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2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
2.1. Die Weiterarbeit der alten Epurationsorgane (RAO Art. 40)
Laut RAO Art. 40 sollten die bisherigen Epurationsorgane aufgelöst werden, nachdem
die anhängigen Verfahren durchgeführt worden waren. Leroy war aber der Ansicht,
daß die bestehenden Organe auch weiterhin für alle erstinstanzlichen Fälle -
mit Ausnahme der Internierten - zuständig sein sollten, und die Spruchkammern lediglich
Einsprüche zu behandeln hätten 1 . Die Verwaltungskommission informierte
am 1. August 1947 die Vorsitzenden der Organe über diese Auslegung der RAO; alle
neu eingehenden Fragebögen sollten wie bisher bearbeitet werden. Es komme nicht
darauf an, ob der Einzelfall bei Inkrafttreten des Befreiungsgesetzes bereits bei dem
Säuberungsausschuß anhängig war 2 . Bei der Formulierung der Epurationsbescheide
und der Wahl der Sanktionen sollten die Bestimmungen der RAO angewandt werden,
was allerdings nicht immer geschah 3 . Die alten Epurationsorgane, an ihrer
Spitze der CSE, arbeiteten bis Ende 1948 weiter. Das Epurationsreferat zählte im
Mai 1948 noch 79 Untersuchungs- und Säuberungsausschüsse in Verwaltung und
Privatwirtschaft 4 .
Im Saarland bestanden dadurch seit Inkrafttreten der RAO zwei parallele Entnazifizierungsverfahren
auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage mit verschiedenen Kontrollbefugnissen
der Militärregierung. Den Betroffenen - für die Internierten begann
das Verfahren erst vor der Spruchkammer - standen zwei Einspruchsinstanzen zur
Verfügung: die Spruchkammer und die Berufungsspruchkammer. Der CSE war wie
bisher für die Ausstellung der Epurationsbescheide zuständig. Deren Genehmigung
sowie die Kontrolle ihrer Durchführung unterlag nach wie vor der Militärregierung.
Dies äußerte sich unter anderem in der Gegenzeichnung der Bescheide durch Leroy 5 .
Eine Änderung trat erst im Mai 1948 ein. Durch eine Vereinbarung zwischen Staatskommissar
Manderscheid und Leroy wurde der CSE in Oberster Säuberungsrat
(CSE/OSR) 6 umbenannt, der jetzt völlig selbständig arbeiten konnte. Vorsitzender
wurde der Jurist Reinhold Geizleichter (CVP). Die Epurationsbescheide wurden nur
noch von ihm und Manderscheid unterschrieben 7 . Im Oktober 1948 bestand der
CSE/OSR aus sechs Mitgliedern, je zwei Vertretern der CVP, der SPS und der Ein1
Kuchenbecker an Müller, 29.5. u. 2.6.1947; VK/Justiz: Sauerland, 25.6.1947; LA SB VK 166/33, 20f.
u. Min/Justiz 17.
2 VK/Epuration, 1.8.1947; LA SB VK 205; SRI Nr. 8/47, S. 135.
3 Siehe die Kritik der Militärregierung: GMSA/DAA/IC-EPU 8658: Parisot an Müller, 29.9.1947; LA
SB VK 195.
4 Min.d.Innem/Referat E/II: Bericht, 22.5.1948; LA SB OSR 129.
5 Noch Ende März 1948 überreichte Leroy Manderscheid Listen von Behördenangehörigen, die nach
durchgeführter Entnazifizierung im Amt verbleiben durften; HCRFS/REL/ADM/EPU 3597: Leroy,
31.3.1948; LA SB SK 1249.
6 Um eine Verwechslung mit den Organen des Vereinfachungsgesetzes vom 31. Juli 1948 (siehe weiter
unten) zu vermeiden, wurde hier die Abkürzung CSE/OSR verwendet. Manderscheid an die Präsidialkanzlei,
21.5.1948; LA SB OSR 129.
7 Ebd.; Manderscheid: Vermerk für Raabe, 22.4.1948.