Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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genaue  Wortlaut  der  Verordnung  Nr.  95  entkräftet  den  Vorwurf  der  Irreführung.  Die
Militärregierung  wies  ausdrücklich  auf  die  Notwendigkeit  der  Beachtung  alliierter
Vorschriften  und  der  Rechte  der  Besatzungsmacht  hin.  Auch  auf  den  baldigen  Erlaß
einer  Verfügung  Laffons,  die  die  Vorbehaltsrechte  der  Militärregierung  präzisieren
sollte,  wurde  hingewiesen.  Sie  wurde  in  der  nächsten  Nummer  des  Journal  Officiel,
vier  Tage  nach  Veröffentlichung  der  Verordnung  Nr.  95,  abgedruckt.
Die  Verordnung  Nr.  95  war  Bestandteil  der  abgestuften  französischen  Demokratisierungspolitik. ­
  Sie  entstand  im  Rahmen  der  internen  französischen  Diskussionen  um
die  Verwaltungsreform  der  Militärregierung  und  das  richtige  Maß  ihrer  Dezentralisierungspolitik ­
 28 .  Die  Vorbehaltsrechte  der  Militärregierung  sind  nicht  nur  mit  der
großen  Bedeutung,  die  die  Wirtschaftspolitik  in  der  französischen  Besatzungspolitik
einnahm,  zu  erklären.  Sie  waren  vielmehr  auch  Ausdruck  der  französischen  Verfassungspolitik ­
  im  Hinblick  auf  die  Entstehung  eines  westdeutschen  Staates.  Sie  betrafen ­
  die  Bereiche,  für  die  1945  im  Alliierten  Kontrollrat  die  Einrichtung  deutscher
Zentralverwaltungen  gefordert  worden  waren 29 .
Der  Demokratisierungsprozeß  um  die  Jahreswende  1947/48
Die  politische  Abteilung  des  SEAAA  in  Paris  stellte  Anfang  November  1947  fest,
daß  der  Demokratisierungsprozeß  in  eine  schwierige  Phase  eingetreten  sei  (une
phase  extremement  delicate).  Die  Offiziere  der  Militärregierung  müßten  sich  auf  eine
zurückhaltende  kontrollierende  Rolle  beschränken,  was  in  manchen  Fällen  nur  sehr
unwillig  geschehe:  II  se  resigne  mal  ä  contröler  l'orthodoxie  des  decisions  allemandes,
  alors  qu'il  etait  habitue  ä  donner  des  ordres.  Son  nouveau  röle  lui  apparait,  ä
fort  d'ailleurs,  comme  inferieur  au  premier 30 .  Andererseits  steige  mit  den  wachsenden ­
  Befugnissen  auch  das  deutsche  Selbstbewußtsein  und  führe  dazu,  daß  die  Kontrolle ­
  zunehmend  erschwert  werde.  Im  Interesse  der  langfristig  angelegten  französischen ­
  Besatzungspolitik  müsse  dennoch  die  Demokratisierung  vorangetrieben  werden. ­
  Eine  Änderung  der  Verordnung  Nr.  95  wurde  noch  nicht  für  notwendig  erachtet
-  vielmehr  sollte  Baden-Baden  die  geltenden  Bestimmungen  in  einem  für  die  deutsche ­
  Seite  günstigen  Sinne  auslegen  (dans  l'esprit  le  plus  liberal) 31 .  Staatssekretär
Pierre  Schneiter,  Leiter  des  SEAAA,  beauftragte  Koenig  am  23.  Januar  1948,  mit  der
bisherigen  Politik  fortzufahren.  Die  Militärregierung  solle  nur  noch  dann  direkt  eingreifen,
  wenn  die  französischen  Interessen  unmittelbar  berührt  seien.  Allen  beteiligten ­
  Offizieren  müsse  es  bewußt  sein,  que  la  phase  initiale  de  l'occupation,  caracterisee
  par  l’administration  directe,  est  definitivement  terminee  et  qu'il  faut  maintenant

28  Ausführlich  hierzu:  Lattard,  Zielkonflikte,  S.  23ff.
29  Hudemann,  Zentralismus,  S.  202.
30  SEAAA/POL  1489:  "Pouvoirs  des  Gouvernements  Allemands  de  la  zone  fran?aise  d'occupation”,
2.11.1947;  AOFAA  SEAAA  1/3  p.6.
31  Eine  Änderung  des  Kontrollverfahrens  des  §  4  der  Verordnung  Nr.  95  sei  selbst  von  den  deutschen  Regierungen ­
  nicht  gefordert  worden;  SEAAA/POL:  "Orientation  gönerale  de  notre  politique
d'occupation",  26.12.1947;  AOFAA  SEAAA  1/3  p.6.
            
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