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renden Leute nicht demokratisch waren, sondern weil die kleinen Leute den damaligen
Staat ausgehöhlt haben 84 .
Dieses vierte Amnestiegesetz, nach der Jugend-, der Mitläufer- und der Saarlandamnestie,
bewirkte, daß die gegen Mitläufer und Minderbelastete verhängten
Sanktionen am 1. Juli 1951 aufgehoben und anhängige Verfahren eingestellt wurden.
Nur die Schuldigen auferlegten Sanktionen wurden teilweise aufrechterhalten 85 . Als
einziges Epurationsorgan war weiterhin der Staatskommissar beim Oberverwaltungsgericht
tätig. Er stellte Epurationsbescheide aus und konnte weiterhin Verfahren
gegen Schuldige durchführen 86 .
Nach der Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland, am
5. Juli 1957 lautete die Schlagzeile der DPS-Zeitung "Deutsche Saar": Wiederherstellung
des inneren Rechtsfriedens. DPS zieht Schlußstrich unter Entnazifizierung.
Kein Staatsbürger zweiter Klasse mehr. Ein Beispiel für die gesamte Bundesrepublik.
EPURATION hat im Saarland tiefe Spuren hinterlassen. Fünf Monate später wurde
das Gesetz zum Abschluß der Maßnahmen zur Befreiung von Nationalsozialismus
und Militarismus verabschiedet: Alle Entnazifizierungsmaßnahmen wurden außer
Kraft gesetzt 87 . Das Gesetz trat erst im August 1958 nach Aufhebung des Art. 130
der saarländischen Verfassung in Kraft 88 .
2.4. Das Spruchkammerverfahren
Die Kontrolle durch die Militärregierung und das Hohe Kommissariat
ln der Militärregierung bestand anfangs Unklarheit bezüglich ihrer Kontrollbefugnisse
beim neuen Spruchkammerverfahren. Leroy beanspruchte auch gegenüber den
Spruchkammerurteilen ein Vetorecht. Er wollte diesen Urteilen nur die Bedeutung
von Vorschlägen zukommen lassen, über welche die Militärregierung wie bisher in
letzter Instanz zu entscheiden habe 89 . Nachdem die ersten Spruchkammersitzungen
stattgefunden hatten, protestierte er bei Manderscheid dagegen, daß die Urteile den
Betroffenen zugestellt worden waren, ohne vorher die Zustimmung der Militärregie84
Ltag Saar l.WP, 10.7.1951, ebd.
85 Die Betätigung als Lehrer, Prediger, Verleger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunkkommentator
blieb weiterhin untersagt. Schuldige hatten keinen Anspruch auf eine Pension aus öffentlichen Mitteln.
Die Frage des Wahlrechts sollte im künftigen Wahlgesetz geregelt werden.
86 Die Abwicklungsstelle des Staatskommissars existierte noch im August 1953. Sie stellte Epurationsbescheide
aus, die für Aufenthaltserlaubnisse, Versorgungsansprüche u.ä. gebraucht wurden; Sander an
den Minister für Arbeit, Kim, 12.8.1953; LA SB OSR 130.
87 "Deutsche Saar", 5.7.1957; LA SB SBA A I 19; Gesetz Nr. 601, 22.11.1957; ABl-Saar Nr. 110/58
(25.8.1958), S. 787f.
88 Die verfassungsmäßigen Freiheiten und Rechte können nicht Bestimmungen zur Überw indung von Nationalsozialismus
und Militarismus, zur Wiedergutmachung des von ihnen verschuldeten Unrechts entgegengehalten
werden; Art. 130 Verfassung des Saarlandes, 15.12.1947; Gesetz Nr. 640, 1.7.1958;
ABl-Saar Nr. 106/58 (9.8.1958), S. 735.
89 Kuchenbecker an Müller, 29.5.1947, u. Vermerk Kuchenbeckers über ein Gespräch mit Leroy,
7.7.1947; LA SB VK 166 u. 205.