Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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und  die  Funktion  des  PSR  als  Einspruchsinstanz 11 .  Auch  die  Landesregierung  in
Koblenz  hatte  von  dem  Gesetzesentwurf  Kochs  erfahren.  Im  Ministerrat  fragte  Hans
Haberer  am  12.  Februar  1947  nach,  ob  denn  in  der  Pfalz  weiterhin  ein  eigenes  Entnazifizierungsverfahren ­
  gelten  solle.  Ministerpräsident  Boden  erklärte,  daß  er  Oberregierungspräsident ­
  Eichenlaub  angewiesen  habe,  jede  weitere  Tätigkeit  mit  Rücksicht ­
  auf  den  Regierungsentwurf  zu  unterlassen 12 .  Die  Parteien  äußerten  in  der  BLV
scharfe  Kritik  an  dem  Vorgehen  Kochs.  Dem  Abgeordneten  Hermans  stieß  es  eigentümlich ­
  auf,  wenn  solche  Persönlichkeiten,  ungeachtet  ihrer  amtlichen  Stellung,
glauben,  eigenmächtig  mit  Vorschlägen  herauskommen  zu  müssen,  die  sich  von  der
Linie,  wie  sie  die  Regierung  verfolgt,  sehr  weit  unterscheiden.  Gegen  eine  derartige
abgebrühte  und  ausgekochte  Unverfrorenheit  müsse  sich  die  BLV  mit  aller  Entschiedenheit ­
  zur  Wehr  setzen.  Koch  habe  sich  aus  durchsichtigen  Gründen  einer  einheitlichen ­
  Regelung  widersetzt.  Abgeordneter  Altmeier  forderte  nachdrücklich  den
baldigen  Erlaß  eines  einheitlichen  Entnazifizierungsgesetzes  für  das  ganze  Land
Rheinland-Pfalz 13 .

4.3.  Die  Landesverordnung  zur  politischen  Säuberung  im  Lande
Rheinland-Pfalz  vom  17.  April  1947
Die  französischen  Instruktionen  und  der  Regierungsentwurf
vom  1.  Februar  1947
Boden  berichtete  auf  der  Ministerratssitzung  am  27.  Januar  1947  von  seinem  Treffen
mit  Laffon  und  Hettier  de  Boislambert,  die  ihm  das  französische  Interesse  an  einem
deutschen  Gesetzesentwurf  bekundet  hätten 14 .  Kabinettschef  de  Vassoigne  hatte  der
Landesregierung  wenige  Tage  zuvor  seine  Instruktionen  für  die  Gesetzgebungsarbeit
überreicht.  Er  hatte  gegenüber  Justizminister  Adolf  Süsterhenn,  Landgerichtsdirektor
Hubert  Hermans  und  Ministerialdirektor  Anton  Rick  seine  Unzufriedenheit  mit  dem
bisherigen  politischen  Verwaltungsverfahren  geäußert.  Im  neuen  Verfahren  müßten
rechtsstaatliche  Prinzipien  stärker  berücksichtigt  werden;  in  Rheinland-Pfalz  solle
ein  landeseinheitliches  Verfahren  durchgesetzt  werden.  Die  bisherigen  Entscheidungen ­
  sollten  als  rechtskräftig  angesehen  und  nur  in  besonderen  Härtefällen  ein  Einspruchsverfahren ­
  zugelassen  werden.  Die  deutsche  Seite  habe  aus  den  Instruktionen
der  Militärregierung  ein  angemessenes  Verfahren  zu  entwickeln.  De  Vassoigne  legte

11  CCFA/CAB:  "Observations  sur  la  loi  d'6puration  du  Palatinat",  o.D.  (Februar  1947);  AOFAA  DGAP
c.3306  p.l  17.
12  Protokoll  der  Ministerratssitzung,  12.2.1947;  LHA  KO  700,155/62/127-137.
13  Hermans  (CDU):  BLV  Drs.  Nr.  9  u.  10:  Sitzungsprotokolle,  19.2.  u,  27728.2.1947,  S.  20  u.  S.  19.  Altmeier ­
  (CDP):  BLV  Drs.  Nr.  1:  Sitzungsprotokoll,  6.12.1946,  S.  16f.  Ungeklärt  bleibt,  inwieweit  der
Auftrag  der  Militärregierung  in  Neustadt  an  Koch  bekannt  war  und  mit  der  Kritik  an  Koch  eigentlich
die  Politik  der  dortigen  Militärregierung  gemeint  war.
14  Protokoll  der  Ministerratssitzung,  27.1.1947;  LHA  KO  700,155/62/41.
            
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