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rungswünsche der CVP-Landtagsfraktion und das Ergebnis der Ausschußberatungen
vorgelegt 59 . Der Rechtsausschuß sprach sich zwar für das Gesetz aus, empfahl dem
Landtag aber eine Art Schutzgesetz, falls sich wieder gewisse nationalistische Neigungen
regen würden 60 . Auch die Abgeordnete Irmgard Fuest (CVP) mahnte zur
Vorsicht, da durch die sehr, sehr weitgehende Amnestie die Gefahr entstehe, daß
Menschen, bei denen vielleicht eine Umerziehung nicht unangebracht wäre, wieder
in einflußreiche Positionen zurückkämen. Alle Fraktionen begrüßten aber die Amnestie.
Georg Blank (DPS) sorgte für Heiterkeit, als er auf seine Erfahrungen mit der
Entnazifizierung zu sprechen kam: Haben Sie schon einmal einen überzeugten Nationalsozialisten
kennengelernt? Wer mit Epurationen beruflich oder politisch zu tun
hat, der weiß, daß die weitaus größte Zahl der Parteimitglieder Antifaschisten gewesen
sind. Es ist deshalb nur konsequent, wenn wir unseren kleinen Kreis erweitern
und die ganze NSDAP als Antifaschisten miteinbeziehen 61 .
Das Gesetz zur Vereinfachung des politischen Säuberungsverfahrens ("Saarlandamnestie"
genannt) wurde - bei einer Gegenstimme - am 31. Juli 1948 angenommen
62 . Der Kreis der Amnestierten war gegenüber dem Regierungsentwurf zum
einen erweitert (NSDAP, Waffen-SS), zum anderen eingeschränkt worden (NSFK,
Allgemeine SS) 63 .
59 Die CVP wünschte eine Erweiterung der Amnestie (u.a.: SA bis einschließlich Oberscharführer, NSFK
bis Obertruppführer); Ltag Saar l.WP Drs. 11/118, 25.7.1948. Siehe auch das Schreiben Manderscheids
an das Hohe Kommissariat (zur gefälligen Kenntnisnahme), 29.7,1948; LA SB OSR 127.
60 Ltag Saar l.WP Drs. 1/37: Sitzungsbericht, 30.7.1948, S. 20ff.; Beschlußprotokoll der 23. Sitzung des
Rechtsausschusses, 30.7.1948, S. 2; LTA SB.
61 Ebenda. Die Wahlgesetze der Militärregierung hatten dazu geführt, daß sich unter den Abgeordneten
des Landtages in der 1. Wahlperiode kein NSDAP-Mitglied und nur ein Mitglied einer NS-Gliederung
befand (ein CVP-Abgeordneter war 1937 dem NSFK beigetreten, wurde aber später zum aktiven Gegner
des NS-Regimes). Unter den 28 Abgeordneten der CVP befanden sich 19 ehemalige Mitglieder der
Deutschen Front (DF) und 18 der NSV; drei hatten nach 1935 emigrieren müssen und sieben hatten
durch das NS-Regime Nachteile erlitten. Unter den 17 SPS-Abgeordneten befanden sich ein ehemaliges
Mitglied der DF und vier der NSV; neun waren emigriert gewesen und 15 galten als Opfer des NS-Regimes.
Beide Abgeordnete der KP und einer der DPS waren Emigranten; GMSA: "Assemblee legislative
sarroise: Deputes", o.D. (1947/48); AOFAA CC POL I H 8 c p.23.
62 Ltag Saar l.WP Drs. 11/134, 31.7.1948; Drs. 1/38: Sitzungsbericht, 31.7.1948; S. 2-6.
63 Mitglieder der Allgemeinen SS waren von der Amnestie ausgenommen; Vereinfachungsgesetz,
31.7.1948; ABl-Saar Nr. 83/48 (6.11.1948), S. 1327-1330.