Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Nach  Meinung  Amais  hätte  der  BLV  nur  ein  einziger  Gesetzesentwurf  mit  den  bereits ­
  berücksichtigten  Änderungswünschen  der  Militärregierung  vorgelegt  werden
dürfen.  Laffon  forderte  die  Militärregierung  in  Koblenz  auf,  in  kürzester  Frist  von
der  Landesregierung  einen  neuen  Gesetzesentwurf  ausarbeiten  zu  lassen 37 .
Die  Intervention  der  Militärregierung
Am  7.  März  zitierte  Roynette  Ministerialdirektor  Rick  und  Landgerichtsdirektor
Rotberg  (Justizministerium)  zu  sich.  Er  übergab  ihnen  die  deutsche  Übersetzung  des
Baden-Badener  Modellgesetzes,  das  die  Grundlage  eines  neuen  Regierungsentwurfes
bilden  sollte 38 .  Die  Fraktionen  in  der  BLV  reagierten  einmütig  auf  die  Ablehnung
ihres  Entwurfes.  Bezugnehmend  auf  die  Verordnung  Nr.  79  forderten  sie  die  Respektierung ­
  des  freien  Willens  der  Volksvertretung  durch  die  Militärregierung  und
bekundeten  ihre  Entschlossenheit,  daß  eine  Verwässerung  des  Verfahrens,  die  sich
auch  nur  in  etwa  an  das  von  den  Parteien  bekämpfte  und  von  der  Öffentlichkeit  allgemein ­
  verurteilte  seitherige  System  anlehnte,  den  Verzicht  auf  die  weitere  Mitwirkung ­
  der  Parteien  bei  der  politischen  Säuberung  bedeuten  würde 39 .
Boden  lehnte  auf  der  Ministerratssitzung  am  12.  März  1947  eine  Änderung  des  Parteienentwurfes ­
  ohne  erneute  Befragung  der  BLV  ab;  die  anwesenden  Minister
schlossen  sich  seiner  Meinung  an.  Süsterhenn  wurde  beauftragt,  die  strittigen  Punkte
zusammenzustellen.  Während  im  materiellen  Recht  nur  marginale  Unterschiede  bestanden, ­
  wichen  die  beiden  Texte  im  Verfahrensrecht  gravierend  voneinander  ab 40 .
Am  gleichen  Tag  wurde  Süsterhenn  zur  Militärregierung  gerufen  und  von  Kabinettschef ­
  de  Vassoigne  befragt,  wie  weit  die  Landesregierung  mit  ihrer  Gesetzesarbeit
gekommen  sei.  Süsterhenn  erläuterte  ihm  die  Beschlüsse  der  Ministerratssitzung  und
die  Sicht  der  deutschen  Parteien.  De  Vassoigne  erinnerte  ihn  an  die  anfängliche  Zusage ­
  Ricks,  den  französischen  Vorschlag  wörtlich  zu  übernehmen.  Er  habe  damals
geantwortet,  daß  dies  nicht  der  Wunsch  der  Militärregierung  sei.  Die  Landesregierung ­
  solle  vielmehr  den  sachlichen  Inhalt  in  eine  eigene  sprachliche  Form  fassen.  Süsterhenn ­
  erwiderte  ihm,  daß  die  Schwierigkeit  nicht  in  der  sprachlichen  Formulierung, ­
  sondern  in  den  sachlichen  Unterschieden  liege 41 .
Amal,  sein  Mitarbeiter  de  Bresson  und  der  Directeur  de  la  Justice,  Schmelck,  hatten
bereits  Ende  Februar  1947  den  rheinland-pfälzischen  Entwurf  durchgesprochen  und
ihre  Änderungswünsche  Roynette  mitgeteilt 42 .  Inzwischen  hielt  es  Arnal  für  notwendig, ­
  direkt  bei  der  Militärregierung  in  Koblenz  zu  intervenieren,  um  die  Verabschie-37

  Ebd.;  CCF  A/CAB:  Amal  an  Laffon,  17.3.1947;  AOFAA  DG  AP  c.3302  p.90.
38  GMRP/EPU  2143:  Roynette  an  de  Vassoigne,  14.3.1947,  u.  der  Bericht  Rotbergs  auf  der  Ministerratssitzung ­
  am  12.  März  1947;  AOFAA  DGAP  c.233  p.56  u.  LHA  KO  700,155/24/167f.  Siehe  auch
BROMMER,  S.  394f.
39  CDU/SPD/KPD/DP  und  SV-Fraktion  an  Boden,  6.3.1947;  LHA  KO  860/21/87.
40  Ministerratssitzung,  12.3.1947  (Anm.  38);  Süsterhenn  an  Boden,  14.3.1947;  LHA  KO
700,155/24/155-165  u.  BROMMER,  S.  394-400.
41  Bericht  Süsterhenns  an  Boden  ("persönlich!"),  14.3.1947;  LHA  KO  700,155/24/169-171  u.  BROM-MER^.
  196f.
42  CCF  A/CAB:  "Etüde  projet  Rhenanie",  25.2.1947;  AOFAA  DGAP  c.3306  p.  117.
            
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