Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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rungswünsche  der  CVP-Landtagsfraktion  und  das  Ergebnis  der  Ausschußberatungen
vorgelegt 59 .  Der  Rechtsausschuß  sprach  sich  zwar  für  das  Gesetz  aus,  empfahl  dem
Landtag  aber  eine  Art  Schutzgesetz,  falls  sich  wieder  gewisse  nationalistische  Neigungen ­
  regen  würden 60 .  Auch  die  Abgeordnete  Irmgard  Fuest  (CVP)  mahnte  zur
Vorsicht,  da  durch  die  sehr,  sehr  weitgehende  Amnestie  die  Gefahr  entstehe,  daß
Menschen,  bei  denen  vielleicht  eine  Umerziehung  nicht  unangebracht  wäre,  wieder
in  einflußreiche  Positionen  zurückkämen.  Alle  Fraktionen  begrüßten  aber  die  Amnestie. ­
  Georg  Blank  (DPS)  sorgte  für  Heiterkeit,  als  er  auf  seine  Erfahrungen  mit  der
Entnazifizierung  zu  sprechen  kam:  Haben  Sie  schon  einmal  einen  überzeugten  Nationalsozialisten ­
  kennengelernt?  Wer  mit  Epurationen  beruflich  oder  politisch  zu  tun
hat,  der  weiß,  daß  die  weitaus  größte  Zahl  der  Parteimitglieder  Antifaschisten  gewesen ­
  sind.  Es  ist  deshalb  nur  konsequent,  wenn  wir  unseren  kleinen  Kreis  erweitern
und  die  ganze  NSDAP  als  Antifaschisten  miteinbeziehen  61 .
Das  Gesetz  zur  Vereinfachung  des  politischen  Säuberungsverfahrens  ("Saarlandamnestie" ­
  genannt)  wurde  -  bei  einer  Gegenstimme  -  am  31.  Juli  1948  angenommen ­
 62 .  Der  Kreis  der  Amnestierten  war  gegenüber  dem  Regierungsentwurf  zum
einen  erweitert  (NSDAP,  Waffen-SS),  zum  anderen  eingeschränkt  worden  (NSFK,
Allgemeine  SS) 63 .

59  Die  CVP  wünschte  eine  Erweiterung  der  Amnestie  (u.a.:  SA  bis  einschließlich  Oberscharführer,  NSFK
bis  Obertruppführer);  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  11/118,  25.7.1948.  Siehe  auch  das  Schreiben  Manderscheids
an  das  Hohe  Kommissariat  (zur  gefälligen  Kenntnisnahme),  29.7,1948;  LA  SB  OSR  127.
60  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/37:  Sitzungsbericht,  30.7.1948,  S.  20ff.;  Beschlußprotokoll  der  23.  Sitzung  des
Rechtsausschusses,  30.7.1948,  S.  2;  LTA  SB.
61  Ebenda.  Die  Wahlgesetze  der  Militärregierung  hatten  dazu  geführt,  daß  sich  unter  den  Abgeordneten
des  Landtages  in  der  1.  Wahlperiode  kein  NSDAP-Mitglied  und  nur  ein  Mitglied  einer  NS-Gliederung
befand  (ein  CVP-Abgeordneter  war  1937  dem  NSFK  beigetreten,  wurde  aber  später  zum  aktiven  Gegner ­
  des  NS-Regimes).  Unter  den  28  Abgeordneten  der  CVP  befanden  sich  19  ehemalige  Mitglieder  der
Deutschen  Front  (DF)  und  18  der  NSV;  drei  hatten  nach  1935  emigrieren  müssen  und  sieben  hatten
durch  das  NS-Regime  Nachteile  erlitten.  Unter  den  17  SPS-Abgeordneten  befanden  sich  ein  ehemaliges ­
  Mitglied  der  DF  und  vier  der  NSV;  neun  waren  emigriert  gewesen  und  15  galten  als  Opfer  des  NS-Regimes.
  Beide  Abgeordnete  der  KP  und  einer  der  DPS  waren  Emigranten;  GMSA:  "Assemblee  legislative ­
  sarroise:  Deputes",  o.D.  (1947/48);  AOFAA  CC  POL  I  H  8  c  p.23.
62  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  11/134,  31.7.1948;  Drs.  1/38:  Sitzungsbericht,  31.7.1948;  S.  2-6.
63  Mitglieder  der  Allgemeinen  SS  waren  von  der  Amnestie  ausgenommen;  Vereinfachungsgesetz,
31.7.1948;  ABl-Saar  Nr.  83/48  (6.11.1948),  S.  1327-1330.
            
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