Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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der  vorliegende  Entwurf  nicht  angenommen  werde  -  Baden-Baden  sein  eigenes  Gesetz ­
  durchsetzen  werde.  Süsterhenn  sprach  sich  daher  für  die  Annahme  des  Entwurfes ­
  aus,  da  er  immerhin  besser  als  die  gegenwärtig  in  Anwendung  befindlichen  Bestimmungen ­
  sei.  Er  berücksichtige  weitgehend  die  deutschen  Wünsche.  Der  Ministerrat ­
  beschloß,  den  zweiten  französischen  Entwurf  als  Regierungsvorlage  der  BLV  zur
Begutachtung  vorzulegen 49 .
Auf  zwei  Sitzungen  des  Hauptausschusses  am  1.  und  11.  April  sowie  einem  Treffen
der  Parteiführer  mit  der  Militärregierung  am  10.  April  1947  wurden  die  strittigen
Punkte  des  neuen  Entwurfes  (BLV  Drs.  Nr.  8)  diskutiert.  Landgerichtsdirektor  Rotberg ­
  erklärte  vor  dem  Hauptausschuß,  daß  trotz  aller  Nachteile  die  Regierung  den
vorliegenden  Entwurf  als  geeignete  Grundlage  einer  endgültigen  Beschlußfassung
ansehe 50 .  Die  Parteien  waren  jedoch  zu  keinen  Zugeständnissen  bereit.  Bei  der  Militärregierung ­
  stießen  sie  jedoch  mit  ihren  Forderungen  auf  entschiedenen  Widerstand ­
 51 .  Am  10.  April  verabschiedete  der  Hauptausschuß  eine  Erklärung,  der  am  selben ­
  Tag  von  der  BLV  einstimmig  zugestimmt  wurde.  Die  Abgeordneten  wiesen  auf
ihren  Entwurf  vom  28.  Februar  1947  hin,  der  am  besten  eine  wirksame  und  gerechte
politische  Säuberung  gewährleiste.  Der  jetzt  von  der  Militärregierung  vorgelegte  Gesetzesentwurf ­
  bedeute  zwar  gegenüber  dem  bisherigen  Verfahren  eine  verbesserte
Rechtssicherheit  für  die  Betroffenen,  bleibe  aber  hinter  den  Forderungen  der  Parteien
zurück.  Die  Erklärung  nannte  dabei  ausdrücklich  die  Frage  der  Behandlung  der  Jugendlichen ­
  und  die  eingeschränkten  Einspruchsmöglichkeiten:  Die  Landesversammlung ­
  hofft  mit  dem  besonders  in  der  Pfalz  auf  das  tiefste  beunruhigten  Volk,
daß  die  Landesregierung  baldigst  die  Säuberungsverordnung  unter  Berücksichtigung
der  von  der  Landesversammlung  aufgestellten  Grundsätze  verabschiedet 52 .
Ausführliche  Zeitungsartikel  machten  den  Konflikt  publik.  Die  Erklärung  der  BLV
wurde  wörtlich  im  "Neuen  Mainzer  Anzeiger"  abgedruckt 53 .  Auf  der  Ministerratssitzung ­
  am  15.  April  1947  berichtete  Boden  über  sein  Gespräch  mit  Hettier  de  Boislambert: ­
  Dieser  habe  ihm  nicht  nur  den  baldigen  Erlaß  einer  Jugendamnestie,  sondern ­
  auch  eines  Sühnenachlasses  für  die  nominellen  Nationalsozialisten  zugesagt,
damit  sich  die  Spruchkammern  auf  die  Fälle  der  Schuldigen  konzentrieren  könnten.
Für  besonders  krasse  Fehlurteile,  die  aber  nach  dem  Gesetz  nicht  einspruchsberechtigt ­
  seien,  werde  die  Staatskanzlei  direkt  mit  dem  Service  Epuration  verhandeln  kön49 ­

  Protokoll  der  Ministerratssitzung,  25.3.1947;  LHA  KO  700,155/62/219-223.
50  Protokoll  der  Sitzung  des  Hauptausschusses  am  1.  April  1947  in  Bad  Kreuznach;  AOFAA  RP  c.920
p.24  d.229  (französische  Übersetzung),  BLV/Brommer,  S.  150-157  u.  BLV  Drs.  Nr.  15.
51  An  dem  Treffen  mit  der  Militärregierung  nahmen  auf  deutscher  Seite  Hans  Hoffmann  (SPD),  Peter
Altmeier,  Ludwig  Ritterspacher  (beide  CDP)  und  Herbert  Müller  (KPD)  teil;  GMRP/CAB:  "Entretien
politique  du  10.4.1947";  AOFAA  RP  c.901  p.8.
52  Protokoll  der  Sitzung  des  Hauptausschusses  in  Koblenz,  11.4.1947;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229,
BLV/Brommer,  S.  158-162  u.  BLV  Drs.  Nr.  15:  Sitzungsprotokoll,  11.4.1947.
53  Gerechte  Säuberung  -  ein  schwieriges  Problem,  in:  "Neuer  Mainzer  Anzeiger",  15.4.1947,  S.  lf;
"Pfälzische  Volkszeitung",  15.4.1947,  "Rheinzeitung”,  16.4.1947;  AOFAA  DGAP  c.1896  p.243.  Die
Radiosendung  "Kommentar  der  Woche"  befürwortete  am  13.  April  die  Annahme  des  neuen  Entwurfes
und  kritisierte  die  "Verantwortungslosigkeit"  der  politischen  Parteien  scharf:  Nicht  die  Militärregierung, ­
  sondern  der  Nationalsozialismus  sei  der  Feind  der  deutschen  Demokratie  und  müsse  bekämpft
werden;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229.
            
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