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der vorliegende Entwurf nicht angenommen werde - Baden-Baden sein eigenes Gesetz
durchsetzen werde. Süsterhenn sprach sich daher für die Annahme des Entwurfes
aus, da er immerhin besser als die gegenwärtig in Anwendung befindlichen Bestimmungen
sei. Er berücksichtige weitgehend die deutschen Wünsche. Der Ministerrat
beschloß, den zweiten französischen Entwurf als Regierungsvorlage der BLV zur
Begutachtung vorzulegen 49 .
Auf zwei Sitzungen des Hauptausschusses am 1. und 11. April sowie einem Treffen
der Parteiführer mit der Militärregierung am 10. April 1947 wurden die strittigen
Punkte des neuen Entwurfes (BLV Drs. Nr. 8) diskutiert. Landgerichtsdirektor Rotberg
erklärte vor dem Hauptausschuß, daß trotz aller Nachteile die Regierung den
vorliegenden Entwurf als geeignete Grundlage einer endgültigen Beschlußfassung
ansehe 50 . Die Parteien waren jedoch zu keinen Zugeständnissen bereit. Bei der Militärregierung
stießen sie jedoch mit ihren Forderungen auf entschiedenen Widerstand
51 . Am 10. April verabschiedete der Hauptausschuß eine Erklärung, der am selben
Tag von der BLV einstimmig zugestimmt wurde. Die Abgeordneten wiesen auf
ihren Entwurf vom 28. Februar 1947 hin, der am besten eine wirksame und gerechte
politische Säuberung gewährleiste. Der jetzt von der Militärregierung vorgelegte Gesetzesentwurf
bedeute zwar gegenüber dem bisherigen Verfahren eine verbesserte
Rechtssicherheit für die Betroffenen, bleibe aber hinter den Forderungen der Parteien
zurück. Die Erklärung nannte dabei ausdrücklich die Frage der Behandlung der Jugendlichen
und die eingeschränkten Einspruchsmöglichkeiten: Die Landesversammlung
hofft mit dem besonders in der Pfalz auf das tiefste beunruhigten Volk,
daß die Landesregierung baldigst die Säuberungsverordnung unter Berücksichtigung
der von der Landesversammlung aufgestellten Grundsätze verabschiedet 52 .
Ausführliche Zeitungsartikel machten den Konflikt publik. Die Erklärung der BLV
wurde wörtlich im "Neuen Mainzer Anzeiger" abgedruckt 53 . Auf der Ministerratssitzung
am 15. April 1947 berichtete Boden über sein Gespräch mit Hettier de Boislambert:
Dieser habe ihm nicht nur den baldigen Erlaß einer Jugendamnestie, sondern
auch eines Sühnenachlasses für die nominellen Nationalsozialisten zugesagt,
damit sich die Spruchkammern auf die Fälle der Schuldigen konzentrieren könnten.
Für besonders krasse Fehlurteile, die aber nach dem Gesetz nicht einspruchsberechtigt
seien, werde die Staatskanzlei direkt mit dem Service Epuration verhandeln kön49
Protokoll der Ministerratssitzung, 25.3.1947; LHA KO 700,155/62/219-223.
50 Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 1. April 1947 in Bad Kreuznach; AOFAA RP c.920
p.24 d.229 (französische Übersetzung), BLV/Brommer, S. 150-157 u. BLV Drs. Nr. 15.
51 An dem Treffen mit der Militärregierung nahmen auf deutscher Seite Hans Hoffmann (SPD), Peter
Altmeier, Ludwig Ritterspacher (beide CDP) und Herbert Müller (KPD) teil; GMRP/CAB: "Entretien
politique du 10.4.1947"; AOFAA RP c.901 p.8.
52 Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses in Koblenz, 11.4.1947; AOFAA RP c.920 p.24 d.229,
BLV/Brommer, S. 158-162 u. BLV Drs. Nr. 15: Sitzungsprotokoll, 11.4.1947.
53 Gerechte Säuberung - ein schwieriges Problem, in: "Neuer Mainzer Anzeiger", 15.4.1947, S. lf;
"Pfälzische Volkszeitung", 15.4.1947, "Rheinzeitung”, 16.4.1947; AOFAA DGAP c.1896 p.243. Die
Radiosendung "Kommentar der Woche" befürwortete am 13. April die Annahme des neuen Entwurfes
und kritisierte die "Verantwortungslosigkeit" der politischen Parteien scharf: Nicht die Militärregierung,
sondern der Nationalsozialismus sei der Feind der deutschen Demokratie und müsse bekämpft
werden; AOFAA RP c.920 p.24 d.229.