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letztes Treffen mit Leroy Laffon deutlich. Er kritisierte folgende Punkte des saarländischen
Entwurfes: zu viele Organe mit denselben Funktionen, ein besonderes Verfahren
für die Internierten und die "unpolitische" Zusammensetzung des Obersten
Epurationshofes: Composition exclusive de la plus haute instance par des magistrats.
C'est ä mon sens l'erreur la plus grave, car l'epuration n'est pas un probleme judiciaire,
mais une Operation dans laquelle les partis politiques doivent prendre leurs
responsabilites. Auch nach Meinung Leroys sei der saarländische Gesetzesentwurf in
seiner derzeitigen Form nicht haltbar. Radenac vermutete, daß Präfekt Parisot hinter
der unnachgiebigen Haltung der Militärregierung in Saarbrücken stecke. Er schlug
Laffon vor, direkten Kontakt mit Grandval aufzunehmen. Er würde so lange in Saarbrücken
bleiben, bis der endgültige Gesetzestext festgelegt sei - ein Verfahren, das
man schon erfolgreich in Rheinland-Pfalz erprobt habe 38 .
Parisot legte seinen Standpunkt am 1. April in einem Schreiben an Laffon dar: Während
die Säuberung der Verwaltung als fast beendet anzusehen sei, seien in der Privatwirtschaft
noch große Rückstände aufzuholen. Daher sei man im Saarland übereingekommen,
die bisherige Arbeit fortzuführen und das Verfahren nur in wenigen
Punkten, im Sinne einer verbesserten Rechtssicherheit für die Betroffenen, abzuändem.
Dadurch solle sowohl die Kontinuität der Arbeit als auch eine Vergleichbarkeit
der Entscheidungen und Sanktionen erhalten bleiben. Die Einrichtung eines Politischen
Beirates sei von der Verwaltungskommission, die ein streng justizförmiges
Verfahren gefordert habe, abgelehnt worden. Parisot stimmte zwar verschärften Zulassungsbedingungen
für die Einspruchsverfahren zu, wollte dafür aber die Position
der Betroffenen vor der Spruchkammer durch effektivere Verteidigungsrechte stärken
39 . Abschließend betonte er, daß die Besonderheiten des saarländischen Gesetzesentwurfes
auf den ausdrücklichen Wunsch der Verwaltungskommission zurückzuführen
seien. Eine Ablehnung des Entwurfes hätte daher negative Auswirkungen auf
die französische Saarlandpolitik: ... que le retour progressif de formes plus legales ne
peut que favoriser notre politique dans ce pays en contribuant ä y retablir chez le
citoyen un sentiment de securite elementaire dont l'absence, ä l'heure actuelle, constitue
un obstacle certain ä notre action 40 .
Am 3. April 1947 gelang es jedoch Radenac in Beratungen mit Parisot und Leroy
den Baden-Badener Entwurf zur Grundlage der saarländischen RAO zu machen -
exception faite de questions de detail. Der Oberste Epurationshof wurde gestrichen
und die Beibehaltung eines Politischen Beirates durchgesetzt; dessen Rechte wurden
allerdings auf Intervention Parisots eingeschränkt. Parisot erreichte außerdem, daß
vor den Spruchkammern mündliche Verhandlungen stattfinden und die bisherigen
Organe Weiterarbeiten konnten. Radenac rechtfertigte diese Sonderregelungen mit
38 CCFA/CAB/C: Radenac an Laffon, 29.3.1947; AOFAA DG AP c.3302 p.90.
39 GMSA/DAA/IC 3329: Parisot an Laffon, 1.4.1947; AOFAA DG AP c.3302 p.90. Parisot beschrieb den
Zielkonflikt zwischen Rechtsstaatlichkeit und Durchführbarkeit bei der Entnazifizierung: II est un principe
traditionnel du Droit voulant que toute personne puisse demander un nouvel examen de la mesure
la frappant, c'est le principe de l'appel. Cependant ouvrir largement cette instance equivaudrait ä incombrer
les nouvelles jurisdictions, ä savoir les Spruchkammer.
« Ebd.