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und die Funktion des PSR als Einspruchsinstanz 11 . Auch die Landesregierung in
Koblenz hatte von dem Gesetzesentwurf Kochs erfahren. Im Ministerrat fragte Hans
Haberer am 12. Februar 1947 nach, ob denn in der Pfalz weiterhin ein eigenes Entnazifizierungsverfahren
gelten solle. Ministerpräsident Boden erklärte, daß er Oberregierungspräsident
Eichenlaub angewiesen habe, jede weitere Tätigkeit mit Rücksicht
auf den Regierungsentwurf zu unterlassen 12 . Die Parteien äußerten in der BLV
scharfe Kritik an dem Vorgehen Kochs. Dem Abgeordneten Hermans stieß es eigentümlich
auf, wenn solche Persönlichkeiten, ungeachtet ihrer amtlichen Stellung,
glauben, eigenmächtig mit Vorschlägen herauskommen zu müssen, die sich von der
Linie, wie sie die Regierung verfolgt, sehr weit unterscheiden. Gegen eine derartige
abgebrühte und ausgekochte Unverfrorenheit müsse sich die BLV mit aller Entschiedenheit
zur Wehr setzen. Koch habe sich aus durchsichtigen Gründen einer einheitlichen
Regelung widersetzt. Abgeordneter Altmeier forderte nachdrücklich den
baldigen Erlaß eines einheitlichen Entnazifizierungsgesetzes für das ganze Land
Rheinland-Pfalz 13 .
4.3. Die Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande
Rheinland-Pfalz vom 17. April 1947
Die französischen Instruktionen und der Regierungsentwurf
vom 1. Februar 1947
Boden berichtete auf der Ministerratssitzung am 27. Januar 1947 von seinem Treffen
mit Laffon und Hettier de Boislambert, die ihm das französische Interesse an einem
deutschen Gesetzesentwurf bekundet hätten 14 . Kabinettschef de Vassoigne hatte der
Landesregierung wenige Tage zuvor seine Instruktionen für die Gesetzgebungsarbeit
überreicht. Er hatte gegenüber Justizminister Adolf Süsterhenn, Landgerichtsdirektor
Hubert Hermans und Ministerialdirektor Anton Rick seine Unzufriedenheit mit dem
bisherigen politischen Verwaltungsverfahren geäußert. Im neuen Verfahren müßten
rechtsstaatliche Prinzipien stärker berücksichtigt werden; in Rheinland-Pfalz solle
ein landeseinheitliches Verfahren durchgesetzt werden. Die bisherigen Entscheidungen
sollten als rechtskräftig angesehen und nur in besonderen Härtefällen ein Einspruchsverfahren
zugelassen werden. Die deutsche Seite habe aus den Instruktionen
der Militärregierung ein angemessenes Verfahren zu entwickeln. De Vassoigne legte
11 CCFA/CAB: "Observations sur la loi d'6puration du Palatinat", o.D. (Februar 1947); AOFAA DGAP
c.3306 p.l 17.
12 Protokoll der Ministerratssitzung, 12.2.1947; LHA KO 700,155/62/127-137.
13 Hermans (CDU): BLV Drs. Nr. 9 u. 10: Sitzungsprotokolle, 19.2. u, 27728.2.1947, S. 20 u. S. 19. Altmeier
(CDP): BLV Drs. Nr. 1: Sitzungsprotokoll, 6.12.1946, S. 16f. Ungeklärt bleibt, inwieweit der
Auftrag der Militärregierung in Neustadt an Koch bekannt war und mit der Kritik an Koch eigentlich
die Politik der dortigen Militärregierung gemeint war.
14 Protokoll der Ministerratssitzung, 27.1.1947; LHA KO 700,155/62/41.