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in einer strittigen Personalfrage 67 68 . Das Hohe Kommissariat hatte in den letzten Monaten
mit zunehmender Schärfe die zu milden Spruchkammerurteile - insbesondere
der Berufungsspruchkammer I unter Richter Baltes - kritisiert. Grandval verlangte
im September 1948 die Entlassung Baltes unter Hinweis auf dessen politische Belastung:
II est evidemment indispensable ... que les Presidents de chacune d'entre eiles
n'aient pas un passe presque aussi Charge que celui de certains de ceux qui comparaitront
devant eiles Der Ministerrat beschloß daraufhin, Baltes bei der Neuorganisation
des Verfahrens nicht mehr zu berücksichtigen 69 . Baltes wehrte sich gegen
die Vorwürfe und erklärte, daß er stets nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und
der Menschlichkeit gehandelt und nur die wirklich festgestellten Tatsachen als Belastungen
des Betroffenen habe gelten lassen. Außerdem könne der Vorsitzende nicht
allein für die milden Urteile verantwortlich gemacht werden, da die Spruchkammer
mit Stimmenmehrheit entscheide 70 . Das Hohe Kommissariat ging davon aus, daß
Baltes sofort abberufen worden war, und gab, nachdem auch andere Streitpunkte zu
seiner Zufriedenheit gelöst worden waren, seine Zustimmung zur Veröffentlichung
der Saarlandamnestie. Baltes arbeitete aber aus Gründen der Verfahrenskontinuität
als Vorsitzender der Berufungsspruchkammer weiter. Grandval protestierte Ende Januar
1949 gegen diese Mißachtung der gemeinsamen Vereinbarung und forderte
seine sofortige Entlassung. Baltes beendete seine Tätigkeit erst im März 1949 71 .
Nachdem die Saarlandamnestie am 6. November 1948 in Kraft getreten war, fanden
die ersten Verhandlungen vor den neuen Kammern des OSR statt 72 ; ihre Zusammensetzung
hatte seit August 1948 festgestanden 73 . Für die Durchführung der Saarlandamnestie
war allein der Staatskommissar zuständig. Dem Hohen Kommissar
wurden die unter die Amnestie fallenden Personen genannt, um ihm Gelegenheit zu
geben, Belastungsmaterial, das eine Amnestie ausschloß, rechtzeitig dem Staatskommissar
zu übergeben 74 .
67 Hoffmann an Grandval, 8.10.1948; Reg.Saar./Informationsamt: Dorscheid an Hoffmann, 22.9.1948;
LA SB SK 1265/14f.u. 372.
68 HCRFS/CAB: Grandval an Hoffmann, 15.9.1948; LA SB SK 1590. Dies war nur ein vorgeschobenes
Argument, da die Militärregierung Mitte 1947 alle Spruchkammervorsitzenden überprüft und genehmigt
hatte.
69 Manderscheid an Hector, 25.10., 2.11.1948, u. an das Hohe Kommissariat, 12.11.1948; LA SB SK
1025, OSR 129 u. 127.
70 Baltes an Manderscheid, 30.10.1948; LA SB OSR 129.
71 Baltes verhandelte die anhängigen Berufungen gegen die Spruchkammerurteile der Jahre 1947/48
weiter; erst im März 1949 wurde er durch Gelzleichter ersetzt. HCRFS/CAB 13417 u. 15402: Grandval
an Hoffmann, 5.11.1948 u. 27.1.1949; MAE NANTES Cab.Pol. 53/17 u. 20.
72 Manderscheid, 12.11.1948 (Anm. 69).
73 Manderscheid an Hector, 3. u. 24.8.1948; LA SB OSR 129 u. 127.
74 Raabe, 23.11.1948 (Anm. 30).