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Nach Meinung Amais hätte der BLV nur ein einziger Gesetzesentwurf mit den bereits
berücksichtigten Änderungswünschen der Militärregierung vorgelegt werden
dürfen. Laffon forderte die Militärregierung in Koblenz auf, in kürzester Frist von
der Landesregierung einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten zu lassen 37 .
Die Intervention der Militärregierung
Am 7. März zitierte Roynette Ministerialdirektor Rick und Landgerichtsdirektor
Rotberg (Justizministerium) zu sich. Er übergab ihnen die deutsche Übersetzung des
Baden-Badener Modellgesetzes, das die Grundlage eines neuen Regierungsentwurfes
bilden sollte 38 . Die Fraktionen in der BLV reagierten einmütig auf die Ablehnung
ihres Entwurfes. Bezugnehmend auf die Verordnung Nr. 79 forderten sie die Respektierung
des freien Willens der Volksvertretung durch die Militärregierung und
bekundeten ihre Entschlossenheit, daß eine Verwässerung des Verfahrens, die sich
auch nur in etwa an das von den Parteien bekämpfte und von der Öffentlichkeit allgemein
verurteilte seitherige System anlehnte, den Verzicht auf die weitere Mitwirkung
der Parteien bei der politischen Säuberung bedeuten würde 39 .
Boden lehnte auf der Ministerratssitzung am 12. März 1947 eine Änderung des Parteienentwurfes
ohne erneute Befragung der BLV ab; die anwesenden Minister
schlossen sich seiner Meinung an. Süsterhenn wurde beauftragt, die strittigen Punkte
zusammenzustellen. Während im materiellen Recht nur marginale Unterschiede bestanden,
wichen die beiden Texte im Verfahrensrecht gravierend voneinander ab 40 .
Am gleichen Tag wurde Süsterhenn zur Militärregierung gerufen und von Kabinettschef
de Vassoigne befragt, wie weit die Landesregierung mit ihrer Gesetzesarbeit
gekommen sei. Süsterhenn erläuterte ihm die Beschlüsse der Ministerratssitzung und
die Sicht der deutschen Parteien. De Vassoigne erinnerte ihn an die anfängliche Zusage
Ricks, den französischen Vorschlag wörtlich zu übernehmen. Er habe damals
geantwortet, daß dies nicht der Wunsch der Militärregierung sei. Die Landesregierung
solle vielmehr den sachlichen Inhalt in eine eigene sprachliche Form fassen. Süsterhenn
erwiderte ihm, daß die Schwierigkeit nicht in der sprachlichen Formulierung,
sondern in den sachlichen Unterschieden liege 41 .
Amal, sein Mitarbeiter de Bresson und der Directeur de la Justice, Schmelck, hatten
bereits Ende Februar 1947 den rheinland-pfälzischen Entwurf durchgesprochen und
ihre Änderungswünsche Roynette mitgeteilt 42 . Inzwischen hielt es Arnal für notwendig,
direkt bei der Militärregierung in Koblenz zu intervenieren, um die Verabschie-37
Ebd.; CCF A/CAB: Amal an Laffon, 17.3.1947; AOFAA DG AP c.3302 p.90.
38 GMRP/EPU 2143: Roynette an de Vassoigne, 14.3.1947, u. der Bericht Rotbergs auf der Ministerratssitzung
am 12. März 1947; AOFAA DGAP c.233 p.56 u. LHA KO 700,155/24/167f. Siehe auch
BROMMER, S. 394f.
39 CDU/SPD/KPD/DP und SV-Fraktion an Boden, 6.3.1947; LHA KO 860/21/87.
40 Ministerratssitzung, 12.3.1947 (Anm. 38); Süsterhenn an Boden, 14.3.1947; LHA KO
700,155/24/155-165 u. BROMMER, S. 394-400.
41 Bericht Süsterhenns an Boden ("persönlich!"), 14.3.1947; LHA KO 700,155/24/169-171 u. BROM-MER^.
196f.
42 CCF A/CAB: "Etüde projet Rhenanie", 25.2.1947; AOFAA DGAP c.3306 p. 117.