Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

18

2.  Sicherheit  durch  Demokratisierung:
Die  frühen  Direktiven  für  die  französische  Besatzungspolitik
Die  Deutschlandpolitik  Frankreichs  hatte  nach  dem  Ende  des  2.  Weltkrieges  vor  allem ­
  ein  Ziel:  Sicherheit  vor  einer  erneuten  deutschen  Aggression.  Der  Entnazifizierung ­
  als  Bestandteil  der  Besatzungspolitik  wurde  dabei  eine  wichtige  Funktion  zugemessen. ­
  Zusammen  mit  der  Dezentralisierung  und  Demokratisierung  sollte  sie  die
Voraussetzungen  für  ein  neues,  friedliebendes  Deutschland  schaffen.
Überlegungen  zur  Behandlung  Deutschlands  nach  dem  Kriege  gab  es  schon  während
der  Zeit  der  deutschen  Besatzung  in  Frankreich.  Gegen  Kriegsende  gingen  sie  teilweise ­
  direkt  in  staatliche  Planungen  der  Provisorischen  Regierung  über.  Im  Außen-,
Kriegs-  und  anderen  Pariser  Ministerien  kursierte  seit  1944  eine  Vielzahl  von  Plänen
zur  Behandlung  Nachkriegsdeutschlands;  auch  die  Äußerungen  General  de  Gaulles
wiesen  verschiedene  Wege  auf 1 .
Das  zur  Koordinierung  der  deutschlandpolitischen  Maßnahmen  der  einzelnen  Pariser
Ministerien  eingesetzte  Comite  Interministeriel  erließ  im  Sommer  1945  erste  Direktiven ­
  zur  Besatzungspolitik  in  Deutschland,  die  den  Orientierungsrahmen  für  die  folgenden ­
  zwei  Besatzungsjahre  gaben 2 .  Am  19.  Juli  1945  wurde  das  Dokument  Nr.  1,
die  Directives  pour  notre  action  en  Allemagne,  verabschiedet 3 .  Wenige  Tage  nach
der  Übernahme  des  gesamten  Besatzungsgebietes  zum  10.  Juli  unternahm  Paris  damit ­
  den  Versuch,  einen  ersten  Handlungsrahmen  für  die  Militärregierung  in  Baden-Baden
  abzustecken.  Einen  Monat  später  gab  Generalverwalter  Laffon  die  Anweisung
an  seine  Generaldirektoren  und  die  Leiter  der  Militärregierungen  in  den  Ländern
weiter.  Die  Politik  der  Militärregierung  müsse  jetzt  vereinheitlicht  und  den  Pariser
Direktiven  angeglichen  werden  (soit  unifiee  et  reponde  partout  aux  intentions  proches
  du  Gouvernement  de  la  Republique) 4 .  Weitere  zwei  Monate  später,  am
25.  Oktober  1945,  nahm  Laffon  die  soeben  beendete  Deutschlandreise  General  de

1  Kessel,  Martina:  Westeuropa  und  die  deutsche  Teilung.  Englische  und  französische  Deutschlandpolitik
auf  den  Außenministerkonferenzen  von  1945  bis  1947.  München  1989,  S.  15ff.  Gegen  die  weit  verbreitete ­
  Ansicht,  die  Deutschlandpolitik  de  Gaulles  habe  sich  1945/46  ausschließlich  in  den  traditionellen ­
  Bahnen  französischer  Machtpolitik  bewegt  (so  auch  Wolfrum,  Französische  Besatzungspolitik,
S.  25f.),  wendet  sich  R.  Hudemann  mit  dem  Hinweis  auf  zahlreiche  Äußerungen  de  Gaulles  insbesondere ­
  auf  seiner  Reise  durch  die  Besatzungszone  Ende  1945.  Laffon  konnte  sich  deshalb  bei  seiner  Demokratisierungspolitik ­
  auf  de  Gaulle  berufen:  Hudemann,  Rainer:  De  Gaulle  und  der  Wiederaufbau  in
der  französischen  Besatzungszone  nach  1945,  in:  De  Gaulle,  Deutschland  und  Europa/hrsg.  von
Wilfried  Loth  und  Robert  Picht.  Opladen  1991,  S.  153-167.
2  Hierzu:  Hudemann,  De  Gaulle,  S.  154ff.;  Ders.:  Kulturpolitik  und  Deutschlandpolitik.  Frühe  Direktiven ­
  für  die  französische  Besatzung  in  Deutschland,  in:  Frankreichs  Kulturpolitik,  S.  15-31;  Hüser,
S.  66ff.  u.  83ff.;  Lattard,  Gewerkschaften,  S.  5ff,
3  GPRF/Pr^sidence  du  Gouvemement/SG  du  CIAAA:  Dokument  Nr.  1:  "Directives  pour  notre  action  en
Allemagne",  19.7.1945;  MAE  Y  1944-^9  d.679/95-102  u.  AOFAA  CC  POL  I  B  2  p.l  1.  Das  Dokument ­
  ist  abgedruckt  in:  Mdnudier,  S.  169-182;  Lattard,  Gewerkschaften,  S.  314-323.
4  CCFA/CAB  9  I  A  1  a:  Laffon  an  die  Direktoren  u.  die  "Administrateurs  de  Pays",  20.8.1945;  AOFAA
CC  POL  IB  2p.  11.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.