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rung einzuholen: J'ai l'honneur de vous rappeller qu'il est formellement interdit de
communiquer ces decisions sans mon agrement 90 . Manderscheid verwies ihn auf die
geltenden Bestimmungen; die Militärregierung erhalte eine Abschrift des Spruchkammerbescheides
und könne in einer Frist von drei Monaten den Staatskommissar
anweisen, Berufung einzulegen 91 .
Die Militärregierung nahm dieses Einspruchsrecht in Anspruch; dies war auch öffentlich
bekannt: Staatssekretär Hector erwähnte am 27. Juli 1948 im Landtag die
bisher eingelegten Berufungen, die größtenteils auf Anweisung des Hohen Kommissariats
durch den Staatskommissar vorgenommen wurden 92 . Die Militärregierung
legte in den Fällen Berufung ein, in denen sie die politische Belastung der Betroffenen
durch das Spruchkammerurteil nicht genügend berücksichtigt sah. Allerdings
war die Spruchkammer weder an Weisungen des Staatskommissars noch der Militärregierung
gebunden. Daher hatten die Berufungen nur dann den gewünschten Erfolg,
wenn neues, brauchbares Belastungsmaterial vorgelegt wurde. War der Antrag auf
Berufung aussichtslos, zog der Staatskommissar ihn wieder zurück und informierte
die Militärregierung. Von 70 Berufungen, die das Hohe Kommissariat in der Zeit
vom Dezember 1948 bis Juni 1949 eingelegt hatte, wurden 27 vom Staatskommissar
zurückgezogen und führte die Berufungsverhandlung nur in sechs Fällen zu der gewünschten
Verschärfung der Sanktionen 93 . Gegen die Entscheidungen der Berufungsinstanz
gab es als letztes Rechtsmittel die Revision, welche aber nur bei Verfahrensfehlem
eingelegt werden konnte. Die Entscheidung darüber oblag dem
Staatskommissar - angewandt wurde es nie 94 .
Die RAO hatte einem Einspruch keinerlei aufschiebende Wirkung zugesprochen.
Eine Sanktion konnte weiterhin nur über die Militärregierung und seit Anfang 1947
über den CSE vorläufig ausgesetzt werden. Anfang Juli 1947 forderten die saarländischen
Parteien angesichts der immer desolater werdenden Personallage einen allgemeinen
Sanktionsaufschub für alle Betroffenen bis zur endgültigen Spruchkammerentscheidung.
Die Verwaltungskommission schloß sich diesem Wunsch an und intervenierte
entsprechend - allerdings vergeblich - bei der Militärregierung 95 . Die
Durchführungsbestimmungen zur RAO ermächtigten im November 1947 den Staatskommissar,
die Vollstreckung von Sanktionsmaßnahmen bis zur Spruchkammerentscheidung
auszusetzen 96 . Die Militärregierung beanspruchte aber weiterhin ein Kontrollrecht,
soweit es sich um Epurationsbescheide des CSE - und nicht um Spruchkammerurteile
- handelte. Nach der Kritik Grandvals an den bisherigen Spruchkammerurteilen,
die er als blanchisserie bezeichnet hatte, beschloß Leroy Ende Januar
90 GMSA/DAA/IC-EPU 10107: Leroy, 28.11.1947; LA SB OSR 75.
91 Vermerk Manderscheids über ein Gespräch mit Leroy, 4.12.1947; LA SB OSR 75.
92 Zum Beispiel gegen das Spruchkammerurteil des Lehrers T. aus Dudweiler; HCRFS/REL/ADM/EPU
6843: Grandval an Manderscheid, 26.11.1948; LA SB OSR 126. Ltag Saar l.WP Drs. 1/35: Sitzungsbericht,
27.7.1948, S. 12.
93 Manderscheid an Gauthier, 24.10.1949; LA SB OSR 71.
94 HCRFS/JUR 254: Antoine, 28.10.1948; MAE NANTES Miss.Jur. G VI 6.
95 Die Vorsitzenden der CVP, SPS, DPS und KP an Müller, 9.7.1947; Kuchenbecker an Grandval, 2. u.
20.8.1948; LA SB VK205.
96 § 3 Dfbest., 26.8.1947 (Anm. 41).