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deutsche als auch die französische Staatsbürgerschaft. Seit 1939 in Frankreich lebend,
hatte er in Paris zum Dr. jur. promoviert und auf französischer Seite am
2. Weltkrieg teilgenommen. Bis Dezember 1944 hatte er als Generalsekretär einer
Handelsorganisation in Montpellier gelebt. Anfang 1945 war er nach Paris übergesiedelt,
wo er, zusammen mit Gustav Levy, die Leitung der "Association Fran^aise
de la Sarre" übernommen hatte. Gleichzeitig war er seit Januar 1945 Mitglied der
französischen Besatzungstruppen (zuerst in der AMFA, ab Mitte Mai 1945 im
ASTO) gewesen. Er quittierte zum 1. Oktober 1947 den Dienst in der französischen
Militärregierung in Saarbrücken, um aktiv an der Saarpolitik teilnehmen zu können.
Hector war Mitglied des MRS und der CVP. Nachdem er bereits in der 1. Regierung
Hoffmann de facto das Innenministerium geleitet hatte, wurde er 1951 zum Minister
ernannt 31 .
2.3. Durchführungsbestimmungen, Amnestien
und Vereinfachungsgesetze 1947 bis 1951
Die Durchführungsbestimmungen zur RAO
Noch vor Inkrafttreten der RAO am 5. Mai 1947 einigten sich Leroy und Müller darauf,
in Kürze Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um Verfahrens- und Organisationsfragen
zu klären. Parteien und Gewerkschaften wurden aufgefordert, der Verwaltungskommission
Vorschläge zu unterbreiten 32 . Die CVP forderte verbesserte
Verteidigungsmöglichkeiten, eine Erweiterung des Einspruchsrechts und eine Gnadeninstanz.
Die Bestimmung der RAO, daß die angefochtene Entscheidung auch verschärft
werden dürfe ("reformatio in peius"), wurde abgelehnt, da diese Möglichkeit
erst von der NS-Justiz im deutschen Strafrecht eingeführt worden war 33 . Neureuter
und andere Mitglieder des Oberlandesgerichts wollten das Verfahren radikal ändern
und eine richterliche Einspruchsinstanz einrichten 34 . Justitiar Sauerland erarbeitete
detaillierte Änderungsvorschläge zur RAO, die nach Rücksprache und teilweise in
Übereinstimmung mit Staatskommissar Manderscheid am 13. Juni 1947 Müller überreicht
wurden. Unter anderem sollten alle Begriffe, die der RAO einen strafrechtlichen
Charakter gaben, geändert werden (zum Beispiel statt "Gefängnisstrafe"
31 MAE: Note, 19.3.1945; GMSA: Aufstellung zu den Landtagswahlen 1947; CVP-Dossier, o.D. (1950);
AOFAA SEAAA 1/3 p.61 u. p.60 V 16/1; ; MAE Z EU/Sarre 1944-19 d.l; hierzu: Schmidt Bd. 1,
S. 172.
32 Müller: Verfügung, 29.4. u. 2.6.1947; LA SB VK 205. Im Landesarchiv Saarbrücken befinden sich
zwei Memoranden aus den Reihen der CVP, ein Vorschlag des ehemaligen Regierungspräsidenten und
jetzigen Präsidenten des Oberlandesgerichts, Neureuter, Anmerkungen des Justitiars Sauerland und
Vorschläge Kuchenbeckers; LA SB VK 205 u. Min/Justiz 17.
33 CVP-Ortsgruppe Neunkirchen: Rechtsanwältin Fuest an Müller, 21.5.1947; CVP: Hoffmann an Müller,
16.6.1947; LA SB VK 205 u. Min/Justiz 17. Hierzu: Homhardt, Gabriele: Die Stunde der Justiz. Die
Entnazifizierung und Erneuerung des Strafprozeßrechts nach 1945, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung
für Rechtsgeschichte - Germ. Abt. 106 (1989), S. 239-273.
34 Nach dem Bericht Sauerlands an Müller, 17.6.1947; LA SB VK 205.