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Saarlandes war die Ausnahme. Die veränderten internationalen Rahmenbedingungen,
die seit dem Scheitern der Moskauer Konferenz offenkundig geworden waren 56 57 , und
die allmähliche Herausbildung eines westdeutschen Staates führten dazu, daß sich in
Paris ein Interesse an der Entnazifizierungspolitik regte. Im Februar 1948 bereiste
der Mitarbeiter des Service Politique des SEAAA, Jean Morin, die französische Besatzungszone.
Er kam mit unterschiedlichen Eindrücken von seiner Reise zurück:
Der Stand der Entnazifizierung sei von Land zu Land sehr verschieden und eine Koordinierung
durch Baden-Baden nicht mehr feststellbar. Die deutsche Öffentlichkeit,
an ihrer Spitze die Kirchen, fordere die schnelle Beendigung aller Säuberungsmaßnahmen.
Dem mangelnden deutschen Interesse an der Entnazifizierung entspreche
die Einstellung mancher Dienststellen der Militärregierung: On ait tendance ä laisser
mourir l'epuration de sa belle mort 51 . Morin erinnerte an das Ziel der französischen
Entnazifizierungspolitik:
Elle est pour nous surtout une question de securite et de reeducation dans la mesure
ou eile permet d'eliminer des postes d'inßuence des Allemands ä l'ideologie
dangereuse auxquels nous voulons substituer d'autres Allemands presumes
moins eloignes de nos conceptions democratiques.
Die französische Militärregierung müsse jetzt die Initiative zurückgewinnen. Die restriktive
Auslegung der Verordnung Nr. 133 hätte das schlechte Image der französischen
Politik in der deutschen Öffentlichkeit verstärkt: Les Frangais reprenaient hypocritement
d'une main ce qu'ils avaient donne de l'autre 58 .
Auf Grund dieses Berichts beauftragte Staatssekretär Schneiter am 16. März 1948
Koenig mit der beschleunigten Beendigung der Entnazifizierung. Die bisherigen
Amnestien hätten die Erwartungen der deutschen Öffentlichkeit enttäuscht, en raison
de la rigueur des directives d'application, directives qu'il convient de modifier dans
un sens liberal. Der Erlaß einer neuen Verordnung sei dabei zu vermeiden, da dies
nur zu einer weiteren Verzögerung der Entnazifizierung führen würde 59 . Stattdessen
solle die Verordnung Nr. 133 erweitert werden, um einen größeren Personenkreis in
den Genuß der Amnestie kommen zu lassen. Gleichzeitig solle die Militärregierung
bei den deutschen Länderregierungen auf eine beschleunigte Verurteilung der NS-Aktivisten
drängen. Um die deutsche Öffentlichkeit für die Sache der Entnazifizierung
günstiger zu stimmen, schlug Schneiter vor, die eingezogenen Geldbußen nicht
allein den Opfern des Nationalsozialismus, sondern auch den Kriegerwitwen und -
waisen zukommen zu lassen 60 . Spätestens in sechs Monaten solle die Entnazifizie56
Hierzu: Wolfrum, Französische Besatzungspolitik, S. 301ff., mit weiteren Literaturhinweisen.
57 SEAAA/POL (Sigel "JM"): Morin an Schneiter, 27.2.1948; AOFAA SEAAA 1/3 p.22.
58 Ebd.
59 Schneiter äußerte sich kritisch über die deutschen Verwaltungsjuristen: Dans l'etat actuel de la
"machinerie administrative" pour la denazification, tout texte nouveau impliquant exegese et Interpretation
de la part des interesses et de la part des juristes allemands ne ferait qu ’entrainer des complications
nouvelles et retarder l'achevement de la denazification; SEAAA/POL 1985: Schneiter an Koenig,
16.3.1948; AOFAA DG AP c.3302 p.88 u. SEAAA 1/3 p.22.
60 Dieser Vorschlag Schneiters stieß in Baden-Baden auf Ablehnung, da er in Widerspruch sowohl zu den
französischen (Verordnung Nr. 120, 17.11.1947, relative ä la restitution des biens ayant fait l'objet
d'actes de spoliation-, JO-CCFA Nr. 119/47 (14.11.1947), S. 1219-1222) als auch den alliierten Be-