Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

314

hatten 79 .  Jeder  Betroffene  hatte  das  Recht,  gegen  die  Entscheidung  Einspruch  bei  der
Spruchkammer  einzulegen,  in  der  ein  Richter  den  Vorsitz  innehatte.  Der  bisherige
Vorsitzende  des  OSR  I,  Gelzleichter,  wurde  ab  1.  Februar  1950  zum  nebenamtlichen
Vorsitzenden  der  neuen  Spruchkammer  bestellt.
Staatssekretär  Hector  beauftragte  Staatskommissar  Sander  im  Oktober  1950  entsprechend ­
  den  Empfehlungen  des  deutschen  Bundestages  einen  neuen  Gesetzesentwurf
auszuarbeiten 80 .  Hector  begründete  diesen  Schritt  vor  dem  Landtag  mit  der  Notwendigkeit, ­
  fast  sechs  Jahre  nach  Kriegsende  das  politische  Säuberungsverfahren  zum
Abschluß  bringen  zu  müssen 81 .  Während  der  Entwurf  im  Landtag  nicht  diskutiert
wurde,  blieb  in  den  Beratungen  des  Rechtsausschusses  die  Frage  der  Unterhaltszahlungen ­
  für  Schuldige  oder  ihrer  Hinterbliebenen  bis  zuletzt  strittig 82 .  Die  für  den
25.  Mai  1951  vorgesehene  dritte  Lesung  wurde  verschoben,  da  die  SPS-Fraktion  eine
gemeinsame  Verabschiedung  des  Abschlußgesetzes  mit  dem  Änderungsgesetz  zur
Wiedergutmachung  forderte.  Am  10.  Juli  1951  wurde  das  Gesetz  über  den  Abschluß
des  politischen  Säuberungsverfahrens  bei  zwei  Stimmenthaltungen  angenommen 83 .
Nach  der  Abstimmung  kam  es  zur  einzigen  Wortmeldung  im  gesamten  Gesetzgebungsverfahren: ­
  Der  Abgeordnete  Gustav  Levy,  der  als  Jude  1935  hatte  emigrieren
müssen  und  mehrere  Familienmitglieder  durch  den  NS-Terror  verloren  hatte,  begründete ­
  seine  Stimmenthaltung  mit  der  Enttäuschung  über  die  schlechte  Behandlung ­
  der  Opfer  des  NS-Regimes.  Während  aktive  Nationalsozialisten  heute  wohlwollend ­
  behandelt  würden,  würden  sich  die  Opfer  des  Nazi-Terrors  schon  wieder
verängstigt  auf  die  Seite  drücken  lassen.  Er  wies  auf  die  Mitschuld  der  kleinen  Leute
hin:  Es  ist  nicht  immer  die  oberste  Instanz,  die  den  Staat  regiert,  es  regieren  oft  die
untergeordneten  Instanzen.  Warum  ist  Weimar  untergegangen?  Nicht,  weil  die  füh-79

  Stein  und  Pattat  waren  zuletzt  Vorsitzende  einer  OSR-Kammer,  Postamtmann  Wilhelm  Fries  Beisitzer
im  OSR  gewesen;  Sander  an  Justizminister  Braun.  6.1.1950;  Sander  an  Hector,  21.7.1950;  LA  SB  OSR
72.
80  Der  Bundestag  hatte  in  seiner  108.  Sitzung  am  15.  Dezember  1950  (Stenographische  Berichte,
5.  4065ff.)  neun  Richtlinien  zur  Beendigung  der  Entnazifizierung  in  den  Bundesländern  verabschiedet
(Drs.  11/1658),  unter  anderen:  1.  Verfahren  mit  dem  Ziel  der  Einstufung  in  die  Kategorien  III,  IV  und  V
sollten  nach  dem  1.  Januar  1951  nicht  mehr  betrieben  werden;  2.  Personen  der  Kategorie  I  und  II  sollten ­
  bis  zum  31.  März  1951  beantragen  können,  in  einem  Nachverfahren  in  eine  mildere  Kategorie  herabgestuft ­
  zu  werden;  ...  5.  Berufs-  und  Tätigkeitsbeschränkungen  sollten  zum  1.  April  1951  in  Wegfall
kommen,  mit  folgenden  Ausnahmen  für  die  Kategorien  I  und  II:  Lehrer,  Prediger,  Redakteur,  Rundfunkkommentator, ­
  Polizei,  Auswärtiger  Dienst  oder  höherer  öffentlicher  Dienst;  6.  mit  Ausnahme  der
Kategorien  I  und  II  sollten  die  Beschränkungen  des  aktiven  und  passiven  Wahlrechts  zum  1.  April
1951  entfallen;  7.  Vermögenssperren  sollten  zum  selben  Zeitpunkt  aufgehoben  werden,  bereits  ausgesprochene ­
  Vermögenseinziehungen  jedoch  weitergelten;  ...  9.  bei  Verurteilungen  zu  Arbeitslager  sollte
vom  Gnadenrecht  weitgehend  Gebrauch  gemacht  werden.  Hierzu:  Fürstenau,  S.  157f.  Hector  an  Sander, ­
  11.10.1950,  u.  an  Grandval,  29.12.1950;  Privatunterlagen  Sander;  MAE  NANTES  Miss.Jur.  G  VI
6.
81  Das  Hohe  Kommissariat  hatte  keine  Einwände  gegen  den  Entwurf  gehabt.  Ltag  Saar  1  .WP  Drs.  11/640,
22.1.1951,  u.  Drs.  1/100:  Sitzungsbericht,  27.1.1951,  S.  462f.
82  Witwen  von  Schuldigen  konnte.  Waisen  mußte  Unterhaltsbeihilfe  gewährt  werden;  Ltag  Saar  l.WP:
120.,  121.  u.  122.  Sitzung  des  Rechtsausschusses,  28.3.,  4.  u.  12.4.1951;  LTA  SB;  Drs.  11/694.
20.4.1951,
83  Abschlußgesetz,  10.7.1951:  ABI-Saar  Nr.  36/51  (18.8.1951),  S.  985f.;  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/108  u.
1/113:  Sitzungsbericht,  23.5.  u.  10.7.1951.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.