Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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net.  Belastungszeugen  würden  während  der  Verhandlung  ihre  früheren  Aussagen  widerrufen; ­
  einige  Entlastungszeugen  würden  ausreichen,  um  aus  einem  "alten  Kämpfer" ­
  einen  Mitläufer  werden  zu  lassen.  Laffon  forderte  die  Ländergouvemeure  auf,
ihre  Kontrollrechte  effektiver  wahrzunehmen:  Quelques  exemples  rapides  et  bien
choisis  devraient  ramener  la  population  ä  une  conscience  plus  exacte  de  ses  devoirs
civiques.  Die  Militärregierungen  sollten  gegen  zu  milde  Spruchkammerurteile  Einspruch ­
  einlegen.  Dieses  Recht  besäßen  sie  auch  bei  Urteilen  der  Berufungsinstanz:
Le  droit  de  l'Etat  correlatif  ä  son  devoir  de  justice  ne  peut  etre  mis  en  echec  par
l'exercice  du  droit  des  particuliers.  Sollte  sich  keine  umgehende  Verbesserung  einstellen, ­
  müßten  die  Länderregierungen  auf  die  Folgen  dieser  Politik  (veritable  Sabotage ­
  de  l'Epuration)  aufmerksam  gemacht  werden:  Die  Militärregierung  müsse  dann
den  Demokratisierungsprozeß  verzögern  und  den  Erlaß  der  geplanten  Mitläuferamnestie ­
  verschieben 13 .
1.3.  Der  Stand  der  Demokratisierung  im  Sommer  1947
General  Koenig  plädierte  auf  der  Konferenz  am  13.  Januar  1947  im  Quai  d'Orsay  dafür, ­
  den  neuen  deutschen  Länderregierungen  präzise  abgefaßte  Vollmachten  zu  übergeben. ­
  Die  nach  den  Landtagswahlen  eingeleitete  Entwicklung  müsse  fortgeführt
und  schriftlich  fixiert  werden:  II  faut  maintenant  determiner  exactement  les  pouvoirs
qui  seront  rendus  aux  Allemands  et  ceux  que  l  Administration  frangaise  doit  se  reserver.
  11  s'agit,  avant  tout,  ...  de  former  les  Allemands  a  la  pratique  du  pouvoir  et
d'en  faire  des  gouvernants  efficaces  l4 .  Gouverneur  Hettier  de  Boislambert  betonte,
daß  das  Zugeständnis  erweiterter  Befugnisse  an  die  deutschen  Regierungen  auch  eine
weitere  Dezentralisierung  der  Militärregierungsstrukturen  erforderlich  mache.  Der
Grundsatz  der  französischen  Besatzungspolitik,  den  deutschen  Verwaltungsaufbau
mit  demjenigen  der  französischen  Kontrollorgane  abzustimmen,  müsse  auch  jetzt  befolgt ­
  werden:  II  faut  accorder  le  plus  de  pouvoirs  possible  aux  Länder.  Auch  das  Erziehungswesen ­
  dürfe  davon  nicht  ausgenommen  werden.  Laffon  wollte  dagegen  den
Ländergouvemeuren  auf  keinen  Fall  mehr  Macht  zugestehen  als  den  von  ihnen  kontrollierten ­
  deutschen  Regierungen.  Die  beratenden  deutschen  Zonenausschüsse  für
Post,  Bahn,  Wirtschaft  und  Finanzen  müßten  bestehen  bleiben:  L'action  directe  du
Gouvernement  Militaire  restera  donc  inevitable  dans  ce  domaine.  Zusammen  mit
dem  Commissaire  General,  Lapie,  befürwortete  er  den  Verbleib  der  Kontrolle  über
das  Erziehungswesen  in  Baden-Baden 15 .
Am  21.  Januar  1947  beauftragte  Lapie  Koenig  mit  der  Planung  der  Übergabe  erweiterter ­
  Befugnisse  an  die  deutschen  Regierungen  und  der  gleichzeitigen  Neuverteilung
der  Kompetenzen  zwischen  Baden-Baden  und  den  Ländergouvemeuren.  Dies  sollte
im  Rahmen  der  französischen  Pläne  für  die  Schaffung  eines  föderalistischen  deutschen ­
  Bundesstaates  erfolgen.  Lapie  bekräftigte  seine  Haltung  bezüglich  der  Kon13 ­
  CCFA/CAB/C  11385:  Laffon,  10.11.1947;  AOFAA  DG  AP  c.3306  p.l  15.
14  Sitzungsbericht  der  Konferenz  im  Quai  d’Orsay  unter  Vorsitz  von  Roger  Seydoux,  13.1.1947;  AOFAA
CC  POL  I  B  2  p.l  1  u.  BROMMER,  S.  342-347,  hier  S.  345.
15  Ebd.
            
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