322
Stufung bestätigt und 35 geringer eingestuft. Im Fall einer Bestätigung wurde oft das
Sühnemaß reduziert.
Von den 43 in der 1. Instanz zu Schuldigen erklärten Personen wurden 22 in der Be
rufungsverhandlung herabgestuft. Die Gründe hierfür waren in sieben Fällen, daß
den Belastungszeugen und -material nicht mehr geglaubt wurde, in weiteren sieben
Fällen wurden die erwiesenen Tatsachen für weniger gravierend erachtet und in
sechs Fällen den Leumundszeugnissen mehr Bedeutung beigemessen. Dabei wirkte
in Einzelfallen strafmildernd, daß der Betroffene bis zuletzt "aus Treue zu sich
selbst" überzeugter NS-Aktivist gewesen war, daß er nach 1945 nicht wieder in die
Kirche eingetreten war, oder daß er seine Spitzelberichte für den SD aus "Wahr
heitsliebe" uneigennützig verfaßt hatte 122 .
Die Schuldigen
Staatskommissar Sander erwähnte 1955 in einem Bericht die Zahl von 23 rechtskräf
tig in die Kategorie II eingestuften Personen im Saarland 123 . Die Akten von 21
Schuldigen konnten im Landesarchiv untersucht werden. Der Älteste war der ehe
malige Oberbürgermeister Saarbrückens, Fritz Schwitzgebel (*1888), der Jüngste ein
SD-Beamter (*1916). Der öffentliche Dienst war mit sieben Angestellten, zwei Poli
zeibeamten und drei Lehrern am stärksten vertreten; daneben gab es zwei kaufmän
nische Angestellte, vier Arbeiter und drei Gewerbetreibende.
Es befanden sich ein ehemaliger Gauleiter der NSDAP (Karl Friedrich Brueck), fünf
Kreisleiter (Robert Budell, Josef Jost, Karl Wilhelm Schäfer, Fritz Schwitzgebel und
Peter Simmer), vier Ortsgruppenleiter, der zweithöchste HJ-Führer im Saarland
(Bannführer Fritz Berrang), sechs SD- oder Gestapobeamte und drei Denunzianten
unter den Schuldigen. Bis auf einen Gestapobeamten hatten alle Schuldigen der
NSDAP angehört (vor 1933: 8, 1933: 10, nach 1935: 2); zehn davon waren unter
dem NS-Regime aus der Kirche ausgetreten. Als NS-Aktivisten wurden 16, als
Nutznießer neun Betroffene angesehen. Letzteres betraf vor allem die Angehörigen
des öffentlichen Dienstes, die ihre berufliche Karriere durch die Parteiaktivitäten be
schleunigt hatten (zum Beispiel wurde Kreisleiter Simmer 1938 zum Landrat er
nannt). SD-Mitarbeiter, Denunzianten und Gestapobeamte standen unter dem Ver
dacht, politischen Gegnern des NS-Regimes Schaden zugefügt zu haben. Für die
Spruchkammer bestand das Problem, dies konkret nachzuweisen.
Alle 21 Schuldigen waren nach 1945 interniert und nur vier von ihnen bereits vor der
Spruchkammerverhandlung freigelassen worden. Das Spruchkammerurteil sah nur in
vier Fällen die weitere Internierung des Betroffenen vor; alle anderen wurden nach
Verkündigung des Urteils freigelassen. Alle erstinstanzlichen Verhandlungen fanden
122 LA SB OSR-Spruchkammerakten.
123 Bericht Sanders, Oktober 1955; Privatunterlagen Sander. Gegen Personen, die auf der Grundlage des
KR-Gesetzes Nr. 10 zu einer mehljährigen Haftstrafe verurteilt worden waren (zum Beispiel Hermann
Röchling) oder bei denen Anfang der 50er Jahre noch ein strafrechtliches Verfahren anhängig war,
wurde kein Epurationsverfahren mehr durchgeführt. Zur NSDAP und den NS-Organisationen an der
Saar; Mallmann/Paul.