiv vermerkt. In der 1. Instanz wurden folgende
Einstufungen vorgenommen: Schuldige: 9, Minderbelastete: 20 und Mitläufer:
2. In neun Fällen fand eine Berufungsverhandlung statt, die in fünf Fällen die
Schuldigen zu Minderbelasteten herabstufte. Die rechtskräftige Einstufung der 31
Ortsgruppenleiter sah deshalb folgendermaßen aus: Schuldige: 4, Minderbelastete:
25 und Mitläufer: 2.
Lehrer vor der Spruchkammer
Unter den 424 untersuchten Spruchkammerakten befanden sich die Fälle von 69
Lehrkräften, darunter elf Lehrerinnen, zwei Schulräte, ein Oberregierungsrat und 14
Schulrektoren. Die Epurationsbescheide hatten nicht in allen Fällen auf Entlassung
gelautet, sondern enthielten auch weniger harte Sanktionen. 16 der 69 Lehrkräfte
(darunter eine Frau) waren nach Kriegsende interniert worden. Zwölf Lehrkräfte waren
nicht Parteimitglied gewesen. Die anderen waren in folgenden Jahren der
NSDAP beigetreten: 1922-32:8, 1933/34:30, 1935/36: 15 und nach 1936:4. 29
Lehrer hatten in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen hohe Ämter innegehabt:
- Kreisleiter: 2
- Kreisamtsleiter: 1
- Ortsgruppenleiter: 4
- Ortsgruppenamtsleiter: 12
- Zellenleiter: 1
- NSF-Gau-Leiterin: 1
- NSF-Ortsgruppenleiterin: 3
- NSF-Ortsgruppenamtsleiterin: 3
- HJ-Bannführer: 1
- HJ-Stammführer: 1
Die Lehrkräfte hatten dabei meist Ämter und Funktionen innegehabt, die mit Propaganda
und Parteischulung in Zusammenhang gestanden hatten. Ämter im nationalsozialistischen
Fachverband NSLB hatten zwölf Personen ausgeübt; davon waren fünf
gleichzeitig in der NSDAP aktiv gewesen:
- Gauhauptstellenleiter: 2
- Gaureferentin: 1
- Kreiswalter: 3
- Kreisabschnittsleiter: 3
- Kreishauptstellenleiter: 1
- Zellenwalter: 2
Neun der Lehrkräfte hatten der SA, fünf der SS angehört. Dem SD hatten vier Lehrkräfte
als Zulieferer gedient und Berichte erstellt, bei weiteren drei Personen hatte
sich dieser Verdacht während der Verhandlung nicht erhärtet.
Für die Einstufung der Betroffenen war vor allem ihre Parteiaktivität ausschlaggebend
gewesen, in einigen Fällen auch der Nachweis der Nutznießerschaft. Die Mehrheit
der Lehrkräfte hatte sich nur in der Partei oder in der Fachorganisation NSLB