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worden: Ausgehend von diesen Tatsachen wäre es lächerlich anzunehmen, daß man
den Faschismus vernichten könnte, wenn man die nominellen Pgs verfolgen würde.
Im Gegenteil, die Vernichtung des Faschismus kann nur erreicht werden, wenn die
ökonomischen Wurzeln ausgerottet werden 7 .
4.2. Der pfälzische Gesetzesentwurf
Der Chef des Service Epuration in Neustadt, Coue, hatte Koch am 22. Januar 1947
aufgefordert, binnen einer Woche einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Seinem
Schreiben lag der Entwurf der Baden-Badener Militärregierung (2 e Projet GM) bei,
dessen erster Teil vom geplanten Gesetz übernommen werden sollte. Die anderen
Abschnitte könnten modifiziert werden, die große Linie ist jedoch beizubehalten. Der
ebenfalls dem Schreiben beigeiegte Anhang der KR 38 sollte auf keinen Fall im Gesetzestext
erscheinen, sondern diente nur zur Information 8 .
Koch legte der Militärregierung wenige Tage später seinen Gesetzentwurf über die
Entnazifizierung vor 9 . Der Entwurf übernahm die bestehende Organisation. Der Chef
der Entnazifizierung sollte das zentrale Leitungs- und Kontrollorgan bleiben und zusätzlich
zum Vorsitz in den ZSK auch den im PSR übernehmen. Der PSR als Einspruchsinstanz
sollte sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter (beide möglichst
Juristen) und elf weiteren ständigen Mitgliedern zusammensetzen. Je zwei
Vertreter der zugelassenen Parteien sollten vom Chef der Entnazifizierung unter jeweils
mindestens sechs vorgeschlagenen Parteimitgliedern ausgewählt werden. Falls
eine Partei keine geeigneten Vorschläge macht, oder um Abberufung eines oder der
beiden von ihr vorgeschlagenen Mitglieder ersucht, ohne einen anderweitigen geeigneten
Vorschlag zu machen, sollte er nach eigenem Ermessen aus dem Kreis der
politisch, rassisch oder religiös Verfolgten Ersatzmitglieder ernennen können, um
den Sinn und Zweck der Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Entchauvinisierung,
Entprüssienisierung sicherzustellen. Der Chef der Entnazifizierung sollte auch befugt
sein, Mitglieder des PSR abzuberufen, wenn ihre weitere Tätigkeit im PSR mit dem
Sinn und Zweck der Entnazifizierung nicht mehr vereinbar ist 10 . Die Parteienvertreter
in den ZSK und Untersuchungsausschüssen sollten nach demselben Modus bestimmt
werden. Das Verfahren sollte einfachen Charakter haben, nicht an Förmlichkeiten
... kleben und vor allem auf eine rasche Erledigung der Fälle hinzielen. Die
ZSK sollten weiterhin im schriftlichen Verfahren entscheiden und nur in Ausnahmefällen
eine mündliche Verhandlung ansetzen.
In Baden-Baden wurde dieser Gesetzesentwurf sehr kritisch aufgenommen. Dem
Service Epuration störten vor allem die Sonderrechte des Chefs der Entnazifizierung
7 Buschmann (KPD), 27728.2.1947; ebd., S. 15.
8 GMPA/AA/INT/DEN 11216: Cou£ an Koch, 22.1.1947 (übersetzte Abschrift); LA SP H 13/750/140 u.
141-160 (Anhang).
9 ORP/Koch: Gesetzentwurf, o.D. (Anfang Februar 1947) (Sieben Teile mit 45 Artikeln); AOFAA
DGAPc.3306 p.117.
10 Dieser Art. 21 des Gesetzesentwurfs spiegelte die aktuellen Schwierigkeiten Kochs mit den SPD-Vertretem
im PSR wider.