Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Tabelle  28:
Amnestien  nach  dem  Entwurf  Sanders:

Kategorie

Rang,  bzw.  Posteninhaber  (einschließlich  und
niedriger)

Gestapo  und  SD
NSDAP
NS-Gliederungen:
-  Waffen-SS
-  Allgemeine  SS
-  SA,  NSFK,  NSKK
-HJ
Angeschlossene  Verbände:

Vertrauensmänner,  die  nur  bis  zum  1.  September
1939  tätig  gewesen  waren
Parteibeamte,  ausschließlich  Ortsgruppenleiter  und
-Schulungsleiter
Scharführer  und  alle  nach  1943  Zwangsrekrutierten
Unterscharführer,  die  nach  Kriegsbeginn
nicht  mehr  aktiv  tätig  gewesen  waren
Sturmführer
Oberstammführer
Funktionsinhaber  auf  Ortsebene

Die  Mission  Juridique  kritisierte  den  Umfang  der  geplanten  Amnestie.  Mitarbeiter
Antoine  teilte  Hector  mit,  daß  von  einer  Beratung  des  Entwurfes  im  Landtag  vorerst
abzusehen  und  die  Genehmigung  des  Hohen  Kommissars  abzuwarten  sei 56 .  Am
25.  Juli  1948  wurde  dem  Landtag  der  Regierungsentwurf  vorgelegt,  in  dem  die
Amnestiemaßnahmen  reduziert  worden  waren.  Dies  betraf  die  Bestimmungen  für
NSDAP-Funktionäre  (Zellenleiter),  SA-  (Oberscharführer),  NSFK-  und  NSKK-(Truppführer)
  sowie  HJ-Mitglieder  (Gefolgschaftsführer);  außerdem  waren  jetzt  alle
Gestapo-  und  SD-Beamten  von  der  Amnestie  ausgenommen 57 .  Staatssekretär  Hector
begründete  den  Gesetzesentwurf  mit  der  Notwendigkeit,  die  Entnazifizierung  möglichst ­
  rasch  zu  beenden:  Seit  Ende  1945  seien  105.624  Fragebögen  überprüft  worden;
davon  habe  der  CSE/OSR  in  84.847  Fällen  eine  Entscheidung  getroffen.  Erst  die
Hälfte  der  Epurationsbescheide  habe  aber  bislang  den  Betroffenen  zugestellt  werden
können.  Es  seien  noch  etwa  5.000  Einsprüche  zu  bearbeiten.  Hector  rechnete  daher
mit  noch  mindestens  vier  Jahren  Spruchkammertätigkeit.  Hinzu  kämen  die  Ungerechtigkeiten ­
  infolge  des  sich  seit  Kriegsende  gewandelten  Bewertungsmaßstabs:  Da
die  materiellen  Bestimmungen  der  Befreiungsanordnung  wesentlich  milder  als  die
bisherigen  Verfügungen  (sind)  und  auch  die  Auffassung  über  die  politische  Säuberung ­
  sich  in  der  Zwischenzeit  geändert  hat,  ist  es  dazu  gekommen,  daß  die  neuen
Epurationsentscheidungen  und  vor  allem  die  Sprüche  der  Kammern  von  den  alten
Entscheidungen  abweichen.  Der  Entwurf  wurde  ohne  Debatte  an  die  zuständigen
Ausschüsse  überwiesen 58 .  Zur  zweiten  Lesung  wurden  den  Abgeordneten  die  Ände56 ­

  HCRFS/Miss.Jur.,  10.,  16.  u.  19.7.1948;  MAE  NANTES  Miss.Jur.  G  VI  6  u.  Cab.Pol.  49/45.  Siehe
auch:  Ltag  Saar  l.WP:  Beschlußprotokoll  der  19.  Sitzung  des  Rechtsausschusses,  12.7.1947,  S.  2;  LTA
SB.
57  Ltag  Saar  l.WP  Drs.II/118,  25.7.1948.
58  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/35:  Sitzungsbericht,  27.7.1948,  S.  lOff.
            
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