Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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durch  erhalte  die  Militärregierung  die  Möglichkeit,  so  erklärte  Laffon  den  Ländergouvemeuren,
  Themen,  die  ihren  Interessen  zuwiderliefen,  von  der  Tagesordnung
der  Landtage  absetzen:  Cette  communication  prealable  ...  a  pour  but  de  vous  permettre,
  dans  les  cas  graves,  d'opposer  votre  veto  ä  l'inscription  ä  Vordre  du  jour  de
la  Diete  de  tout  projet  touchant  ces  matieres  dont  la  discussion  publique  apparaitrait
contraire  ä  notre  politique  ou  ä  nos  interets  23 .
Laffon  behielt  sich  das  Recht  vor,  durch  seine  Baden-Badener  Dienststellen  die  deutschen ­
  Gesetzesentwürfe  auf  ihre  Zulässigkeit  überprüfen  zu  lassen;  erst  danach  sollten ­
  die  Ländergouvemeure  die  parlamentarische  Beratung  erlauben  {de  n'agir  en  ces
domaines  qui  touchent  ä  notre  politique  generale  qu'en  accord  avec  moi-meme).  Laffon ­
  betonte,  daß  weiterhin  eine  wachsame  Kontrolle  erforderlich  sei.  Die  Militärregierungen ­
  sollten  sowohl  die  Regierungsarbeit  als  auch  deren  Ausführung  auf  kommunaler ­
  Ebene  überwachen.  Durch  die  Genehmigungspflicht  der  deutschen  Verordnungen ­
  und  ihrer  Durchführungsbestimmungen  sollte  sichergestellt  werden,  daß  sich
die  deutschen  Verwaltungen  im  Rahmen  der  französischen  Vorgaben  bewegten  {de
ne  tolerer  aucun  Sabotage  des  instructions  donnees  par  le  Commandement  pour  les
matieres  reservees) 24 .  Jede  Kritik  an  der  französischen  Besatzungspolitik  sollte  weiterhin ­
  strikt  unterbunden  werden:
II  va  de  soi  que  toute  critique  directe  ou  indirecte  du  Gouvernement  Militaire,
que  tout  ecart  qui  seraient  juges  inadmissibles  devraient  faire  immediatement
l'objet  d'une  intervention  energique  aupres  du  Gouvernement  allemand,  non
seulement  pour  obtenir  le  redressement  et  eventuellement  la  sanction  necessaire,
mais  aussi  pour  eviter  le  retour  ulterieur  d'errements  de  me  me  nature  25 .
Seit  dem  Aufsatz  Eberhard  Konstanzers  aus  dem  Jahr  1970  galt  die  Verordnung
Nr.  95  als  das  deutlichste  Beispiel  einer  französischen  Besatzungspolitik,  die  keine
Demokratisierungstendenzen  aufzeigte  und  an  echter  Kompetenzübertragung  nicht
interessiert  war.  Es  sei  die  Taktik  der  Besatzungsmacht  gewesen,  die  Öffentlichkeit
durch  wohlklingende  Verordnungen  irrezuführen 26  27 .  Klaus-Dietmar  Henke  fand  diese
Sichtweise  durch  seine  Untersuchung  der  Entnazifizierung  in  Württemberg-Hohenzollem
  bestätigt  und  brachte  sie  auf  die  griffige  Formel  der  "Politik  des  als  ob".
"Publicity-Manöver"  der  Besatzungsmacht  hätten  in  groß  aufgemachter  Form  die
Erweiterung  deutscher  Machtbefugnisse  angekündigt,  de  facto  hätten  die  Eingriffsmöglichkeiten ­
  der  Militärregierung  jedoch  ungeschmälert  weiterbestanden:...  daß  es
den  Stil  der  französischen  Besatzungspolitik  kennzeichnet,  den  deutschen  Landesregierungen ­
  offiziell  zugestandene  und  sogar  durch  Verordnungen  verbriefte  Kompetenzen ­
  durch  entgegenstehende  interne  Anweisungen  wieder  zurückzunehmen  27 .  Der

23  CCFA/CAB/C  6639:  Laffon  an  die  Ländergouvemeure,  1.7.1947;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.101.  Dieses ­
  Schreiben  wurde  nicht  an  Gouverneur  Grandval  geschickt.
24  In  Baden-Baden  wurden  die  Gesetzesentwürfe  der  Länderregierungen  von  der  betreffenden  Dienststelle ­
  und  der  Direction  des  Services  Juridiques  et  de  Ldgislation  kontrolliert;  ebd.
25  Ebd.
26  Konstanzer,  Eberhard:  Weisungen  der  französischen  Militärregierung  1946-1949,  in:  VfZ  18  (1970),
S.  204-236,  hier  S.  207ff.
27  Henke,  Politische  Säuberung,  S.  137  u.  149f.,  u.  Ders„  Politik  der  Widersprüche,  S.  84ff.
            
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