Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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deutsche  als  auch  die  französische  Staatsbürgerschaft.  Seit  1939  in  Frankreich  lebend, ­
  hatte  er  in  Paris  zum  Dr.  jur.  promoviert  und  auf  französischer  Seite  am
2.  Weltkrieg  teilgenommen.  Bis  Dezember  1944  hatte  er  als  Generalsekretär  einer
Handelsorganisation  in  Montpellier  gelebt.  Anfang  1945  war  er  nach  Paris  übergesiedelt, ­
  wo  er,  zusammen  mit  Gustav  Levy,  die  Leitung  der  "Association  Fran^aise
de  la  Sarre"  übernommen  hatte.  Gleichzeitig  war  er  seit  Januar  1945  Mitglied  der
französischen  Besatzungstruppen  (zuerst  in  der  AMFA,  ab  Mitte  Mai  1945  im
ASTO)  gewesen.  Er  quittierte  zum  1.  Oktober  1947  den  Dienst  in  der  französischen
Militärregierung  in  Saarbrücken,  um  aktiv  an  der  Saarpolitik  teilnehmen  zu  können.
Hector  war  Mitglied  des  MRS  und  der  CVP.  Nachdem  er  bereits  in  der  1.  Regierung
Hoffmann  de  facto  das  Innenministerium  geleitet  hatte,  wurde  er  1951  zum  Minister
ernannt 31 .

2.3.  Durchführungsbestimmungen,  Amnestien
und  Vereinfachungsgesetze  1947  bis  1951
Die  Durchführungsbestimmungen  zur  RAO
Noch  vor  Inkrafttreten  der  RAO  am  5.  Mai  1947  einigten  sich  Leroy  und  Müller  darauf, ­
  in  Kürze  Durchführungsbestimmungen  zu  erlassen,  um  Verfahrens-  und  Organisationsfragen ­
  zu  klären.  Parteien  und  Gewerkschaften  wurden  aufgefordert,  der  Verwaltungskommission ­
  Vorschläge  zu  unterbreiten 32 .  Die  CVP  forderte  verbesserte
Verteidigungsmöglichkeiten,  eine  Erweiterung  des  Einspruchsrechts  und  eine  Gnadeninstanz. ­
  Die  Bestimmung  der  RAO,  daß  die  angefochtene  Entscheidung  auch  verschärft ­
  werden  dürfe  ("reformatio  in  peius"),  wurde  abgelehnt,  da  diese  Möglichkeit
erst  von  der  NS-Justiz  im  deutschen  Strafrecht  eingeführt  worden  war 33 .  Neureuter
und  andere  Mitglieder  des  Oberlandesgerichts  wollten  das  Verfahren  radikal  ändern
und  eine  richterliche  Einspruchsinstanz  einrichten 34 .  Justitiar  Sauerland  erarbeitete
detaillierte  Änderungsvorschläge  zur  RAO,  die  nach  Rücksprache  und  teilweise  in
Übereinstimmung  mit  Staatskommissar  Manderscheid  am  13.  Juni  1947  Müller  überreicht ­
  wurden.  Unter  anderem  sollten  alle  Begriffe,  die  der  RAO  einen  strafrechtlichen ­
  Charakter  gaben,  geändert  werden  (zum  Beispiel  statt  "Gefängnisstrafe"

31  MAE:  Note,  19.3.1945;  GMSA:  Aufstellung  zu  den  Landtagswahlen  1947;  CVP-Dossier,  o.D.  (1950);
AOFAA  SEAAA  1/3  p.61  u.  p.60  V  16/1;  ;  MAE  Z  EU/Sarre  1944-19  d.l;  hierzu:  Schmidt  Bd.  1,
S.  172.
32  Müller:  Verfügung,  29.4.  u.  2.6.1947;  LA  SB  VK  205.  Im  Landesarchiv  Saarbrücken  befinden  sich
zwei  Memoranden  aus  den  Reihen  der  CVP,  ein  Vorschlag  des  ehemaligen  Regierungspräsidenten  und
jetzigen  Präsidenten  des  Oberlandesgerichts,  Neureuter,  Anmerkungen  des  Justitiars  Sauerland  und
Vorschläge  Kuchenbeckers;  LA  SB  VK  205  u.  Min/Justiz  17.
33  CVP-Ortsgruppe  Neunkirchen:  Rechtsanwältin  Fuest  an  Müller,  21.5.1947;  CVP:  Hoffmann  an  Müller,
16.6.1947;  LA  SB  VK  205  u.  Min/Justiz  17.  Hierzu:  Homhardt,  Gabriele:  Die  Stunde  der  Justiz.  Die
Entnazifizierung  und  Erneuerung  des  Strafprozeßrechts  nach  1945,  in:  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung
für  Rechtsgeschichte  -  Germ.  Abt.  106  (1989),  S.  239-273.
34  Nach  dem  Bericht  Sauerlands  an  Müller,  17.6.1947;  LA  SB  VK  205.
            
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