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stierten "Jugendlichen" wurde von einigen Mitgliedern der Verwaltungskommission
nicht für wünschenswert erachtet. Leroy schlug daraufhin vor, jeden Einzelfall zu
prüfen 45 . Kultusminister Straus widersetzte sich einer uneingeschränkten Durchführung
der Amnestie in der Lehrerschaft. Leroy konnte sich aber mit seiner Auffassung
durchsetzen, daß die Amnestie nicht eingeschränkt werden dürfe, meme en ce qui
concerne le personnel enseignant 46 .
Gouverneur Grandval drängte das CGAAA Ende Oktober 1947 auf den baldigen
Erlaß einer Mitläuferamnestie, spätestens zum Inkrafttreten der saarländischen Verfassung.
Andernfalls müsse für das Saarland eine Sonderregelung geschaffen werden
47 . Am 26. November 1947 konnte die "Saarländische Volkszeitung" melden:
Amnestie für alle einfachen, nominellen Mitglieder der NSDAP 4 *. Raabe versuchte
am gleichen Tag im Auftrag der Verwaltungskommission Leroy für eine noch umfassendere
Amnestie zu gewinnen. Alle Posteninhaber der NSDAP und der NS-Organisationen,
soweit sie nicht nach den Bestimmungen der Militärregierung automatisch
zu entlassen waren, sollten amnestiert werden. Müller wies die Militärregierung
auf die großen Hoffnungen der Saarländer hin und erklärte, daß im Hinblick auf die
in aller Kürze zu erwartende endgültige Durchführung des wirtschaftlichen Anschlusses
die Anwendung der Verordnung Nr. 133 für das Saarland unseres Erachtens
in dieser Form nicht vertretbar erscheine 49 . Im Landtag forderte er am
20. Dezember 1947, jetzt als Fraktionsvorsitzender der CVP, im Rahmen der Loslösung
von Baden-Baden, die sich voraussichtlich in Kürze vollziehen wird und die uns
auch auf diesem Gebiet eine Souveränität sichern wird, eine großzügigere Auslegung
der Amnestiebestimmungen 50 . Leroy verwies auf den Text der Baden-Badener Verordnung,
zeigte aber Verständnis für die saarländischen Forderungen.
Raabe konnte kurz darauf der Verwaltungskommission mitteilen, daß die Militärregierung
den saarländischen Forderungen entgegengekommen sei und sich nicht an
die Baden-Badener Durchführungsbestimmungen halten werde - sie werde dies allerdings
nicht schriftlich bestätigen 51 . Im Saarland konnten dadurch alle (!) nominellen
Mitglieder der NSDAP und der NS-Gliederungen (ausgenommen die SS), ehrenamtliche
Posteninhaber in den angeschlossenen Verbänden und Posteninhaber in den
betreuten und anderen Organisationen (ausgenommen VDA, Deutsche Christen,
Deutsche Glaubensbewegung und SD) amnestiert werden. Der Service Epuration
45 Bericht über die gemeinsame Sitzung der Verwaltungskommission und der Militärregierung,
13.8.1947; LA SB VK 24.
46 GMSA/CAB 7868: Grandval an den Directeur de l'Education Publique, Babin, 7.9.1947;
GMSA/DAA/EDU: Babin an Grandval, 23.9.1947; MAE NANTES Cab.Pol. 94/128 u. LA SB
Min/Kultus Z II A 2 g.
47 GMSA/CAB: Grandval an das CGAAA in Paris, 22.10.1947; AOFAA SEAAA 1/3 p.61. Die Verfassung
des Saarlandes wurde am 15. Dezember 1947 verabschiedet.
48 SVZ Nr. 63/47 (26.11.1947), S. 2.
49 VK/Epuration: Vermerk Raabes für Müller, 26.11.1947, u. Schreiben Müllers an Grandval,
28.11.1947; LA SB SK 1590.
50 Ltag Saar l.WP Drs. 1/9: Sitzungsbericht, 20.12.1947, S. 8. Siehe auch den Artikel in der Weihnachtsausgabe
der SVZ, Nr. 71/47, S. 2.
51 VK/Epuration: Bericht Raabes, 9.12.1947; LA SB OSR 76.