308
stellte die Listen zusammen und überreichte sie Manderscheid zur Durchführung.
Dieser konnte in Einzelfällen eine Amnestie ablehnen 52 . Die Zuständigkeit für die
Verordnung Nr. 133 verblieb auch später beim Hohen Kommissariat. Die saarländischen
Spruchkammern konnten zwar Betroffene amnestieren, mußten aber die Genehmigung
der Militärregierung abwarten 53 .
Das 1. Vereinfachungsgesetz vom 31. Juli 1948 (Saarlandamnestie)
Die Verordnung Nr. 133 hatte die saarländischen Forderungen nur zum Teil erfüllt.
Manderscheid kritisierte, daß politisch gering belastete Nationalsozialisten weder das
Recht auf Einspruch besäßen noch unter die Amnestie fielen. Auch im Landtag
wurde immer nachdrücklicher eine umfassendere Amnestie gefordert. Abgeordneter
Karl Hoppe (KP) erklärte: Wenn man Krupp, Kaiser und andere freispricht, kann
man den kleinen Blockleiter oder Ortsgruppenleiter, der sich sonst nichts zuschulden
kommen ließ, nicht mehr verurteilen 54 , Ein Entwurf wurde jedoch erst Anfang Juli
1948 von dem neuen stellvertretenden Staatskommissar, Sander, vorgelegt. Dieser
sah, neben einer umfangreichen Amnestie, von der nur noch die Hauptschuldigen
und Schuldigen ausgeschlossen sein sollten, auch eine organisatorische Straffung des
Verfahrens vor 55 .
52 Sauerland, Vermerk über Rücksprache mit Leroy, 23.12.1947; Manderscheid: Vermerk, 4.3.1948; LA
SB OSR 75 u. 76. Die Veröffentlichung der Epurationsbescheide im Amtsblatt wurde im Dezember
1947 vorerst eingestellt, um die Amnestiebescheide drucken zu können; Raabe, 22.5.1948 (Anm. 30).
53 So wurde im März 1949 bei einem ehemaligen Gestapobeamten die Anwendung der Verordnung
Nr. 133 verweigert. Die Spruchkammer stufte den Betroffenen daraufhin als Mitläufer ein; LA SB SK
1248 u.I OSR 148/48.
54 Die Regierung hatte bereits im Januar 1948 Sauerland mit der Ausarbeitung einer neuen Amnestieverordnung
beauftragt. Reg./Saar.: Beschluß der 8. Kabinettssitzung, 13.1.1948; Manderscheid: Erfahrungsbericht
über die Epuration, o.D. (April/Mai 1948); LA SB Min/Kultus Z II A 2 g-1 u. OSR 76;
Ltag Saar l.WP Drs. 1/26: Sitzungsbericht, 1./2.7.1948.
55 "Anregungen für einen Entwurf zur Vereinfachung und Beschleunigung im Säuberungsverfahren",
2.7,1948; "Gesetz über die Befreiung von Sühnemaßnahmen im politischen Säuberungsverfahren"
(Entwurf), 12.7.1948; LA SB OSR 76 u. MAE NANTES MissJur. G VI 6.