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Tabelle 29:
Saarlandamnestie (31. Juli 1948):
Kategorie
Rang, bzw. Posteninhaber (einschließlich und
niedriger)
NSDAP
NS-Gliederungen:
- Waffen-SS
-SA
- Marine-, Reiter-SA, NSKK
-HJ
Angeschlossene Verbände:
Zellenleiter, Kassenleiter, -revisor und Filmwart
der Ortsgruppe
alle nach 1943 Zwangsrekrutierten
Oberscharführer
Truppführer
Gefolgschaftsführer
Funktionsinhaber auf Örtsebene
Von den ausstehenden Geldbußen mußten nur noch 30% des Betrages bezahlt werden.
Gegen den ablehnenden Bescheid des Staatskommissars konnte innerhalb von
14 Tagen Einspruch eingelegt werden, über den die Spruchkammer entschied. Nachverfahren
gegen Minderbelastete fanden nicht mehr statt - ihre Sühnemaßnahmen
fielen nach Ablauf der Bewährungsfrist weg, Mitläufern wurden sie sofort erlassen.
Als Spruchkammerorgane waren nur noch der Oberste Säuberungsrat (OSR) als
1. Instanz (mit mehreren Kammern) und die Spruchkammer als 2. Instanz vorgesehen
- alle anderen Epurationsorgane wurden aufgelöst. Anhängige Verfahren gingen
- bis auf bereits eingelegte Berufungen gegen Spruchkammerurteile 64 - an den OSR
über. Die neuen Organe setzten sich aus jeweils vier Mitgliedern, die auf Vorschlag
des Staatskommissars von der Regierung ernannt wurden, zusammen; der Vorsitzende
der Spruchkammer mußte die Befähigung zum Richteramt haben. Der OSR
verhandelte mündlich gegen alle Personen, die als Hauptschuldige oder Schuldige
angesehen wurden, ansonsten im schriftlichen Verfahren. Gegen die Entscheidung
des OSR war Einspruch gemäß den Bestimmungen der RAO zulässig. Das Urteil der
Spruchkammer war endgültig. Alle mündlichen Verhandlungen waren öffentlich, die
Termine wurden vierzehn Tage vorher in der Tagespresse bekanntgegeben.
Manderscheid ordnete am 21. September 1948 an, daß die Untersuchungsausschüsse
der Spruchkammern ihre Tätigkeit einzustellen hatten 65 . Es dauerte aber noch drei
Monate, bis die Saarlandamnestie veröffentlicht werden und damit in Kraft treten
konnte. Das Hohe Kommissariat verweigerte seine Genehmigung 66 . Die Ursache lag
64 Diese wurden bis Juli 1949 vor der Berufungs-SprK I verhandelt; Manderscheid an Grandval,
29.11.1948; LA SB OSR 127.
65 Staatskommissar an die Vorsitzenden der Untersuchungsausschüsse, 21.9.1948; LA SB OSR 129.
66 Nach dem Erlaß Nr. 47-2436 der französischen Regierung vom 31. Dezember 1947 mußten saarländische
Verordnungen und Gesetze vor ihrer Veröffentlichung vom Hohen Kommissar genehmigt werden;
Döcret, 31.12.1947 (Kapitel E.1.4. Anm. 35).