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Tabelle 28:
Amnestien nach dem Entwurf Sanders:
Kategorie
Rang, bzw. Posteninhaber (einschließlich und
niedriger)
Gestapo und SD
NSDAP
NS-Gliederungen:
- Waffen-SS
- Allgemeine SS
- SA, NSFK, NSKK
-HJ
Angeschlossene Verbände:
Vertrauensmänner, die nur bis zum 1. September
1939 tätig gewesen waren
Parteibeamte, ausschließlich Ortsgruppenleiter und
-Schulungsleiter
Scharführer und alle nach 1943 Zwangsrekrutierten
Unterscharführer, die nach Kriegsbeginn
nicht mehr aktiv tätig gewesen waren
Sturmführer
Oberstammführer
Funktionsinhaber auf Ortsebene
Die Mission Juridique kritisierte den Umfang der geplanten Amnestie. Mitarbeiter
Antoine teilte Hector mit, daß von einer Beratung des Entwurfes im Landtag vorerst
abzusehen und die Genehmigung des Hohen Kommissars abzuwarten sei 56 . Am
25. Juli 1948 wurde dem Landtag der Regierungsentwurf vorgelegt, in dem die
Amnestiemaßnahmen reduziert worden waren. Dies betraf die Bestimmungen für
NSDAP-Funktionäre (Zellenleiter), SA- (Oberscharführer), NSFK- und NSKK-(Truppführer)
sowie HJ-Mitglieder (Gefolgschaftsführer); außerdem waren jetzt alle
Gestapo- und SD-Beamten von der Amnestie ausgenommen 57 . Staatssekretär Hector
begründete den Gesetzesentwurf mit der Notwendigkeit, die Entnazifizierung möglichst
rasch zu beenden: Seit Ende 1945 seien 105.624 Fragebögen überprüft worden;
davon habe der CSE/OSR in 84.847 Fällen eine Entscheidung getroffen. Erst die
Hälfte der Epurationsbescheide habe aber bislang den Betroffenen zugestellt werden
können. Es seien noch etwa 5.000 Einsprüche zu bearbeiten. Hector rechnete daher
mit noch mindestens vier Jahren Spruchkammertätigkeit. Hinzu kämen die Ungerechtigkeiten
infolge des sich seit Kriegsende gewandelten Bewertungsmaßstabs: Da
die materiellen Bestimmungen der Befreiungsanordnung wesentlich milder als die
bisherigen Verfügungen (sind) und auch die Auffassung über die politische Säuberung
sich in der Zwischenzeit geändert hat, ist es dazu gekommen, daß die neuen
Epurationsentscheidungen und vor allem die Sprüche der Kammern von den alten
Entscheidungen abweichen. Der Entwurf wurde ohne Debatte an die zuständigen
Ausschüsse überwiesen 58 . Zur zweiten Lesung wurden den Abgeordneten die Ände56
HCRFS/Miss.Jur., 10., 16. u. 19.7.1948; MAE NANTES Miss.Jur. G VI 6 u. Cab.Pol. 49/45. Siehe
auch: Ltag Saar l.WP: Beschlußprotokoll der 19. Sitzung des Rechtsausschusses, 12.7.1947, S. 2; LTA
SB.
57 Ltag Saar l.WP Drs.II/118, 25.7.1948.
58 Ltag Saar l.WP Drs. 1/35: Sitzungsbericht, 27.7.1948, S. lOff.