Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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4.  Das  rheinland-pfälzische  Entnazifizierungsgesetz
4.1.  Die  Haltung  der  politischen  Parteien
General  Koenig  hatte  am  8.  Oktober  1946  die  Bildung  einer  "Beratenden  Landesversammlung" ­
  (BLV)  für  das  Land  Rheinland-Pfalz  angeordnet.  Dieses  erste  demokratisch ­
  legitimierte  Landesparlament  sollte  einen  Verfassungsentwurf  ausarbeiten.  Die
BLV  durfte  auch  zu  allen  Fragen  gutachtlich  Stellung  nehmen,  die  ihr  von  der  Landesregierung ­
  vorgelegt  wurden 1 .  Darunter  fiel  das  Entnazifizierungsgesetz.  Die  BLV
war  damit  nach  Meinung  ihres  Abgeordneten  Hubert  Hermans  die  erste  gewählte
Körperschaft  in  Deutschland,  die  die  Möglichkeit  erhält,  zu  dieser  Frage  Stellung  zu
nehmen 2 .

Die  CDP/CDU
Ministerpräsident  Boden  erwähnte  in  seiner  Regierungserklärung  am  5.  Dezember
1946  die  Entnazifizierung  nur  am  Rande:  Die  Beseitigung  der  politisch  belasteten
Beamten  aus  den  leitenden  Stellen  sei  im  wesentlichen  durchgeführt  worden,  die  der
übrigen  Beamtenschaft  im  Gange.  Er  hoffe,  daß  die  zu  erwartende  neue  gesetzliche
Regelung  die  Handhabe  zu  einer  schnellen  und  gerechten  Abwicklung  bieten  würde.
Boden  forderte,  daß  künftig  in  der  Entnazifizierung  die  für  jedes  gerichtliche  Verfahren ­
  zum  Schutze  des  Beschuldigten  anerkannten  Rechtsgrundsätze  Geltung  fänden 3 .
Abgeordneter  Peter  Altmeier  (CDP),  der  spätere  Ministerpräsident,  forderte  einen
Tag  später  den  beschleunigten  und  gerechten  Abschluß  aller  Säuberungsmaßnahmen,
damit  nicht  die  beabsichtigte  Bereinigung  zu  einem  todbringenden  Krebsgeschwür
für  die  werdende  deutsche  Demokratie  heranwächst.  Eine  Entlassung  aller  NS-Aktivisten
  sei  notwendig.  Dagegen  sei  es  nicht  länger  zu  verantworten,  daß  ehemaligen
Mitläufern  die  Mitarbeit  am  Wiederaufbau  verwehrt  werde,  und  daß  man  die  sogenannten ­
  Parteigenossen  ohne  persönliche  Schuld  noch  nachträglich  zu  Nazis  stempelt, ­
  diskriminiert,  ihrer  staatsbürgerlichen  Rechte  beraubt  und  sie  sogar  um  ihre
Existenz  bringt 4 .

1  CCFA:  Ordonnance  Nr.  67  instituant  une  Assemblee  Consultalive  du  Land  Rheno-Palatin:  Teil  III:  Attribution ­
  de  l'Assemblee  Consultalive:  Art.  25:  LAssemblee  Consultative  emet  un  avis  sur  les  questions
dont  eile  est  saisie  par  le  Gouvernement  Provisoire;  JO-CCFA  Nr.  41  /46  (12.10.1946),  S.  341  -344.
2  Hermans  (CDU):  BLV  Drs.  Nr.  9:  Sitzungsprotokoll,  19.2.1947,  S.  20.  Zur  BLV  siehe:  Beratende  Landesversammlung ­
  von  Rheinland-Pfalz.  Protokolle  der  Ausschiisse/bearb.  von  Peter  Brommer.  Koblenz
1981  (zitiert  BLV/Brommer).  Zu  den  Parteien:  Kusch;  Parteienhandbuch;  Weitzel,  Kurt:  Vom  Chaos
zur  Demokratie.  Die  Entstehung  der  Parteien  in  Rheinland-Pfalz  1945-1947.  Mainz  1988;  Wünschei,
Hans-Jürgen:  "Angesichts  der  Trümmer  ...  ".  Die  Gründungsgeschichte  der  pfälzischen  Parteien  nach
dem  Ende  der  Diktatur.  Otterbach  1987.  Die  Debatten  in  der  BLV  und  im  Landtag  wurden  auch  ausgewertet ­
  von:  Jung,  Horst-Wilhelm:  Rheinland-Pfalz  zwischen  Antifaschismus  und  Antikommunismus. ­
  Zur  Geschichte  des  Landesparlaments  1946-1948,  Meisenheim/Glan  1976.
3  Boden,  5.12.1946;  BROMMER,  S.  302ff.,  hier  S.  313,  u.  VOBL-RP  Nr.  1/47  (1.1.1947),  S.  2-7.
4  Altmeier  (CDP):  BLV  Drs.  Nr.  1:  Sitzungsprotokoll,  6.12.1946,  S.  16f.  Sein  Fraktionskollege  Hermans
"würdigte"  das  bisherige  Verfahren,  das  dem  Beschuldigten  großzügig  das  Recht  zur  Selbstanklage
durch  den  politischen  Fragebogen  eingeräumt  habe;  Hermans,  19.2.1947  (Anm.  2).  Zur  Person
            
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