Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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gene  Säuberungspolitik  betrieb  und  nicht  von  einer  französischen  Entnazifizierungspolitik ­
  gesprochen  werden  kann?
Nur  durch  den  Vergleich  der  Entwicklung  in  den  verschiedenen  Ländern  der  Besatzungszone ­
  können  sowohl  die  Vielschichtigkeit  als  auch  die  Einheitlichkeit  und  die
Grundstrukturen  der  französischen  Entnazifizierungspolitik  festgestellt  werden.  Zeitgenössische ­
  Begriffe  (zum  Beispiel  "Epurations-"  oder  "ZSK-Bescheide")  wurden
beibehalten,  da  sie  ein  Ausdruck  der  dezentralen  Komponente  in  der  französischen
Besatzungspolitik  waren 47 .
Die  Datenschutz-  und  Archivgesetzgebung  der  deutschen  Bundesländer  behinderte
nicht  nur  des  öfteren  den  Zugang  selbst  zu  sachbezogenen  Akten,  sondern  verhinderte ­
  auch  die  Untersuchung  des  "Entnazifizierungsalltags".  Die  konkrete  Auswirkung ­
  der  Entnazifizierung  auf  die  Betroffenen  konnte  daher  nicht  überprüft  werden 48 .
Eine  Ausnahme  bildet  die  Spruchkammertätigkeit  im  Saarland.  Im  Landesarchiv
Saarbrücken  konnten  Teile  der  Spruchkammerakten  eingesehen  und  -  anonymisiert  -
ausgewertet  werden.  Aber  auch  in  Frankreich  wurde  die  Einsichtnahme  in  vorhandene ­
  Bestände  zur  Entnazifizierung  der  Privatwirtschaft  und  zur  Lage  in  den  Internierungslagern ­
  aus  archivrechtlichen  Gründen  teilweise  nicht  gestattet.
Auf  französischer  Seite  wurden  für  die  Arbeit  hauptsächlich  die  umfangreichen  Bestände ­
  des  Besatzungsarchivs  in  Colmar  sowie  die  Aktenbestände  des  französischen
Außenministeriums  in  Paris  und  Nantes  herangezogen.  Die  damalige  enge  Kontrolle
der  deutschen  Verwaltungstätigkeit  durch  die  Militärregierung  hat  den  positiven  Nebeneffekt, ­
  daß  heute  zahlreiche  -  in  deutschen  Archiven  fehlende  -  Schriftstücke
dort  vorhanden  sind.  Die  Auswertung  einzelner  Bestände  der  Archives  Nationales  in
Paris  sowie  der  Privatakten  des  ehemaligen  Außen-  und  Premierministers,  Georges
Bidault,  und  des  langjährigen  Gouverneurs  des  Saarlands,  Gilbert  Grandval,  ergänzten ­
  das  französische  Aktenmaterial.  Auf  deutscher  Seite  wurden  die  Landesarchive  in
Saarbrücken,  Speyer  und  Koblenz,  die  beiden  Landtagsarchive  und  -  soweit  der  Zugang ­
  möglich  war  -  die  kirchlichen  Archivbestände  auf  Fragen  der  Entnazifizierung
hin  ausgewertet.  Der  Aktenbestand  der  Industrie-  und  Handelskammer  Ludwigshafen

47  Im  Anmerkungsapparat  wurde  auf  eine  genaue  Wiedergabe  der  jeweiligen  Sigel  auf  den  Schreiben  der
französischen  Militärregierung  geachtet.  Damit  soll  nicht  nur  weiteren  Forschungen  die  Möglichkeit
gegeben  werden,  Schriftstücke,  auf  denen  die  Daten  fehlen  (dies  kommt  leider  des  öfteren  vor,  da  es
sich  meist  um  Ab-  bzw.  Durchschriften  handelt),  einzuordnen.  Vor  allem  aber  sind  fast  alle  Schriftstücke ­
  von  den  jeweiligen  Leitern  der  Militärregierung  (Laffon  oder  den  Ländergouvemeuren)  unterschrieben, ­
  so  daß  der  eigentliche  Verfasser  bei  fehlender  Angabe  des  Sigels  nicht  ersichtlich  wird.
48  Zu  nennen  ist  hierbei  insbesondere  der  teilweise  gesperrte  Bestand  R  17  im  Landesarchiv  Speyer,  der
die  -  nach  Verwaltungsbereichen  geordneten  -  Entnazifizierungsbescheide  der  pfälzischen  Organe  der
Jahre  1945  bis  Mitte  1947  umfaßt.  Die  Sperrung  personenbezogener  Akten  (politische  Fragebögen  u.ä.)
ist  umso  fragwürdiger,  als  die  Sanktionen  damals  mit  Namensnennung  in  den  Amtsblättern  veröffentlicht ­
  wurden.  Zur  Problematik  der  neueren  Datenschutzgesetzgebung:  Datenschutz  und  Forschungsfreiheit. ­
  Die  Archivgesetzgebung  des  Bundes  auf  dem  Prüfstand/bearb,  von  Jürgen  Weber.  München
1986;  Schmitz,  Hans:  Archive  zwischen  Wissenschaftsfreiheit  und  Persönlichkeitsschutz.  Anmerkungen ­
  zur  Archivgesetzgebung  in  der  Bundesrepublik  Deutschland  unter  besonderer  Berücksichtigung
der  Archivalienbenutzung,  in:  Aus  der  Arbeit  der  Archive:  Beiträge  zum  Archivwesen,  zur  Quellenkunde ­
  und  zur  Geschichte;  Festschrift  für  Hans  Booms/hrsg.  von  Friedrich  P.  Kahlenberg.  Boppard
1989,  S.  95-112.
            
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