Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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stierten  "Jugendlichen"  wurde  von  einigen  Mitgliedern  der  Verwaltungskommission
nicht  für  wünschenswert  erachtet.  Leroy  schlug  daraufhin  vor,  jeden  Einzelfall  zu
prüfen 45 .  Kultusminister  Straus  widersetzte  sich  einer  uneingeschränkten  Durchführung ­
  der  Amnestie  in  der  Lehrerschaft.  Leroy  konnte  sich  aber  mit  seiner  Auffassung
durchsetzen,  daß  die  Amnestie  nicht  eingeschränkt  werden  dürfe,  meme  en  ce  qui
concerne  le  personnel  enseignant 46 .
Gouverneur  Grandval  drängte  das  CGAAA  Ende  Oktober  1947  auf  den  baldigen
Erlaß  einer  Mitläuferamnestie,  spätestens  zum  Inkrafttreten  der  saarländischen  Verfassung. ­
  Andernfalls  müsse  für  das  Saarland  eine  Sonderregelung  geschaffen  werden ­
 47 .  Am  26.  November  1947  konnte  die  "Saarländische  Volkszeitung"  melden:
Amnestie  für  alle  einfachen,  nominellen  Mitglieder  der  NSDAP 4 *.  Raabe  versuchte
am  gleichen  Tag  im  Auftrag  der  Verwaltungskommission  Leroy  für  eine  noch  umfassendere ­
  Amnestie  zu  gewinnen.  Alle  Posteninhaber  der  NSDAP  und  der  NS-Organisationen,
  soweit  sie  nicht  nach  den  Bestimmungen  der  Militärregierung  automatisch ­
  zu  entlassen  waren,  sollten  amnestiert  werden.  Müller  wies  die  Militärregierung
auf  die  großen  Hoffnungen  der  Saarländer  hin  und  erklärte,  daß  im  Hinblick  auf  die
in  aller  Kürze  zu  erwartende  endgültige  Durchführung  des  wirtschaftlichen  Anschlusses ­
  die  Anwendung  der  Verordnung  Nr.  133  für  das  Saarland  unseres  Erachtens ­
  in  dieser  Form  nicht  vertretbar  erscheine 49 .  Im  Landtag  forderte  er  am
20.  Dezember  1947,  jetzt  als  Fraktionsvorsitzender  der  CVP,  im  Rahmen  der  Loslösung ­
  von  Baden-Baden,  die  sich  voraussichtlich  in  Kürze  vollziehen  wird  und  die  uns
auch  auf  diesem  Gebiet  eine  Souveränität  sichern  wird,  eine  großzügigere  Auslegung
der  Amnestiebestimmungen 50 .  Leroy  verwies  auf  den  Text  der  Baden-Badener  Verordnung, ­
  zeigte  aber  Verständnis  für  die  saarländischen  Forderungen.
Raabe  konnte  kurz  darauf  der  Verwaltungskommission  mitteilen,  daß  die  Militärregierung ­
  den  saarländischen  Forderungen  entgegengekommen  sei  und  sich  nicht  an
die  Baden-Badener  Durchführungsbestimmungen  halten  werde  -  sie  werde  dies  allerdings ­
  nicht  schriftlich  bestätigen 51 .  Im  Saarland  konnten  dadurch  alle  (!)  nominellen ­
  Mitglieder  der  NSDAP  und  der  NS-Gliederungen  (ausgenommen  die  SS),  ehrenamtliche ­
  Posteninhaber  in  den  angeschlossenen  Verbänden  und  Posteninhaber  in  den
betreuten  und  anderen  Organisationen  (ausgenommen  VDA,  Deutsche  Christen,
Deutsche  Glaubensbewegung  und  SD)  amnestiert  werden.  Der  Service  Epuration

45  Bericht  über  die  gemeinsame  Sitzung  der  Verwaltungskommission  und  der  Militärregierung,
13.8.1947;  LA  SB  VK  24.
46  GMSA/CAB  7868:  Grandval  an  den  Directeur  de  l'Education  Publique,  Babin,  7.9.1947;
GMSA/DAA/EDU:  Babin  an  Grandval,  23.9.1947;  MAE  NANTES  Cab.Pol.  94/128  u.  LA  SB
Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
47  GMSA/CAB:  Grandval  an  das  CGAAA  in  Paris,  22.10.1947;  AOFAA  SEAAA  1/3  p.61.  Die  Verfassung ­
  des  Saarlandes  wurde  am  15.  Dezember  1947  verabschiedet.
48  SVZ  Nr.  63/47  (26.11.1947),  S.  2.
49  VK/Epuration:  Vermerk  Raabes  für  Müller,  26.11.1947,  u.  Schreiben  Müllers  an  Grandval,
28.11.1947;  LA  SB  SK  1590.
50  Ltag  Saar  l.WP  Drs.  1/9:  Sitzungsbericht,  20.12.1947,  S.  8.  Siehe  auch  den  Artikel  in  der  Weihnachtsausgabe ­
  der  SVZ,  Nr.  71/47,  S.  2.
51  VK/Epuration:  Bericht  Raabes,  9.12.1947;  LA  SB  OSR  76.
            
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